Bei Bürgerhaushalten entscheiden die Einwohner über den kommunalen Haushalt. Quasi eine „Erweiterung der Demokratie“: Grundannahme ist, dass die Steuergelder den Bürgern gehören und sie Einfluss darauf haben sollten, was damit geschieht.
Ein Bürgerbudget ist ein bestimmter Betrag des kommunalen Haushaltes, der für Projektideen der Bürger ausgegeben wird (Bürgerbeteiligung). Z.T. erhalten die einzelnen Ortsteile wiederum eigene Budgets.
Es gibt etliche Gemeinden, die die Idee bereits aufgreifen.
Vielleicht auch etwas für Friesack?
https://www.maz-online.de/Lokales/Havelland/Nauen/Nauen-Vorschlaege-fuer-Buergerbudget-2020
https://buergerbeteiligung.potsdam.de/kategorie/buergerhaushalt
>für Projektideen der Bürger ausgegeben wird
Ich werbe derzeit in einer sehr sehr frühen Phase bei einigen Stadtverordneten für ein städtisches Förderprogramm, um den lokalen Tourismus zu fördern. Das Programm könnte wiederum für ortsansässige Vereine eine Gelegenheit darstellen. Ein paar Hintergründe finden sich hier: https://friesack.mit.vision/f/fremdenverkehrsverband-havellaendisches-luch-e-v/ Da steckt aber noch nichts spruchreifes dahinter, es wäre vermutlich frühestens für 2021 denkbar, sowie bedarf noch extensiver Diskussion in der SVV und mit der Verwaltung. Da kann ich nicht vorweggreifen.
Jetzt nach den Sommerferien gehen die Gemeinden i.d.R. in die Haushaltsplanung für das kommende Jahr. Wünsche äußern und fragen kostet nichts. Also gerne Wünsche hier schreiben. Die Chance, dass wir mehr freiwillige Aufgaben als bisher realisieren können ist jedoch vermutlich gering. Bitte keine falsche Hoffnung. Aber wer nicht wagt, der nicht gewinnt. Nur wenn ich und die SVV Bürgerbegehren kennen, können wir diese auch in Erwägung ziehen.
Lasst uns mal das hier beobachten: https://machmit.rathenow.de/ Rathenow führt für 2020 erstmalig ein Bürgerbudget ein. Vielleicht liefert uns das neue Erkenntnisse und Erfahrungswerte, welche (finanzielle Mittel vorausgesetzt) für die Stadt Friesack spannend sein könnten.
Spannend sind auch: https://machmit.rathenow.de/dito/explore/Konzept+Brgerbudget+Rathenow.pdf?action=openattachment&id=1698&attachmentid=173
Ich finde den Wunsch charmant und würde gerne weitere Meinungen dazu hören.
Meine derzeitige Einschätzung: Wo nichts ist, kann auch nichts herkommen.
Die Haushaltslage ist so knapp, dass fast alle freiwilligen Ausgaben gestrichen wurden, damit das restliche Geld für die pflichtigen Aufgaben (Grundversorgung) reicht. Zudem kündigt sich gerade eine hohe Kostenposition für die Grundversorgung an: https://friesack.mit.vision/f/neues-hortgebaeude/
Im besten Fall könnte es sich daher eventuell um einen symbolischen Betrag für dieses Bürgerbudget handeln. Auf der anderen Seite vermute ich hohe administrative und politische Aufwände und Anstrengungen damit es gerecht und demokratisch verteilt werden könnte.
Freiwillige Zuwendungen an Vereine sind ein Instrument, welches zumindest in eine ähnliche Richtung geht, aber diese wurden bereits reduziert, weil es die Haushaltslage nicht anders hergibt.
In der repräsentativen Demokratie findet der Wille des Volkes über die gewählten Bürgervertreter Ausdruck, welche mittels Beschlüsse über die Verwendung von Steuergeldern entscheiden.
Auch bei guter Haushaltslage wäre Entwicklung hin zur direkten Demokratie gut zu diskutieren. Weiterhin sehe ich eine Verwandtschaft zu Förderprogrammen.
Hätte die Stadt Geld, könnten wir bspw. freiwillige Förderprogramme für die Ansiedelung von bestimmten Dienstleistungen (Ärzte, Bioladen, Flugtaxis etc.) starten. Die Entscheidung über Förderprogramme könnte dabei von den Bürgervertretern entschieden werden und ggf. auf Grundlage der Instrumente der förmlichen Einwohnerbeteiligung basieren.
Die förmliche Einwohnerbeteiligung bietet derzeit m.E. bereits noch viel ungenutzten Raum für die Teilhabe an politischen Entscheidungen. Diese vielleicht noch stärker nutzen.
Ich habe das Thema „Bürgerbudget“ nun auf meinem Radar und kann es wieder aufgreifen, wenn sich weitere Meinungen zeigen, Mehrheiten finden oder die Haushaltslage es hergibt.
Bis dahin sollten wir uns darauf konzentrieren, dass wir mehr Geld in der Stadtkasse haben.
Vielleicht sollte man die Stadtkasse und den Bürgerhaushalt trennen. Die Stadtkasse wird zur Erfüllung der städtischen Pflichten genutzt. Der Bürgerhaushalt wäre dann auch vorhanden, wenn z.B. eine Zwangsverwaltung eintreten würde. Zusätzlich könnte man es mit einem Crowdfunding-System untersetzen. Würde als Gerüst einen allgemeinnützigen Verein mit einem Vereinsvorstand bestehend aus den Stadtverordneten vorschlagen. So sollte auch ein latenter Korruptionsverdacht immer beschränkt sein.
Im Kontext des von ToniP vorgeschlagenen Modells handelt es sich m.E. nicht um einen Bürgerhaushalt i.e.S. oder etwas was zusammen mit Bürgervertretung oder Verwaltung abgestimmt werden müsste. Es würde sich stattdessen um eine private bzw. nachbarschaftliche Initiative handeln.
Doch in diesem Zusammenhang ein Hinweis nach dem Austausch mit der Verwaltung (Amt Friesack): Bürgerschaftliches Engagement wird gerne auch seitens der Verwaltung unterstützt. Wenn Nachbarn sich bspw. für Verschönerungs- oder Veredelungsarbeiten zusammenschließen möchten und freiwillig ihre Arbeitskraft zum Wohle der Gemeinschaft einsetzen wollen, dann kann die Verwaltung zumindest mit der Beistellung von Material oder Maschinen helfen. Dazu einfach, idealerweise über Bürgervertreter, mit dem Amt Kontakt aufnehmen, damit dies koordiniert und beigestellt werden kann. Es liegt dann, je nach Haushaltslage, im Ermessen der Verwaltung bspw. einen Eimer Farbe, ein Gerüst, Anhänger oder mehr zur Verfügung zu stellen. Nach meiner Einschätzung ist ein Wohlwollen zu erkennen und die Mitarbeiter der Verwaltung würden auch auf persönlicher Ebene eine attraktive Stadt gutheißen.
Abstimmungen zu einem perspektivischem „Bürgerhaushalt“ wären auch über dieses Tool denkbar: https://friesack.mit.vision/f/einwohnerbeteiligung-2-0-mit-consul/
Einen Bürgerhaushalt sehe ich derzeit aufgrund der finanziellen Situation als nicht machbar an. Weiterhin entstünde in diesem Zusammenhang auch ein nicht unerheblicher Verwaltungsaufwand.
Eine Alternative kann das Modell der Bürgerstiftung darstellen. Vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Brgerstiftung Beispielsweise ein Verein, in dem möglichst viele (alle?) Einwohner Mitglied sind. Der Verein kann dann auch Spenden entgegennehmen (vgl. Frage von ToniP). Dann wäre es auch unabhängig von Haushaltssicherungskonzept / Zwangsverwaltung. Weiterhin könnte der Verein dann als gemeinnütziger Träger bestimmte Fördermittel einwerben, welche Körperschaften des öffentlichen Rechts (Stadt Friesack) üblicherweise verwehrt bleiben. Das bedeutet nicht, dass eine enge Zusammenarbeit mit Gemeindevertretung und Verwaltung ausgeschlossen ist, ich sehe sie sogar als erwünscht an, um einen wirklich großen Hebel und breite Akzeptanz zu haben.
>Eine Alternative kann das Modell der Bürgerstiftung darstellen.
Beispiel aus Ketzin: https://www.maz-online.de/Lokales/Havelland/Ketzin/Juergen-Tschirch-will-Buergerstiftung-Ketzin-gruenden
Ich sehe eine gewisse Verwandtschaft zwischen https://friesack.mit.vision/f/foerderung-von-projekten-im-amtsbereich-friesack/ und den Gedanken eines Bürgerbudgets (bspw. https://www.moz.de/landkreise/havelland/falkensee/falkensee-artikel/dg/0/1/1776354/?res=1). Die Satzung erlaubt eine Beantragung auch durch natürliche Personen im Amtsbereich, somit auch Stadt Friesack. Lediglich bei der Entscheidungsfindung findet noch keine Bürgerbeteiligung statt, da der Amtsausschuss über die Vergabe der Mittel entscheidet. Solange die Anzahl der Anträge jedoch sehr gering ist und das Budget nicht vollständig ausgereicht wird, sehe ich noch keine Notwendigkeit die Entscheidung um Bürgerbeteiligung zu erweitern. Erst wenn es deutlich mehr Anträge als Mittel gibt, würde das Sinn machen.
Kann man eigentlich einen Bürgerhaushalt an die Stadt spenden?
Manchmal wird man ja gefragt für was die Spende genutzt werden soll. Wenn jetzt die Spende als „Spende für den Bürgerhaushalt“ betitelt wird, ist diese dann auch nur so von der Verwaltung einsetzbar oder kann dieser dann noch für etwas anderes „missbraucht“ werden?
Würde dieser Bürgerhaushalt bei Schieflage (Zwangsverwaltung) des Haushalts der Gemeinde aufgelöst werden?
Wäre es dann nicht vielleicht besser den Bürgerhaushalt an das Amt zu knüpfen, da dieses ja quasi im Budget in die Zwangsverwaltung rutschen wird?
>Kann man eigentlich einen Bürgerhaushalt an die Stadt spenden?
Spenden an die Stadt sind möglich und werden dankend angenommen. Das genaue Verfahren, sowie eine mögliche Zweckbindung welche bei einem Haushaltssicherungskonzept etc. unberührt bleibt, kläre ich gerade mit der Verwaltung. Ich werde mich dazu hier wieder allumfassend melden. Danke bereits für das Interesse an dem Thema.
Zum Thema „Spenden an die Stadt“ habe ich die Verwaltung befragt. Erste Antworten:
>1. Auf welcher Rechtsgrundlage und für welche Zwecke ist dies möglich?
„die Amtsverwaltung darf Spenden entgegennehmen.“
Meine Einschätzung: Im Gegensatz zu bspw. § 78 (4) GemO Baden-Württemberg fehlt eine genaue Rechtsgrundlage in der BbgKVerf und es gibt auch keine Richtlinie in Amt Friesack oder Stadt Friesack wie bspw. https://www.besigheim.de/site/Besigheim-2015/get/params_E191632474/11225812/K6Spenden-Richtlinien2006.pdf oder https://www.stadt-schoenau.de/pb/262673.html.
Unklar ist auch ob das Amt Friesack, oder die Stadt Friesack Spenden entgegennimmt. Ich denke es ist wichtig, dass Spenden an die Stadt Friesack auch in der Stadt Friesack verwendet werden und nicht in den Amtshaushalt fallen.
>2. Kann die Stadt eine Spendenquittung ausstellen?
„Eine Spendenbescheinigung wird erteilt, wenn die Bedingungen von §52 der Abgabenordnung erfüllt sind. Nach Absatz 2 Nr. 4 ist beispielsweise die Jugendhilfe ein gemeinnütziger Grund.“ https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__52.html
>3. Wie wird sichergestellt, dass die Spenden zweckgebunden eingesetzt werden und nicht im großen Topf für pflichtige Aufgaben landen?
„Spenden können grundsätzlich mit einer Zweckbindung versehen werden. Dies darf jedoch keine Bedingung sein, so dass möglicherweise Rückforderungen gestellt werden. „Förderung Hort Friesack“ ist okay, „Neubau Hort Friesack“ wäre kritisch, da dieser ja noch nicht sicher umgesetzt wird.“
„Die Mittel fallen nicht in den allgemeinen Haushaltsausgleich.“
>4. Kann sichergestellt werden, dass Zahlungseingänge durch Spenden im Falle eines Haushaltssicherungskonzeptes nicht angerechnet / unberührt bleiben?
Die Mittel fallen nicht in den allgemeinen Haushaltsausgleich.
>5. Welches Verfahren empfiehlt die Verwaltung: Vorherige Kontaktaufnahme / Formular ausfüllen oder einfach eine SEPA-Überweisung mit entsprechendem Verwendungszweck? Nach meinem Dafürhalten sollte es ein Formular geben, bei dem der Spender angeben kann, ob seine Daten veröffentlicht werden (Datenschutz) bzw. die Person geehrt werden darf (Öffentlichkeit).
Antwort noch offen.
>6. Hätte die Verwaltung Einwände gegen eine Ehrung der Spender nach § 9 der Richtlinie über die Würdigung besonderer persönlicher Ereignisse und die Ehrung besonderer Verdienste?
Antwort noch offen.
Im Gegensatz zu bspw. dem Land Baden-Württemberg, § 78 (4) GemO http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/page/bsbawueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-GemOBWV11P78, scheint es im Land Brandenburg, zumindest gem. BbgKVerf, keine spezielle Regelung zu Spenden zu geben. Auch ist mir keine Richtlinie im Amt Friesack oder der Stadt Friesack bekannt. Einige Städte haben dazu Richtlinien. Beispiele: https://www.besigheim.de/site/Besigheim-2015/get/params_E191632474/11225812/K6Spenden-Richtlinien2006.pdf oder https://www.stadt-schoenau.de/pb/262673.html.
Zum Thema „Spenden“ geht’s hier weiter: https://friesack.mit.vision/f/spenden-in-die-stadtkasse-der-stadt-friesack/
In https://friesack.mit.vision/i/k/wunsch/ verschoben, passt zum frühen Stadium dieses Themas m.E. besser.