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Es gibt viele Motive Geld zu spenden: Man möchte eine Organisation, welche die eigenen Interesse am ehesten vertritt, oder ein Vorhaben, welches einem besonders am Herzen liegt, finanziell unterstützen; man möchte seiner allgemeinen Menschenliebe Ausdruck verleihen; man teilt einfach gerne; oder man sucht Möglichkeiten zur steuerlichen Optimierung; oder alles zusammen.

Wer an die Stadt Friesack spendet, unterstützt den Erhalt und die Schaffung von Infrastruktur und Angeboten für eine attraktive und lebenswerte Stadt. Spenden können zweckgebunden sein. Aufsicht und Kontrolle durch Verwaltung und Gemeindevertretung stellen sicher, dass Spenden nach allen Formvorschriften und mit maximaler Sicherheit für den vorgesehenen Zweck eingesetzt werden.

Eine vorherige Abstimmung ermöglicht, dass die zu fördernden Maßnahmen bestmöglich auf die breiten Interessen der Einwohner und der Stadt abgestimmt werden können. Das ist besonders für Themen spannend, welche nicht durch Vereine oder einzelne Interessengruppen übernommen werden können oder dürfen.

Eine Spende an die Stadt ermöglicht, die Verbundenheit mit der ganzen Stadt zu zeigen und die breite Gemeinschaft voran zu bringen. Beispiele: „Weihnachtsmarkt“, „Altenhilfe“, „Sauberkeit und Verschönerung Stadtbild“, oder „Förderung Hort Friesack“.

Der ursprüngliche Impuls kam über https://friesack.mit.vision/f/buergerbudget-buergerhaushalt/#post-570 und ich habe schrittweise Rechtslage, Informationen und Empfehlungen zusammengetragen: https://friesack.mit.vision/f/buergerbudget-buergerhaushalt/answer/570/#/comment/413 und https://friesack.mit.vision/f/buergerbudget-buergerhaushalt/answer/570/#/comment/460. Nun habe ich fast alle Informationen zusammen.

Hier die Zusammenfassung:

  • Ja, Spenden an die Stadt Friesack sind grundsätzlich wünschenswert und willkommen.
  • Ja, es besteht die Möglichkeit eine Spendenquittung zu erhalten, um die Zuwendung bei der Steuer geltend zu machen.
  • Ja, Spenden an die Stadt Friesack, bleiben im Haushalt der Stadt Friesack und gehen nicht ans Amt.
  • Nein, nicht jede Spende ist sinnvoll oder wird angenommen.
  • Nein, mit einer Spende darf keine Gegenleitung verbunden sein. Namensnennung, und Ehrung durch den ehrenamtlichen Bürgermeister erfolgen nach Ermessen.
  • Bei Spendenbereitschaft ist ein erster Kontakt zum ehrenamtlichen Bürgermeister sinnvoll, dieser kann auf Bedarf und passendes Vorgehen hinweisen.
  • Die formale Annahme einer Spende und die Ausstellung der Spendenquittung läuft über das Amt Friesack, im Auftrag der Stadt Friesack (amtsangehörige Gemeinde).

Weitere Details in dieser FAQ:

1. Auf welcher Rechtsgrundlage und für welche Zwecke sind Spenden an die Stadt Friesack möglich?

Das Amt Friesack darf für eigene Zwecke und für Zwecke der amtsangehörigen Gemeinden Spenden entgegennehmen. Spenden an amtsangehörigen Gemeinden (bspw. Stadt Friesack) fallen nicht in den Haushalt vom Amt Friesack, sondern in den Haushalt der jeweiligen amtsangehörigen Gemeinde (bspw. Stadt Friesack).

Im Gegensatz zu bspw. dem Land Baden-Württemberg, § 78 (4) GemO http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/page/bsbawueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-GemOBWV11P78, scheint es im Land Brandenburg, zumindest gem. BbgKVerf, keine spezielle Regelung zu Spenden zu geben. Auch ist keine Richtlinie im Amt Friesack oder der Stadt Friesack bekannt. Einige Städte haben dazu Richtlinien. Beispiele: https://www.besigheim.de/site/Besigheim-2015/get/params_E191632474/11225812/K6Spenden-Richtlinien2006.pdf oder https://www.stadt-schoenau.de/pb/262673.html.

Derzeit ist jedoch nicht ersichtlich, dass es einer spezifischen Rechtsgrundlage oder Richtlinie für die Annahmen von Spenden durch das Amt Friesack für die amtsangehörigen Gemeinden bedarf.

2. Kann die Stadt eine Spendenquittung ausstellen?

Das Amt darf Spendenquittungen ausstellen, sofern ein gemeinnütziger Zweck im Sinne von § 52 der Abgabenordnung gefördert wird. Eine Spendenbescheinigung wird erteilt, wenn die Bedingungen von §52 der Abgabenordnung erfüllt sind. Nach Absatz 2 Nr. 4 ist beispielsweise die Jugendhilfe ein gemeinnütziger Grund. Spenden für den Weihnachtsmarkt sind nach § 52 Abs. 2 Nr. 22 oder 23 zu verwenden. https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__52.html

3. Wie wird sichergestellt, dass die Spenden zweckgebunden eingesetzt werden und nicht im großen Topf für pflichtige Aufgaben landen?

Die Spender dürfen eine Zweckbindung angeben. Dies darf jedoch keine Bedingung sein, so dass möglicherweise Rückforderungen gestellt werden. „Förderung Hort Friesack“ ist okay, „Neubau Hort Friesack“ wäre derzeit kritisch, da dieser noch nicht sicher umgesetzt wird.

Die Mittel dienen nicht zum allgemeinen Haushaltsausgleich. Die Mittel fallen nicht in den allgemeinen Haushaltsausgleich.

Je enger die Zweckbindung, desto schwerer kann die sinnvolle Verwendung sein. Sogar bis zu dem Punkt, an dem eine Spende nicht angenommen wird, oder Geld ausgegeben wird, nur damit eine Spende verwendet wird, auch wenn es gar keinen Bedarf gibt.

Eine sehr enge Zweckbindung wie bspw. „Weihnachtsmarkt 2020 Eislaufbahn“ klingt zunächst charmant, aber könnte die Stadt zu einem letztendlich falschen Handeln zwingen. Entweder muss das Geld „verprasst“ werden, nur damit die Zweckbindung eingehalten wird, oder die Spende muss abgelehnt werden.

Angenommen jemand würde 50,00 € mit der Zweckbindung „Weihnachtsmarkt 2020 Eislaufbahn“ spenden. Einerseits würden 50,00 € nicht zur Finanzierung einer Eislaufbahn ausreichen, andererseits ist fraglich ob diese überhaupt genehmigungsfähig oder der entsprechende Platz vorhanden wäre. Aber vielleicht will man Geld ansparen, um dies zum Weihnachtsmarkt im Jahr 2023 zu realisieren? Geht in dem Fall nicht, da die Zweckbindung auf den Weihnachtsmarkt im Jahr 2020 lautet. Daher ist eine breitere Zweckbindung wie bspw. „Weihnachtsmarkt“ zu empfehlen.

Genauso schwierig wird es bei Zweckbindungen, welche sich auf Themen beziehen, die derzeit gar nicht im Haushalt der Stadt Friesack in einem Produkt dargestellt sind. Gehen beispielsweise Spenden mit der Zweckbindung „Förderung Naturschutz“ ein, so gibt es hierfür zunächst kein eigenes Produkt. Dies ist ein Indiz dafür, dass wohl kaum Mittel der Stadt Friesack für dieses Thema geplant sind. Eine Weiterreichung der Mittel an einen sachnäheren Dritten (bspw. Verein) scheidet aus. In der Folge müssen dann Projekte kreiert werden, nur damit der Mittelabfluss gewährleistet wird.

Es wird also problematisch, wenn Spenden für Zwecke getätigt werden, für die kein Produkt im Haushalt der Stadt Friesack vorhanden ist. Dann ist deren Ausgabe kompliziert, daher nicht wünschenswert. Mit der Ausstellung einer Spendenquittung haften die Amtsverwaltung, und damit der unterzeichnende Amtsdirektor, für die steuerbegünstigte Verwendung der Spenden.

Ähnlich verhält es sich mit dem Beispiel „Altenhilfe“. Wir haben hierfür kein Produkt oder ein Sachkonto im Haushalt der Stadt Friesack. Insofern bleibt unklar, welches Themenfeld damit ausfinanziert werden soll. Sofern dann noch Gremien oder Ausschüsse darüber entscheiden, ist immer wieder die Gemeinnützigkeit des Vorhabens zu prüfen. Aufwand und Reibungsverluste sind vorhersehbar.

Der Haushalt der Stadt Friesack wird in Kürze veröffentlicht, dann kann jeder selbst nach einem passenden Thema suchen: https://friesack.mit.vision/f/haushalt-der-stadt-friesack-tranparent-im-internet-fuer-alle-einsehbar-und-nachvollziehbar/

4. Kann sichergestellt werden, dass Zahlungseingänge durch Spenden im Falle eines Haushaltssicherungskonzeptes nicht angerechnet / unberührt bleiben?

Eine „Haushaltsfestigkeit“ im Falle eines Haushaltssicherungskonzeptes ist zu vermuten, kann aber im Moment von der Amtsverwaltung noch nicht bestätigt werden.

5. Welches Verfahren empfiehlt die Verwaltung: Vorherige Kontaktaufnahme / Formular ausfüllen oder einfach eine SEPA-Überweisung mit entsprechendem Verwendungszweck? Gibt es ein Formular?

Bei Spendenbereitschaft ist ein erster Kontakt zum ehrenamtlichen Bürgermeister sinnvoll, dieser kann auf Bedarf und passendes Vorgehen hinweisen. Genauso kann man auch den Kontakt zu Stadtverordneten oder mit der Amtsverwaltung suchen. Die formale Annahme einer Spende und die Ausstellung der Spendenquittung läuft dann über das Amt Friesack, im Auftrag der Stadt Friesack (amtsangehörige Gemeinde). Zahlung per Überweisung mit dem passenden Verwendungszweck.

6. Werden Spender geehrt oder erhalten eine Gegenleistung?

Damit ein steuerlicher Spendenabzug nicht gefährdet wird, muss die Spende freiwillig und uneigennützig erfolgen. Vgl. https://winheller.com/blog/kein-spendenabzug-bei-gegenleistung/ D.h. eine Spende darf nicht mit der Absicht einer Ehrung getätigt werden. Es liegt im Ermessen des ehrenamtlichen Bürgermeisters Ehrungen gem. Richtlinie durchzuführen. Namensnennungen sind auf Wunsch möglich. Genauso, falls Anonymität gewünscht ist, der Verzicht einer Namensnennung.

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