Die Stadtverordnetenversammlung (SVV) ist die Volksvertretung der Einwohner der Stadt Friesack. Die SVV hat parlamentarischen Charakter (ähnlich der Legislative), ist jedoch Teil der kommunalen Exekutive. § 27 (1) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf): 'Die Gemeindevertretung besteht aus den Gemeindevertretern und dem Bürgermeister als stimmberechtigtem Mitglied. In Städten führt die Gemeindevertretung die Bezeichnung Stadtverordnetenversammlung, die Gemeindevertreter führen die Bezeichnung Stadtverordnete.' § 28 (1) BbgKVerf 'Die Gemeindevertretung ist für alle Angelegenheiten der Gemeinde zuständig, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.' Foto: CC BY Clemensfranz
E. f) Stadtverordnetenversammlung (SVV)
E. f) Stadtverordnetenversammlung (SVV)
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