Wieviele Schüler aus Friesack gehen eigentlich in die Schule Friesack? Und wieviele Schüler hat eigentlich diese Schule ?
Mir geht es im Wesentlichen um den finanziellen Hebel für die Stadt und den Gemeinden im Amt. Die Schulkosten liegen wohl aktuell (2018/2019) bei 2.178 €/Schüler, im Vergleich dazu in Rathenow bei 528 €/Schüler und Jahr. (https://www.moz.de/landkreise/havelland/rathenow/rathenow-artikel/dg/0/1/1714103/)
In 2016 lagen wohl die Schulkosten bei 2.430,43 Euro (https://www.gruene-havelland.de/gruene-im-hvl/falkensee/single-news/article/-8a1f34bab7/)
Die Schulkosten ergeben sich wohl aus § 116 Schulkostenbeitrag bbgschulG. Da die Anpassungen der Personalkosten nicht beeinflussbar sind, beziehe ich mich nur auf §110 Sachkosten bbgschulG. Betreffend der Immobilie bzw. der Nutzungen von weiteren Immobilien (ggf. Turnhalle, etc.). Sind die Punkte § 110 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 11 interessant.
In Nr. 1 ist das Wort „Unterhaltung“ von Immobilien hervorzuheben. Hierbei kann es sich nicht um eine wesentliche Verbesserung der Sache handeln, da diese dann aktivierungspflichtig wäre. Dies ergibt sich aus § 40 Wertansätze der Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten Abs. 2 Satz 1 (letzter Satzabschnitt):
„(2) Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstands, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen. …“
und § 41 Abschreibungen Abs. 1 (letzter Satz): „Wird durch die Instandsetzung des Vermögensgegenstands eine Verlängerung der Nutzungsdauer erreicht, ist die Restnutzungsdauer neu zu bestimmen, …“
sowie Abs. 4 Gemeindehaushaltsverordnung -Doppik:
„(4) Ohne Rücksicht darauf, ob ihre Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens im Falle einer voraussichtlich dauernden Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen, um die Vermögensgegenstände mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist. Stellt sich in einem späteren Jahr heraus, dass die Gründe für die Abschreibung nicht mehr bestehen, ist der Betrag dieser Abschreibung im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zuzuschreiben.“
Abs. 4 bedeutet, dass wenn die Schule nicht ausgelastet wurde und zu viele Kosten verursache bzw. zu wenig Schulgeld erbrachte (zu wenig Kinder, zu hohes Schulgeld/Kind) hätte der Kreis eine außerplanmäßige Abschreibung vornehmen müssen. Somit wäre der Wert gefallen und die planmäßige Abschreibung. (Die außerplanmäßige Abschreibung hätte den Kreishaushalt gemindert, der wiederum zu einer höheren Haushaltsumlage alle Gemeinden führt). Gleiches ergibt sich bei einer besseren Auslastung (Zuschreibung, Mehrwert, höhere Abschreibung, einmaliger positiver Effekt im Kreishaushalt)
Die Abschreibung der Immobilien kommt durch § 116 Schulkostenbeitrag bbgschulG Abs. Nr. 11 in die Schulkosten der Gemeinde.
Neben der Unterhaltung der Abschreibung ist auch die Anmietung / Nutzung von Kreiseigenen Immobilien ggf. für das hohe Schulgeld verantwortlich (§ 110 Abs 2 Nr. 2). Lt. meinem Kenntnisstand ist die Anmietung der Turnhalle für Vereine ein finanzielles Fiasko.
Inwiefern hier eine Fehlbewertung von „Unterhaltungskosten“ zu unrealistischen Unter Bewertungen der Immobilien und damit zu einer Überbelastung der Gemeindehaushalte führt, welche die Schule nutzen müssen, ist aus meiner Sicht nicht hinreichend geklärt.
Zur Bewertung der Unterhaltungskosten gibt es folgenden Hinweis aus einem Bericht (https://www.maz-online.de/Lokales/Havelland/Friesack/Landrat-besucht-die-Gemeinde-Paulinenaue)
„Zu Beginn seines Termins ging es im Gespräch mit Amtsdirektor Pust unter anderem um die Baulandentwicklung im Amt. Zudem sprachen beide über die Schulkosten für die kreisliche Koopschule Friesack, die in den Haushalten der klammen Kommunen große Löcher reißen.
„Das Land hatte entschieden, dass die Investitionskosten dort hineingerechnet werden. Jetzt geht es um die Frage, ob man weitere Investitionen wie die Gestaltung der Außenanlagen oder die Sanierung von Klassenräumen verschieben könnte, um die Kosten erträglich zu halten“, so Landrat Lewandowski.“
Lt. Herrn Lewandowski hat das Land entschieden. Vielleicht sollte man diese „Entscheidung“ durch Aufforderung der betreffenden Gemeinden und deren Sachdarstellung noch mal durch das Land prüfen lassen. Gleiches gilt für die Aufwendungen der Koopschule betreffend der Abschreibung und ggf. der zusätzlichen Kosten durch Nutzung anderweitiger Gebäude.
Es kann ja nicht im Sinne des Landes bzw. des Gesetzgebers sein, dass übermäßige Schulkosten seit ca. 2013 dazu führt, dass Gemeinden Abstand von Familien nehmen müssen, da die Gemeinde sonst finanziell deutlich schlechter dasteht oder in die Zwangsverwaltung rutscht.
>https://www.gruene-havelland.de/gruene-im-hvl/falkensee/single-news/article/-8a1f34bab7/
Das ist eine spannende Quelle. Hat die Kreistagsfraktion der Partei das Thema weiterverfolgt? Zumindest via Recherche in Ratsinfo https://ratsinfo.havelland.de/bi/yw010.asp konnte ich nichts Passendes finden. In Hinblick auf die anstehende Landtagswahl könnte es im Interesse der Partei liegen, das Thema wieder zu bearbeiten bzw. Auskunft zu geben? Als Mitglied einer anderen politischen Gruppierung und zudem auf einer anderen politischen Ebene würde ich ungern die Partei selbst kontaktieren. Die Partei wäre jedoch herzlich eingeladen auf dieser Plattform zur Lösung des Problems sachlich beizutragen.
>Wie viele Schüler aus Friesack gehen eigentlich in die Schule Friesack? Und wie viele Schüler hat eigentlich diese Schule?
Im aktuellen Haushalt der Stadt Friesack (nichtöffentliches Dokument) konnte ich dazu keine Informationen finden. Die Stadt Friesack ist nicht der Schulträger, sondern der Landkreis, daher hat die Stadt vermutlich keine Kenntnis davon. Lediglich über den Umweg einer Berechnung kann ich mutmaßen, dass die Stadt Friesack insgesamt für 185 Schüler an den Landkreis zahlt. Wie viele davon Kooperationsschule, Grundschulteil, Sek. 1, Sek. 2 bzw. OSZ Havelland betreffen ist unklar. Zumindest die Gesamtzahl der Schüler an der Kooperationsschule ist via https://bildung-brandenburg.de/schulportraets/index.php?id=gesamtdossier&schuljahr=2019&schulnr=112823&type=98&cHash=d1e05250e6866655de20520f2076d025 einzusehen: 390 Schüler im Schuljahr 2018/2019.
Ich habe im ersten Schritt eine Anfrage an das Amt Friesack gerichtet.
Falls von Interesse: Zumindest die Mehrheit der Kinder in Kita und Hort der Stadt Friesack kommen direkt aus dem Stadtgebiet (über 80 %) und der Rest fast ausschließlich aus dem Amtsbereich.
Im zweiten Schritt kontaktiere ich parallel direkt das Schulverwaltungsamt.
In dem Zusammenhang: https://www.moz.de/landkreise/havelland/rathenow/rathenow-artikel/dg/0/1/1714103/
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From: Christoph Köpernick
Date: Tue, 23 Jul 2019 at 13:59
Subject: Stadt Friesack: Statistik Anzahl Schüler
Guten Tag.
Liegen dem Amt Friesack Erkenntnisse vor, welche helfen folgende Daten herauszufinden?
Jeweils aufgeteilt nach Kooperationsschule und OSZ Havelland, bzw. Grundschulteil, Sek 1, Sek 2:
Gesamtzahl Schüler
Anzahl Schüler mit Hauptwohnsitz in der Stadt Friesack
Anzahl Schüler mit Hauptwohnsitz im Bereich Amt Friesack
Anzahl Schüler mit Hauptwohnsitz im Bereich Landkreis Havelland
Anzahl Schüler mit Hauptwohnsitz außerhalb des Bereichs Landkreis Havelland
Danke.
———- Forwarded message ———
From: Christoph Köpernick
Date: Tue, 23 Jul 2019 at 21:25
Subject: Stadt Friesack: Anfrage Schulkosten / Anzahl Schüler
To:
Guten Tag.
In meiner Rolle als ehrenamtlicher Bürgermeister der Stadt Friesack erlaube ich mir folgende Anfrage an den Landkreis Havelland:
Träger von Kooperationsschule und OSZ in der Stadt Friesack ist der Landkreis Havelland. Die Kosten werden auf jene Gemeinden, deren Kinder die Schulen besuchen, umgelegt – dazu zählt wiederum die Stadt Friesack. Die Gemeinden erstatten dem Landkreis die Kosten im Grundschulteil direkt über Schulkosten und in Sek I/II über die differenzierte Kreisumlage. Diese anteiligen Kosten stellen seit Jahren eine zunehmende finanzielle Belastung für den Haushalt der Stadt Friesack dar. Das Thema sorgt seit geraumer Zeit für Unmut und Unverständnis bei den Bürgerinnen und Bürgern meiner Gemeinde.
Im ersten Schritt möchte ich den Sachverhalt noch tiefer verstehen. Dazu fehlen mir noch Angaben zur Anzahl der Schüler, insbesondere der Aufteilung nach Gemeinden.
Können Sie mir bitte folgende Zahlen übersenden?
Jeweils aufgeteilt nach Kooperationsschule und OSZ Havelland, bzw. Grundschulteil, Sek I, Sek II:
Gesamtzahl Schüler
Anzahl Schüler aus der Stadt Friesack
Anzahl Schüler aus dem Amt Friesack
Anzahl Schüler aus dem Landkreis Havelland
Anzahl Schüler außerhalb des Landkreis Havelland
Danke.
Hier die Antwort vom Landkreis Havelland: https://drive.google.com/open?id=11pk6NRXAyXFPk1vGGza_5bRoHgoaA7f-
Neue Erkenntnis zu:
>Lediglich über den Umweg einer Berechnung kann ich mutmaßen, dass die Stadt Friesack insgesamt für 185 Schüler an den Landkreis zahlt. Wie viele davon Kooperationsschule, Grundschulteil, Sek. 1, Sek. 2 bzw. OSZ Havelland betreffen ist unklar.
Aus den Zahlen, welche zu meiner Schätzung geführt haben, lässt sich ableiten, dass sich diese nur auf den Grundschulteil der Kooperationsschule beziehen. Gem. https://bildung-brandenburg.de/schulportraets/index.php?id=gesamtdossier&schuljahr=2019&schulnr=112823&type=98&cHash=d1e05250e6866655de20520f2076d025 gibt es im Grundschulteil 211 Schüler (Klasse 1 bis 6). 185 Schüler von 211 Schüler wären knapp 90 %. Bei Sek 1 ist es komplizierter, da liegen mir derzeit keine neuen Erkenntnisse vor.