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Mir wurde berichtet, dass rund um den Burgberg viele Katzen seien, welche sich unkontrolliert vermehren würden und krank seien. Dies sei nicht gut für das Tierwohl und könnte auch ein Risiko für Menschen darstellen (Krankheiten, Straßenverkehr). Bisher bin ich davon ausgegangen, dass wir als Gemeinde dagegen nicht viel tun können. Doch ich habe das gefunden:

Vgl. https://rp-online.de/nrw/staedte/wesel/katzen-in-wesel-ohne-kastrierung-drohen-1000-euro-bussgeld_aid-46832695 und https://www.tasso.net/Tierschutz/Tierschutz-Inland/Kastration-von-Katzen/Katzenschutzverordnungen

Ob dies rechtlich umsetzbar und im Zuständigkeitsbereich der Stadt Friesack liegt, habe ich noch nicht geprüft. Hindernisse sind mir zumindest nicht offensichtlich.

Meinungen dazu?

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In der SVV-Sitzung am 12.11.2019 wurde die Verwaltung gebeten noch einmal den Handlungsspielraum auf Grundlage der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen zu prüfen. Hier gäbe es evtl. Möglichkeiten ohne gesonderte Satzung aktiv zu werden.

Hauptausschuss 07.01.2020 TOP 10 ÖT: Wir haben die aktuelle Entwicklung überprüft. Die Katzenpopulation am Burgberg ist in den vergangenen Wochen drastisch zurückgegangen –vermutlich, weil Jungtiere aufgrund der kalten Jahreszeit verendet sind. Nach der öffentlichen Diskussion in der SVV-Sitzung am 12.11.2019 konnten keine neuen Fütterungen beobachtet werden. Ich gehe derzeit davon aus, dass sich in der Bevölkerung herumgesprochen hat, dass eine Fütterung – v.a. mit Essensresten – nicht erwünscht ist. Eine unkontrollierte Vermehrung der Tiere ist weder im Sinne der Einwohner der Stadt Friesack noch förderlich für das Tierwohl. Die Verwaltung teilt auf Nachfrage mit, dass bereits im aktuellen Rechtsrahmen Handlungsspielraum besteht, um Extremfällen zu begegnen. Wenn es eine „Plage“ (bspw. mehr als 5 Katzen, schlechter Gesundheitszustand, Fütterung im Freien) gibt, kann das Amt durchgreifen. Die Notwendigkeit einer speziellen Katzenschutzverordnung sehe ich derzeit nicht mehr. Sollte es jedoch nicht funktionieren, werde ich das Thema erneut in die SVV tragen.

Meine Meinung: Wer füttert, ist Halter, und somit für die Katzen verantwortlich.

Mein Appell: Bitte nicht aus falsch verstandener Tierliebe weiteres Elend fördern.

>In der SVV-Sitzung am 12.11.2019 wurde die Verwaltung gebeten noch einmal den Handlungsspielraum auf Grundlage der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen zu prüfen. Hier gäbe es evtl. Möglichkeiten ohne gesonderte Satzung aktiv zu werden.

Auszug aus der Niederschrift SVV-Sitzung 12.11.2019 TOP 11 ÖT:

„Weiterhin bezieht sich der ehrenamtliche Bürgermeister auf ein Problem mit freilebenden Katzen im Bereich des Burgberges. Er nimmt Bezug auf eine Verordnung der Stadt Jüterbog und möchte eine Katzenschutzverordnung mit dem Ziel der Zwangskastration von Katzen diskutieren. Er hatte im Vorfeld hierzu Kontakt mit dem Tierarzt Dr. Zellmer aufgenommen, der sich grundsätzlich für eine solche Verordnung ausspricht.

Die Stadtverordnete Heckert erzählt aus eigenem Erleben von dem Problem der freilaufenden Katzen, die teilweise aus Mitleid gefüttert werden. Das Einfangen gestalte sich jedoch schwierig.

Der Stadtverordnete Volker Karle bezieht sich auf ein durch ihn geführtes Gespräch mit Dr. Zellmer. Er hatte ein anderes Ergebnis des Gespräches im Kopf. Hiernach seien der Beschluss einer Satzung und die Durchsetzung schwer- bis undurchführbar.

Der Amtsdirektor erläutert hierzu die Auffassung der Verwaltung. Eine solche Satzung ist nahezu nicht vollziehbar. Tierhalter ist bereits derjenige, der ein Tier einmalig füttere. Wer dies also aus Mitleid tue, sei im Falle der Feststellung sofort durch die Ordnungsbehörde als Halter in Anspruch zu nehmen. Eine Ausstattung von Katzen mit einem Chip und ein Auslesen sind eine theoretische Größe. Zutreffend ist, dass eine gewisse Anzahl von freilebenden Katzen sehr schnell durch die Populationsvergrößerung ein Problem sind. Wenn jedoch freilebende Tiere an sich für eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung werden, könne das Ordnungsamt prüfen, ob es nicht durch Einfangen und Kastrieren der Katzen diese Gefahr beseitigen kann. Diese Kosten würde dann jedoch das Amt als Ordnungsbehörde zu tragen haben.

Es wird vom Stadtverordneten Meinecke eingewandt, dass zunächst eine artgerechte Haltung von Katzen auf dem Grundstück Hamburger Straße durchgesetzt werden sollte. Hierum sollten sich die zuständigen Stellen kümmern. Nach seiner Einschätzung stammt ein Großteil der Katzen im Bereich des Burgberges von diesem Anwesen.

Der Amtsdirektor und einige Stadtverordneten führen aus, dass sie persönlich zum ersten Mal von diesem angeblichen Problem Kenntnis erlangen.

Der ehrenamtliche Bürgermeister führt aus, dass er von 2 Müttern angesprochen wurde. Diese hätten Angst, dass Autofahrer einer Katze ausweichen und dabei auf den Bürgersteig abkommen.

Der Amtsdirektor sieht diese Gefahr als konstruiert an, vielmehr sei die Gefahr einer weiteren Vermehrung und Übertragung von Krankheiten untereinander und auf andere Haustiere real.“

Die Katzenpopulation am Burgberg / Brücke Kleiner Havelländischer Hauptkanal / Hamburger Straße hat abgenommen, derzeit wurden keine Fütterungen mehr beobachtet. Es besteht die Hoffnung, dass sich herumgesprochen hat, dass eine unkontrollierte Vermehrung von Katzen weder dem Tierwohl noch der öffentlichen Sicherheit dienlich ist.

Ich weise noch einmal ausdrücklich darauf hin: Derjenige der Katzen füttert, wird damit auch Halter und muss die Verantwortung für die Tiere übernehmen. Die Amtsverwaltung wird bei Gefahr handeln und dem Halter können Kosten entstehen. Wer scheinbar wilde oder halterlose Katzen füttert, wird automatisch zum Halter der Katzen und kommt in die Kostenpflicht!

Auf Facebook gibt es dazu eine rege Diskussion: https://www.facebook.com/koepernick.friesack/posts/972495336478487

Ich fasse das noch mal in anderen Worten zusammen:

„Auf „Friesack mit Vision“ sind die Hintergründe ausführlich dargestellt. Hier noch einmal in anderen Worten, weshalb sich Bürgermeister, SVV und Amtsverwaltung überhaupt mit dem Thema befasst haben und dies bei Bedarf weiterhin tun werden:

Von einer unkontrollierten Vermehrung der Katzen haben weder Mensch noch Katze etwas. Es handelt sich nicht um Wildkatzen. Im Gegensatz dazu sind Stockenten (Wildenten) als wilde Tiere ohne Zutun der Menschen überlebensfähig.

Domestizierte Tiere, wie Hauskatzen, müssen regelmäßig durch den Menschen versorgt werden. Mindestens gehört dazu eine veterinärmedizinische Versorgung in Form von Impfungen. Auch müssen insbesondere Jungtiere regelmäßig gefüttert werden, besonders wenn die Muttertiere schwach sind. Eine solche regelmäßige Versorgung findet an genannter Stelle nicht statt, da niemand dauerhaft die Verantwortung übernehmen möchte.

Eine selektive Fütterung aus vermeintlicher Tierliebe verlangsamt eine natürliche Auslese (schwache Tiere sterben) und lässt die Tiere gerade so lange am Leben, dass diese wieder Nachwuchs zeugen und werfen können. Ein Teufelskreis voller Leid.

Schon bei wenigen Tieren ist das Thema konfliktbehaftet. Einwohner hatten mich nicht ohne Grund darauf angesprochen und auch die Diskussion auf Facebook zeugt davon. Ab einer gewissen Zahl von Tieren können jedoch tatsächliche Risiken für den Menschen entstehen. Übertragung von Krankheiten, Verkehrssicherheit etc. Mindestens ist ein solches Elend nicht schön anzusehen.

Eine Lösungsidee war daher die Einführung einer Kastrationspflicht. Kastrierte Katzen bekommen keinen Nachwuchs, somit wäre die leidvolle Vermehrung schnell gestoppt. Hierzu sehen wir nach langer Diskussion derzeit jedoch noch keine Veranlassung; die Situation hat nach mehrheitlicher Meinung der SVV noch nicht die Kritikalität erreicht, welche diesen Schritt notwendig machen würde.

Eine andere Lösungsidee ist die Zuordnung der Katzen zum Halter. Domestizierte Tiere (Haustiere) haben i.d.R. Halter. Da Katzen nicht bspw. wie Hunde angemeldet werden müssen, ist eine nachträgliche Zuordnung, wer die Katzen erstmalig dort ausgesetzt hat, nicht mehr möglich. Sowieso nicht mehr nach mehreren Generationen unkontrollierter Vermehrung. Daher bleibt nur die Möglichkeit hilfsweise über das Füttern eine Zuordnung vorzunehmen.

Selektives Füttern löst das Problem nicht, sondern macht es durch weitere Vermehrung und Leid schlimmer. Wenn dann, müsste man sich dauerhaft der Katzen annehmen. Diese Verantwortung scheint jedoch keiner übernehmen zu wollen. Weder Tierschützer noch Privatpersonen.

Einige argumentieren, dass es Aufgabe der Stadt sei sich um das Wohl der Katzen zu kümmern. Wie sollen wir das tun? Wir müssten als Stadt die Tiere einfangen, ein Tierheim eröffnen (oder beauftragen), die Katzen füttern und medinisch versorgen. Dabei entstehen Kosten.

Wer zahlt? Die Stadt. Wer ist die Stadt? Alle Einwohner. Wer zahlt? Alle Einwohner über höhere Abgaben und Steuern, oder weil das Geld dann an anderer Stelle fehlt.

Die demokratisch gewählten Stadtvertreter sollen die Interessen der Stadt (der Einwohner) ganzheitlich und unter Beachtung vieler nicht immer vereinbarer Wünsche vertreten und Entscheidungen treffen. Eine Entscheidung für eine städtische Versorgung wurde nach bestem Wissen und Gewissen, sowie Berücksichtigung aller Interessen, nicht getroffen. Stattdessen die Vereinbarung die Öffentlichkeit stärker zu sensibilisieren. Das passiert hier gerade.

Wer statt selektiver Fütterung Verantwortung für die Katzen übernehmen möchte, wird davon grundsätzlich nicht abgehalten. Konkrete Lösungen im Bereich Tierschutz, Spenden sammeln etc. würde meine Anerkennung erfahren.“

„Die Landesregierung will den Tierschutz für freilebende Katzen verbessern. Mit einer Änderung der Tierschutzzuständigkeitsverordnung bekommen die Landkreise und kreisfreien Städte dazu jetzt die Möglichkeit, für ihr Gebiet eine Katzenschutzverordnung zu erlassen.“ https://www.brandenburg.de/cms/detail.php/brandenburg_06.c.826502.de

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