Gem. § 10 Gebührenbefreiung, 3., der „Nutzungs- und Gebührensatzung für schulische Räume und Sportstätten des Landkreises Havelland“ kann die gebührenfreie Nutzung von u.a. der OSZ Mensa für „Veranstaltungen mit besonderem öffentlichen Interesse für den Landkreis Havelland“ beantragt werden. Quelle: https://www.havelland.de/fileadmin/dateien/landrat/satzungen/Nutzungs-_und_Gebuehrensatzung_fuer_schulische_Raeume_und_Sportstaetten.pdf
Nach meiner Info, steige die Wahrscheinlichkeit zur Bewilligung, wenn im Antrag das „besondere öffentliche Interesse“ stichhaltig dargelegt wird, sowie ein Begleitschreiben beigefügt wird, bei dem sich Amtsdirektor und Bürgermeister als Fürsprecher positionieren / unterschreiben.
- Wurde das schon einmal probiert?
- Welcher Verein möchte das probieren?
Ich unterstütze solche Vorhaben gerne.
Bei Fragen zum Antrag, Formalien und Verfügbarkeit direkt an den Träger wenden: Landkreis Havelland Schulverwaltungsamt https://www.havelland.de/arbeit-leben/bildung/schule/nutzung-sportstaetten-und-raeume/
Ergänzung 4.1: Sofern das Vorhaben im Interesser mehrerer Gemeinden im Amt Friesack ist (dies wird i.d.R. aufgrund räumlicher Nähe der Fall sein), werde ich die ehrenamtlichen Bürgermeister dieser Gemeinden ebenso zur Unterstützung bitten.
Die Stadt Friesack kann mangels eigener Räumlichkeiten kulturellen Veranstaltungen keine Bühne bieten. Die Mensa des Oberstufenzentrums (OSZ) Havelland am Standort Friesack ist derzeit die einzige passende Indoor-Bühne in der Stadt – doch diese gehört dem Landkreis. Für die Nutzung fallen Gebühren an. Das sind schnell mal 600 bis 1.200 € für einen Tag. Diese Gebühren sind für die meisten Vereine und andere gemeinwohlorientierte Veranstaltungen zu hoch. Daher habe ich mich dafür eingesetzt, dass der Landkreis eine gebührenfreie Nutzung gemäß seiner eigenen Satzung erlaubt. Das tut er leider nicht. Die Begründung ist spannend und eröffnet neue Optionen.
Der erste Antrag vom Friesacker Karneval Club e.V. wurde abgelehnt.
Zunächst der Auszug aus meinem Unterstützungsschreiben:
Hier die Ablehnung:
Die Begründung ist spannend. Zum einen scheint die Tatsache, dass Eintrittsgelder verlangt werden nicht automatisch zum Ausschluss eines besonderen öffentlichen Interesses zu führen, zum anderen wird der schwarze Peter nach § 2 BbgKVerf zurück zur Stadt Friesack geschoben.
Der zweite Antrag eines anderen Veranstalters wurde ebenso abgelehnt. Hierzu kenne ich die Begründung noch nicht und habe noch keine Freigabe zur Veröffentlichung.
Seit vielen Jahren herrscht Unmut über die, zumindest gefühlt, unfreiwillige spezielle Beziehung der Stadt Friesack zum Landkreis Havelland. Die kommunale Selbstverwaltung wird durch einen starken Einfluss des Landkreises behindert. Für viele Friesacker entsteht der Eindruck, dass Kreis und Land die Stadt Friesack ausbluten lassen. Die Schulkosten der Kooperationsschule sind ungewöhnlich hoch, beim Landesentwicklungsplan wurde Friesack ignoriert, beim Gute-KiTa-Gesetz werden uns als Stadt nur 12,50 € pro Kind pro Monat für die „beitragsfreie“ Betreuung erstattet, jederzeit muss mit einer Kündigung des Mietvertrages für den Hort gerechnet werden – nun muss die Stadt einen neuen Hort bauen, welcher den Haushalt für viele Jahre lahmlegen wird. Bereits in den vergangenen Jahren mussten fast alle Zuschüsse an Vereine und für Kultur gestrichen werden. Und nicht einmal die teilweise ungenutzten Räumlichkeiten des OSZ kann der Landkreis gebührenfrei für städtische Veranstaltungen anbieten? Der schwarze Peter wird vom Landkreis auf die Stadt Friesack geschoben. Friesack fühlt sich gebeutelt und im Stich gelassen.
Auf der anderen Seite ist eine angespannt Haushaltslage in ostdeutschen Dörfern und Kleinstädten nichts Ungewöhnliches. Demografischer Wandel, Landflucht, hohe Kosten für KiTa & Co. gehören dazu. Der Landkreis bemüht sich mit dem Feuerwehrtechnischen Zentrum (FTZ) und dem Katastrophenschutz-Stützpunkt zumindest ein paar Arbeitsplätze in der Stadt Friesack zu schaffen und die Notfallversorgung zu verbessern. Doch je mehr Menschen durch die Stadt Friesack pendeln, und davon haben wir auch mit den Schülern/Azubis des OSZ schon einige, desto höher auch die Ansprüche an die städtische Infrastruktur. Von Kompensation oder Unterstützung keine Spur. Die Anforderungen an die Stadt Friesack sind hoch, die finanzielle Unterstützung des Landkreises mangelhaft.
Was sollen wir tun?
Ortsansässige Vereine möchten für Veranstaltungen die OSZ Mensa oder andere Räume des Landkreises Havelland möglichst gebührenfrei nutzen? Hier ein Tipp: Es gibt dazu eine Möglichkeit und ich kann vielleicht mit einem begleitenden Unterstützungsschreiben helfen.
In meiner Rolle als ehrenamtlicher Bürgermeister der Stadt Friesack möchte ich die in der Stadt Friesack ansässigen Vereine bestmöglich unterstützen. Daher ermutige ich hiermit, bei Interesse zur gebührenfreien Nutzung von schulischen Räumen und Sportstätten des Landkreises Havelland, wie folgt vorzugehen:
1. Formulierung eines Antrages zur gebührenfreien Nutzung gem. § 10 3. der Nutzungs- und Gebührensatzung für schulische Räume und Sportstätten des Landkreises Havelland, mit einer ausführlichen und stichhaltigen Begründung weshalb die geplante Veranstaltung ein besonderes öffentliches Interesse für den Landkreis Havelland darstellen sollte, durch den Verein.
2. Ein Unterstützungsbegehren an mich richten. Dabei Informationen zur geplanten Veranstaltung und Argumente, weshalb ein besonderes öffentliches Interesse für den Landkreis Havelland vorliegen sollte, liefern. Der Inhalt dieses Unterstützungsbegehrens kann sich mit dem formulierten Antrag und seiner Begründung decken.
3. Ich entscheide wohlwollend, jedoch nach eigenem Ermessen, ob ich das Begehren unterstützen möchte. Falls ja, setze ich ein Unterstützungsschreiben auf, welches dem Antrag begleitend angefügt werden sollte.
4. Weiterhin werde ich den Amtsdirektor ermutigen ebenso ein Unterstützungsschreiben zu unterzeichnen.
5. Der jeweilige Verein übersendet den Antrag mit beiden Unterstützungsschreiben an den Landkreis Havelland.
Die Entscheidung ob dem Antrag entsprochen wird, liegt trotzdem beim Landkreis. Mir liegen lediglich Hinweise vor, dass ein solches Verfahren zielführend sein könnte. Wir müssen es probieren!
Weiterhin kann es förderlich sein, wenn der jeweilige Verein die freiwillige Selbstverpflichtung gem. https://www.transparency.de/mitmachen/initiative-transparente-zivilgesellschaft/ implementiert. Ein Beispiel habe ich hier gefunden: https://www.degede.de/711-2/
Wie gesagt, es gibt keine Garantie dafür, dass das klappt, aber wir sollten es zumindest probieren!