Vor dem Rathaus stehen drei Fahnenmasten.
- Wann wurden dort das letzte Mal Flaggen gehisst?
- Ist die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Beflaggungstage im Land Brandenburg auch für das Amt Friesack bzw. die Stadt Friesack anwendbar? http://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/beflaggung_2018
- Existiert dazu eine spezifische Regelung auf kommunaler Ebene?
- Befinden sich überhaupt entsprechende Flaggen im Eigentum vom Amt Friesack bzw. der Stadt Friesack?
Wenn die Verwaltungsvorschrift gilt, dann wäre 1.2 zu beachten:
Gemeinden [..] werden gebeten, sich der Beflaggung an den genannten regelmäßigen allgemeinen Beflaggungstagen anzuschließen.
Die nächsten beiden Beflaggungstage wären:
- 01.09.2019: 1.1 l. „an den Tagen allgemeiner Wahlen (Wahl zum Europäischen Parlament, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen).“ [Landtagswahl]. Fällt in diesem Jahr zusammen mit 1.1 i. „am Tag der Heimat (1. Sonntag im September) – bei Abweichung von der genannten Regelung wird das Ministerium des Innern und für Kommunales durch Einzelerlass den jeweiligen Tag der Beflaggung anordnen,“.
- 03.10.2019: 1.1 j. „am Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober)“
Falls es nur am Personal für das Hissen und Einholen der Flaggen mangelt, und falls es rechtlich möglich ist: Würden sich Freiwillige / Ehrenamtler dafür finden?
Habe zum Tag der Deutschen Einheit geflaggt: https://www.facebook.com/koepernick.friesack/posts/1123682621359757
Beflaggung Rathaus – ehrenamtlicher Flaggenwart (m/w/d) gesucht. Wer hätte Interesse? Vielleicht könnte man das über ein freiwilliges/ehrenamtliches Engagement abbilden? Sobald sich Interessenten melden, kann man es der zuständigen Dienststelle (Amt Friesack) zur Entscheidung vorlegen.
Plakat ausgetauscht, Tippfehler bei „Sonnenuntergang“ korrigiert.
Aus der Einwohnerschaft erreichen mich bei fehlender Beflaggung zu Gedenk- oder Feiertagen ab und an Beschwerden. Das kann ich nachvollziehen. Für mich gebietet es der Anstand zu flaggen. Vor einem Rathaus sollten, so wie vor anderen Rathäusern und öffentlichen Gebäuden in der Bundesrepublik bzw. dem Land Brandenburg auch, die Fahnen wehen, wenn es sich um einen Beflaggungstag handelt. Für mich geht es um Respekt und die gemeinsame Identität. Grundsätzlich werden mehrere Flaggen nebeneinandergesetzt. Typischerweise die Bundes- und Landesflagge, die von Friesack, und ggf. die Europaflagge. Kaum jemand sperrt sich dagegen, es ist vielmehr eine Frage der praktischen Umsetzung.
Die Zuständigkeit für die Beflaggung liegt nicht bei mir oder der Stadt Friesack, sondern dem Amt Friesack als Dienststelle. Die Verwaltungsvorschrift sieht nach 1.2 keine Muss- sondern eine Soll-Bestimmung vor: „Gemeinden und Gemeindeverbände, die übrigen Körperschaften des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen, sowie Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts werden gebeten, sich der Beflaggung an den genannten regelmäßigen allgemeinen Beflaggungstagen anzuschließen.“
Wohlwissend, dass die Amtsverwaltung aufgrund begrenzter Personalsituation Prioritäten hin zu Muss-Aufgaben (Pflichtaufgaben) setzen muss, sowie Steuergelder effizient eingesetzt werden müssen, habe ich ebenso Verständnis für ausbleibende Beflaggung. Auch würde ich eine fragwürdige Wirtschaftlichkeit sehen, wenn ein Mitarbeiter an typischerweise Feiertagen einmal zu Tagesanbruch und dann noch einmal zu Sonnenuntergang für die Beflaggung nach Friesack fahren müsste.
Auf der anderen Seite gab es etwas Offenheit, dass bspw. ich oder jemand anderes im Ehrenamt flaggt. Ich hatte dazu am 03.10.2020 bei Tagesanbruch die Fahnen hochgezogen, und die Beflaggung bei Sonnenuntergang beendet. Nun kann ich eine regelmäßige Beflaggung an allen Beflaggungstagen im Rahmen meines Ehrenamtes leider auch nicht leisten.
Somit entstand meine Idee, die regelmäßige Beflaggung über ein neues Ehrenamt zu ermöglichen. Unabhängig von formalen Zuständigkeiten, vertrete ich die Auffassung, dass in einem Team jeder das macht, was er oder sie am besten kann, so dass man sich ergänzt. Gleichzeitig würde sich mit der Suche nach einer Person, welche sich für dieses Ehrenamt begeistert, zeigen, wie groß das Interesse an einer Beflaggung tatsächlich ist. Wem es auch wirklich wichtig ist, würde sich vielleicht für das Ehrenamt begeistern, dachte ich mir.
Somit begann ich die Suche nach einem „ehrenamtlichen Flaggenwart [m/w/d]“. Daraufhin gab es nur eine interessierte Anfrage aus dem Amtsbereich, welche u.a. aufgrund Fahrtwegen nicht einfach umzusetzen wäre. Parallel bat ich die Stadtverordneten um Unterstützung bei der Suche zu helfen. Trotz großer Bemühungen habe ich keine weiteren Fürsprecher für die Beflaggung über ein Ehrenamt gefunden.
Somit dachte ich mir, dass der Amtsausschuss das passendere Gremium sei und wollte es auf Amtsebene heben. Denn dort gehört es gemäß Verwaltungsvorschrift eigentlich hin und die Suche nach Ehrenamtlichen würde auf dieser Ebene vielleicht mehr Wirkung erzielen.
In der Sitzung am 12.05.2021, im öffentlichen Teil in TOP 14, habe ich den Wunsch nach Beflaggung nebst Lösungsmöglichkeit über das Ehrenamt dargestellt.
Der Vorschlag wurde aus unterschiedlichen Richtungen kritisiert. Fürsprecher haben sich nicht gefunden. Auch der Wunsch zumindest die Suche nach Ehrenamtlichen mit einer Veröffentlichung zu unterstützen und erst bei Interesse weiter zu überlegen, wurde abgelehnt. Es gab dafür nur eine Ja-Stimme – meine.
Damit ist das Vorhaben gescheitert.
Zu DDR Zeiten hat der Bürgermeister selbst ehrenamtlich geflaggt
Früher war auch nicht alles besser. In den vergangenen mehr als 30 Jahren haben sich Gemeindestruktur und Aufgaben erheblich geändert. Die Stadt Friesack ist inzwischen zusammen mit 5 anderen Gemeinden amtsangehörig, gehört zum Amt Friesack. Bspw. Retzow und Pessin gehören auch dazu. Dort gibt es auch jeweils einen ehrenamtlichen Bürgermeister. Wir alle teilen uns die Amtsverwaltung mit Sitz im Rathaus Friesack. Niemand würde auf die Idee kommen vom Bürgermeister in Retzow oder Pessin zu erwarten, dass er die Fahnen vor dem Rathaus in Friesack hochzieht. Obwohl wir auf einer Stufe stehen und gemeinsam im Amtsausschuss sitzen. Durch die Amtsstruktur ist der Amtsdirektor Dienstherr der Dienststelle des Amtes Friesack im Rathaus. Dort liegt die eigentliche Zuständigkeit für die Beflaggung. Wie ich oben ausgeführt habe, habe ich jedoch einen Lösungsvorschlag unterbreitet, welcher nun im Amtsausschuss abgelehnt wurde.
Bei dieser Gelegenheit: https://www.friesack.net/blogs/christoph-koepernick/was-verdient-eigentlich-ein-ehrenamtlicher-buergermeister/
Zu DDR Zeiten haben die Bürgermeister selbst ehrenamtlich geflaggt!
Hat trotz Wunsch einer AG der SVV an die Amtsverwaltung für 2020 leider nicht im Rahmen von https://friesack.mit.vision/f/gedenktag-08-05-2020-gedenkveranstaltung-zum-ende-des-zweiten-weltkrieges/ geklappt.