Gem. § 6 (2) 1. BbgKWahlG bemisst sich die Zahl der Gemeindevertreter (Stadtverordneten) anhand der Einwohnerzahl der Stadt Friesack. Die für die Kommunalwahl im Jahr 2019 relevante Einwohnerzahl betrug zum Stichtag 30.11.2017 knapp mehr als 2.500 Personen. Somit wurden 16 Stadtverordnete gewählt. In der Wahlperiode davor waren es nur 12 Stadtverordnete. Dazu gab es bspw. kurz vor der Wahl Verwirrung: https://www.maz-online.de/Lokales/Havelland/Friesack/Friesack-drohte-eine-ungueltige-Wahl
- Gibt es ein proportionales Verhältnis zwischen Größe der Stadtverordnetenversammlung und Qualität der Entscheidungen zum Wohle der Stadt Friesack? Oder könnten 12 Personen genauso gute Entscheidungen wie 16 Personen treffen?
- Ist die Erhöhung um 4 weitere Sitze in dem Maße förderlich für die demokratische Willensbildung, dass die zusätzlichen Aufwände gerechtfertigt sind, insbesondere wenn die Einwohnerzahl nur knapp über dem Schwellenwert liegt? Oder hilft eine Reduzierung bei der besseren Entscheidungsfindung?
Gem. § 6 (3) BbgKWahlG kann mit der Hauptsatzung die Zahl der Vertreter um 2 oder 4 verringert werden.
- Bei bis zu 2.500 Einwohnern um 2 = 6 bis 10 statt 8 bis 12.
- Bei 2.500 – 15.000 Einwohnern um 4 = 12 bis 18 statt 16 bis 22.
- Bei 15.000+ Einwohnern um 6 = 22 bis 34 statt 28 bis 40.
Ich schlage vor, die Größe der SVV ab der Wahlperiode 2024 – 2029 wieder auf 12 Stadtverordnete zu verkleinern, auch wenn die Einwohnerzahl über 2.500 Personen liegt. Ich hoffe, dass eine Anpassung der Hauptsatzung aufgegriffen und als Beschlussantrag in die SVV gebracht wird. Ich könnte mir vorstellen, dass gleichzeitig die Aufwandsentschädigung für Stadtverordnete angehoben wird.
Das Thema wurde heute im Hauptausschuss am 22.10.2019 angesprochen. Es besteht grundsätzlich Interesse an einer Umsetzung.
HA-Sitzung 05.10.2021 ÖT TOP 17: Vorschlag beraten, Mehrheit dagegen. Früher waren es auch schon mal 16 Vertreter, man hat sich daran gewöhnt, dass es schwanken kann. In aktueller Wahlperiode wird es sogar als förderlich angesehen, dass 16 statt 12 SVO. Mehr Meinungen und Wissen, auch wenn es manchmal länger dauert. An die standardmäßige Rechtslage halten, keine Wahlmöglichkeiten nutzen.
Ich sehe keinen proportionalen Zusammenhang zwischen der Anzahl der Mitglieder in der SVV und der zu erwartenden Qualität. Bei einer gut funktionierenden politischen Vereinigung wird gemeinsam nach der besten Lösung gesucht. Die notwendigen Anträge werden möglichst fraktionsübergreifend vorbereitet, durch die Verwaltung geprüft und in der SVV beschlossen. Das ist ein Prozess und gerade nach einer Wahl müssen sich diesbezüglich die Arbeitsweisen finden. Eine effiziente, verwaltungsentlastende Arbeit ist sehr zeitintensiv. Zeit ist Geld! Ich denke über eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung ist in diesem Zusammenhang nachzudenken.