Am 17.03.2020 gab es eine Videokonferenz der Mitglieder des Hauptausschusses.
Die Mitglieder des Hauptausschusses stehen Sitzungen in Form von Telefon- oder Videokonferenzen offen gegenüber, sofern Technik und Moderation möglichst optimal gestaltet werden können. Da die rechtliche Grundlage fehlt, sprechen wir uns zunächst für Sitzungen in möglichst großen Räumlichkeiten mit Abstand und Einhaltung der Hygiene aus. Die Amtsverwaltung wird gebeten die Nutzung von Turnhalle oder OSZ Mensa vom Landkreis HVL zu prüfen.
Die Empfehlungen des Amtsdirektors bzgl. Gemeindevertretersitzungen vom 16.03.2020 (siehe Anhang “Sachstand aktuelle Lage ID1128364lB39106520.pdf”) werden positiv aufgenommen. Der EBM beabsichtigt die kommende Sitzung des Hauptausschusses am 31.03.2020 und die SVV-Sitzung am 21.04.2020 entsprechend straff zu führen. Die SVO werden gebeten sich bestmöglich vorzubereiten und in den Fraktionen vorher zu beraten. Weiterhin kann der digitale Kanal (E-Mail) im Vorfeld genutzt werden, um Fragen zu stellen oder Meinungen auszutauschen. Als überspitzte Vision wird eine Sitzung nur wenige Minuten dauern und vornehmlich für die Abstimmung genutzt.
Amtsdirektor und Kommunalaufsicht haben den Vorschlag des EBM hinsichtlich virtueller Sitzungen mittels Telefon- oder Videokonferenz geprüft. Ergebnis:
“Eine Sitzung hat an einem realen Ort unter physischer Anwesenheit der Vertreter stattzufinden. Eine Übertragung dieser Sitzung an einen anderen Ort ist möglich, aber nicht eine „virtuelle Sitzung“. Anknüpfungspunkt ist § 36 Absatz 1 der Kommunalverfassung. Hier wird deutlich auf den Ort der Sitzung abgestellt und die Bedeutung bei einer ordnungsgemäßen Ladung betont. Diese Regelung kann nicht durch Hauptsatzung oder GO abbedungen werden.”
Vorteile Telefon- und Videokonferenz:
- Sicherstellung demokratisches Prinzip trotz hoher Einschränkungen / Gefährdungslage, auch für SVO die einer Risikogruppe angehören.
- Anweisung soziale Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren Folge leisten.
- Krise als notwendigen Digitalisierungsschub nutzen.
- Schnelle aber demokratische und transparente Entscheidungen statt § 58 BbgKVerf.
Nachteile Telefon- und Videokonferenz:
- Technische und organisatorische Möglichkeiten / besondere Anforderungen an jeden Einzelnen sowie die Moderation und Protokollführung.
- Teilweise erratische Internetverbindungen und individuelle Fehlerquellen der Technik.
- Unklarheit ob § 30 (1) BbgKVerf gesichert ist. “Man kann nicht erkennen, ob ein Dritter dem jeweiligen SVO bei der Abstimmung ggf. ein Messer in den Rücken hält.”
U.a. die SVV der Stadt Potsdam beschäftigt sich auch mit Möglichkeiten von Telefon- oder Videokonferenzen, bzw. nutzt diese: https://www.maz-online.de/Lokales/Potsdam/Corona-So-wollen-Potsdams-Stadtverordnete-jetzt-arbeiten
Weiterhin: https://kommunal.de/coronavirus-Tipps
Auszug von Anhang “Sachstand aktuelle Lage ID1128364lB39106520.pdf“ Mitteilung des Amtsdirektors:
Gemeindevertretersitzungen werden stattfinden, soweit sie erforderlich sind. Es werden nur die wirklich zu beratenden Tagesordnungspunkte auf die Tagesordnung gesetzt werden. Bei den Sitzungsorten werden wir nach Möglichkeit auf solche Räumlichkeiten ausweichen, die einen großen Sitzabstand untereinander möglich machen. Die einzelne Gemeindevertreterin/der einzelne Gemeindevertreter entscheidet für sich, ob sie/er das persönliche Risiko einer Sitzungsteilnahme vertreten kann. Gemeindevertreter, die zu einer Risikogruppe gehören, sollten der Sitzung fernbleiben.
Eine Gemeindevertretung ist auch bei „Unterzähligkeit“ solange beschlussfähig, bis die Beschlussfähigkeit oder besser die Beschlussunfähigkeit auf Antrag festgestellt wird, es sei denn, es ist weniger als 1/3 vertreten. Besser ist es jedoch, dann zu einem Folgetermin zu laden, in dem die Beschlussfähigkeit im Zweifel ab 3 Gemeindevertretern gegeben ist.
Die Kommunalverfassung sieht als Sitzung nur eine Zusammenkunft von Gemeindevertretungen vor, Umlaufbeschlüsse oder Videokonferenzen etc. sind nicht zulässig. Hier bleibt abzuwarten, ob es angesichts der momentanen Situation Sonderregelungen geben wird.
Die Sitzungsleiter bitte ich bereits jetzt, die Sitzung straff zu führen und insbesondere in der Einwohnerfragestunde nicht in eine längere „Konversationsrunde“ zu verfallen. Anfragen von Gemeindevertretern sind nach der Geschäftsordnung auch schriftlich zu stellen. Bei Berücksichtigung dieser Punkte, sind momentan Gemeindevertretersitzungen mit wirklich wichtigen Beschlussfassungen vertretbar.
„Denn eine diskutierende und das heißt miteinander streitende Öffentlichkeit ist das Fundament der Demokratie.“ https://www.maz-online.de/Nachrichten/Kultur/Coronavirus-Wenn-ploetzliche-alle-zuhause-bleiben
Daher spreche ich mich gegen eine Aussetzung der Sitzungen, sondern für alternative Formen, wie bspw. Videokonferenzen inkl. Einwahlmöglichkeit / Livestream für die Einwohner, aus. Die Rechtsgrundlagen dazu muss der Verfassungsgeber (Landtag Brandenburg) unter Abwägung der Vor- und Nachteile nun diskutieren und schaffen.
„Beschlüsse in Video- und Telefonkonferenz sieht die Kommunalverfassung nicht vor. Der Städte- und Gemeindebund regt beim Ministerium die Schaffung einer Rechtsgrundlage an.“ https://www.moz.de/landkreise/oder-spree/fuerstenwalde/artikel6/dg/0/1/1793310/
In Vorbereitung auf die Sitzung des Hauptausschusses am 31.03.2020 habe ich mich mit Fragen beschäftigt, welches Risiko besteht und wie wir das minimieren können.
#01 Häusliche Absonderung (Quarantäne) unwahrscheinlich:
Angenommen ein Teilnehmer würde im Nachgang positiv getestet. Müssten dann alle Teilnehmer der Sitzung in Quarantäne? Nein, sehr unwahrscheinlich.
Nach Empfehlung des RKI soll eine häusliche Absonderung (Quarantäne) durch das zuständige Gesundheitsamt nicht bei Kontaktpersonen der Kategorie II erfolgen. Für den Hauptausschuss wird ein Tisch-Layout gewählt, welches einen Abstand von mindestens 1,5 Metern erlaubt und keine face-to-face Kontakte stattfinden. Weiterhin wird Hände- und Flächendesinfektion eingesetzt. Die Situation fällt nach meiner Einschätzung deutlich in Kategorie II. Mehr Details: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/Management.html#doc13516162bodyText5
Letztendlich liegt die Entscheidung bei einem Kontakt jedoch beim zuständigen Gesundheitsamt. Ein Restrisiko besteht, auch wenn es gering scheint.
#02 Auch für GV-Sitzungen sind die üblichen Verordnungen und Hinweise zu beachten:
Neue Informationen, Empfehlungen oder Weisungen vom Land Brandenburg zur Durchführung von GV-Sitzungen liegen mir weiterhin nicht vor. Mir scheint, dass die SARS-CoV-2-EindV (vgl. https://www.landesrecht.brandenburg.de/dislservice/public/gvbldetail.jsp?id=8581) und insbesondere die Hinweise der BZgA (vgl. https://www.infektionsschutz.de/coronavirus.html) entsprechend Klarheit schaffen, welche sich auch auf GV-Sitzungen anwenden lassen.
#03 Keine veränderte Rechtslage zu Videokonferenzen (weiterhin nicht als Ersatz erlaubt):
Ich hatte beim StGB Brandenburg nachgefragt ob man sich dort für Videokonferenzen etc. einsetzt, aber leider bisher noch keine direkte Rückmeldung. Andere Entwicklungen, auch im DStGB Netzwerk Kommunen, sind mir nicht bekannt. Einzig hier findet sich nun der erste Hinweis: „Beschlüsse in Video- und Telefonkonferenz sieht die Kommunalverfassung nicht vor. Der Städte- und Gemeindebund regt beim Ministerium die Schaffung einer Rechtsgrundlage an.“ https://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1793310/ Die aktuelle Rechtslage der BbgKVerf bleibt aber zunächst unverändert, vgl. letzter Stand: https://friesack.mit.vision/f/sars-cov-2-kontinuitaet-und-handlungsfaehigkeit-der-svv/
#04 Eilentscheidung nach § 58 BbgKVerf wahrscheinlich kein Notnagel:
Ich hatte kurzzeitig überlegt, ob § 58 BbgKVerf (Eilentscheidung) als Instrument genutzt werden könnte, um Entscheidungen ohne Sitzung zu treffen. Geplant wäre vorher außerhalb der Regelungen der BbgKVerf eine Telefon- oder Videokonferenz mit den Mitgliedern durchzuführen, damit ein Stimmungsbild entsteht und dann nach Maßgabe von § 58 BbgKVerf zu entscheiden, sowie es später bei einer Sitzung vorzulegen. Doch nach aktuellem Verständnis wird § 58 BbgKVerf sehr eng ausgelegt. Hervorzuheben ist der Textbestandteil „zur Abwehr einer Gefahr oder eines erheblichen Nachteils für die Gemeinde“. Dies ist bei den derzeitigen TOPs / Beschlussvorlagen für die HA-Sitzung für mich nicht ersichtlich. Zumindest gibt es weder von Hauptverwaltungsbeamten noch den SVO eine Argumentation die „zur Abwehr einer Gefahr oder eines erheblichen Nachteils für die Gemeinde“ anführt.
Weiterhin habe ich den Mitgliedern des Hauptausschusses angekündigt, dass ich die Sitzung sehr straff führen und Möglichkeiten der Geschäftsordnung ausreizen möchte. Insbesondere die Möglichkeit Einwohnerfragen schriftlich zu beantworten, sowie darum bitte, dass Anfragen von Abgeordneten ebenso schriftlich gestellt werden. Nach meinem Verständnis ist dieses Vorgehen im gemeinsamen Interesse, um das Infektionsrisiko weiter zu minimieren.
Derzeit beschäftigte ich mich eher mit hypothetischen Fällen, falls beispielsweise deutlich mehr Einwohner als sonst zum öffentlichen Teil der Sitzung erscheinen würden und die Mindestabstände nicht mehr gesichert werden könnten.
Die Bundesregierung hat sich im Zuge der Gesetzgebung zum „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020“ mit der Frage nach virtuellen Sitzungen bei bspw. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) beschäftigt. Siehe hierzu FAQ: https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/Corona/Downloads/032320_FAQ_WEG.pdf?__blob=publicationFile&v=2 (Direktlink, verlinkt über https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-informationen-miete-verbraucherschutz-1734914).
Die folgende Antwort liefert Argumente, welche im Zusammenhang mit virtuellen Sitzungen in der Kommunalpolitik ebenfalls angeführt werden könnten, sowie diskutiert werden sollten:
„2. Weshalb wurde keine Online-Versammlung der Wohnungseigentümer zugelassen?
Wenn den Wohnungseigentümergemeinschaften die Möglichkeit eingeräumt würde, Online-Versammlungen durchzuführen, heißt das auch, dass Wohnungseigentümer gezwungen werden können, auf diese Weise gegen ihren Willen an einer solchen Versammlung teilzunehmen. Zweifelhaft ist, ob überall die notwendige technische Ausstattung vorhanden ist, um Online-Versammlungen sicher durchzuführen. Zudem erscheinen die rechtlichen Risiken beträchtlich, die mit technischen Störungen verbunden sind, die während einer Versammlung auftreten können. Im Übrigen kann eine Online-Versammlung schon nach geltendem Recht dann durchgeführt werden, wenn alle Eigentümer dies wollen, also eine entsprechende Vereinbarung besteht.“
Meine Argumente für virtuelle Sitzungen in der Kommunalpolitik:
1. Im Sinne der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) sollte die jeweilige Gemeinde, genauso wie eine Wohnungseigentümergemeinschaft, selbst entscheiden dürfen, ob sie virtuelle Sitzungen unter bestimmten Voraussetzungen und zu speziellen Anlässen erlauben möchte.
2. Die Sorge vor mangelnder technischer Ausstattung sollte nicht dazu führen, dass dauerhaft der kleinste gemeinsame Nenner angestrebt wird. Eine grundsätzliche Vermeidung von technischen Fragen hemmt Fortschritt und Innovation. Andere Bereiche wie bspw. Wirtschaft, Wissenschaft und Gesundheitswesen digitalisieren auch – da kann sich die Kommunalpolitik nicht ausnehmen. Vielmehr haben Politik und Verwaltung eine Vorbildfunktion.
3. Es ist einerseits Aufgabe des Gesetzgebers die rechtlichen Risiken bei technischen Störungen aufzulösen sowie eine Aufgabe der Technologie die Wahrscheinlichkeit von technischen Störungen zu minimieren. Würden bei Präsenzsitzungen der Strom und das Licht ausfallen, wissen wir heute auch wie wir damit umzugehen haben (Unterbrechung, Alternativen finden, Vertagen etc.). Die Wahrscheinlichkeit, dass das Licht ausfällt ist jedoch gering. Daher ist es auch eine technische Aufgabe das Ausfallrisiko bei Online-Versammlung zu minimieren. Bei richtigem Einsatz vorhandener Technologien ist dies heute bereits lösbar.
Im Land Brandenburg tut sich etwas: https://www.maz-online.de/Brandenburg/Corona-in-Brandenburg-Land-will-per-Krisen-Verordnung-Kommunalpolitik-bis-Juli-einschraenken
Hier tut sich auch etwas: https://kommunal.de/stadtrat-video
08.04.2020 Gemeinde Brieselang: Beschluss „Vorbereitung von Online-/Telefon-Sitzungen der Gemeindevertretung“: http://ratsinfo-online.de/brieselang-bi/to010.asp?SILFDNR=673 Dokument „Anlg 7 BV_0189_20 Vorbereitung von Online-Telefon-Sitzungen“
Presseartikel: https://www.maz-online.de/Lokales/Havelland/Brieselang/Brieselang-Weg-fuer-moegliche-Telefonkonferenz-freigemacht
Brandenburgisches kommunales Notlagegesetz – BbgKomNotG in Vorbereitung: https://www.landtag.brandenburg.de/de/termine/12._sitzung_(sondersitzung)_des_landtages_brandenburg/948714?_referer=396595&terminart=bb1.c.395990.de
Teilnahme per Video ist nun per Kommunalverfassung des Landes Brandenburg erlaubt. Siehe § 34 Absatz 1a BbgKVerf zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juni 2021. https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkverf#34 und https://bravors.brandenburg.de/br2/sixcms/media.php/76/GVBl_I_21_2021.pdf
MIK-Rundschreiben vom 27.07.2021: https://mik.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/20210623_Rundschreiben_Aenderung_Kommunalverfassung.pdf
Beschlussvorlage Hygienekonzept, SVV-Sitzung 14.12.2021: https://ratsinfo.amt-friesack.de/ti-2/listen/Beleg_e20212F02F2D6B646708A503FAC08BCA785B7AN51_g.pdf
>Beschlussvorlage Hygienekonzept, SVV-Sitzung 14.12.2021: https://ratsinfo.amt-friesack.de/ti-2/listen/Beleg_e20212F02F2D6B646708A503FAC08BCA785B7AN51_g.pdf
Mehrheitlich beschlossen mit folgender Änderung: Wer keinen tagesaktuellen Testnachweis vorlegen kann, muss vor Ort im Vorraum einen Selbsttest machen (dazu mindestens 15 Minuten vorher eintreffen). Begründung: Erleichterung für diejenigen die es in den 24h Stunden vor der Sitzung nicht anderweitig schaffen einen Testnachweis erhalten zu können.
Am 15.04.2020 hat der Landtag Brandenburg das „Gesetz zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der brandenburgischen Kommunen in außergewöhnlicher Notlage (Brandenburgisches kommunales Notlagegesetz – BbgKomNotG)“ beschlossen. Dieses wurde bereits im GVBl verkündet und tritt somit am 16.04.2020 in Kraft.
Gesetz: https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/gvbl/2020/14.pdf
Damit wurde eine Rechtsgrundlage geschaffen, welche Gemeindevertretungen – während der außergewöhnlichen landesweiten Notlage aufgrund der SARS-CoV-2-Pandemie – von der Präsenzsitzungs-Pflicht befreit. Das BbgKomNotG ebnet den Weg für Sitzungen in Form von Telefon- oder Videokonferenzen.
Wie genau das technisch und organisatorisch aussehen kann, ist noch nicht klar. Die Fragen zur Implementierung sind offen. Aber die Beantwortung ist auch nicht der Anspruch eines Gesetzes. Gesetze und Verordnungen sind jedoch i.d.R. technologie- und medienneutral, um entsprechenden Spielraum zu lassen; ohne eine fixe Lösung zu diktieren. Ich gehe davon aus, dass das Innenministerium ein entsprechendes Schreiben an die Kommunen sendet. Ich gehe ebenso davon aus, dass sich die kommunalen IT-Dienstleister ebenso bereits seit einigen Wochen Gedanken machen und entsprechende Lösungen vorschlagen werden.
Ich halte es für eher unwahrscheinlich, dass wir bspw. über Skype oder WhatsApp konferieren werden. Damit ist nicht gesagt, dass dies unsicher wäre. Das ist meine erste Einschätzung in Hinblick vieler Faktoren. Vielmehr sehe ich bspw. den Eigenbetrieb von Open-Source-Software oder die EU-datenschutzkonforme Version von „Google Hangouts Meet“. Solche Lösungen werden auch in der Wirtschaft oder dem Bildungssektor eingesetzt.
Hier gibt es erste Gedanken zur Technik: https://www.facebook.com/groups/UnserHoppegarten/permalink/2582208011884431/?comment_id=2582516761853556
Auch wenn GV-Sitzungen vielleicht mit viel Abstand möglich sind, so wären GV und Einwohner – welche sich in häuslicher Absonderung befinden oder aus gesundheitlichen Zweifeln eine Präsenzsitzung meiden wollen – im Nachteil.
Die „Verordnung zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der kommunalen Organe in außergewöhnlicher Notlage (Brandenburgische kommunale Notlagenverordnung – BbgKomNotV)“ als weiterer Implementierungsschritt des Gesetzes (BbgKomNotG) tritt am 18.04.2020 in Kraft. Details: https://www.landesrecht.brandenburg.de/dislservice/public/gvbldetail.jsp?id=8598
Die SVV Stadt Friesack hat sich am 21.04.2020 damit beschäftigt. Mehr Infos: https://www.facebook.com/koepernick.friesack/posts/999606450434042
Die MAZ berichtet: https://www.facebook.com/koepernick.friesack/posts/1000614200333267
Es gibt neue Praxisbeispiele. Es zeigt sich ein bunter Strauß, wie Gemeindevertretungen im Land Brandenburg:
Eisenhüttenstadt: https://www.eisenhuettenstadt.de/Kurzmen/Startseite/Stadtverordnetenversammlung-29-04-2020.php?object=tx,2852.5&ModID=7&FID=2852.931.1 Eilentscheidung durch Hauptverwaltungsbeamten und Vorsitzender, dass die Präsenzsitzung ausfällt. Beschlüsse sollen nach BbgKomNotV im Umlaufverfahren gefasst werden. Es ist nicht erkennbar, dass zur Nutzung der Möglichkeiten der BbgKomNotV ein vorheriger Beschluss durch die Gemeindevertretung notwendig war oder sich die Eilentscheidung darauf bezieht. Ich habe Zweifel ob das Umlaufverfahren ein vollwertiger Ersatz für alle Beratungsgegenstände ist. Es ist eigentlich nur für Entscheidungen im Zusammenhang mit der bestehenden Notlage zulässig.
Brieselang: https://www.gemeindebrieselang.de/city_info/webaccessibility/index.cfm?modul_id=33&record_id=110099 Hauptausschuss findet als Audiositzung statt. Der hauptamtliche Bürgermeister (nicht der Vorsitzende des Hauptausschusses) nimmt aus dem Sitzungssaal teil, um den Grundsatz der Öffentlichkeit zu wahren. Es ist nicht erkennbar, dass zur Nutzung der Möglichkeiten der BbgKomNotV ein vorheriger Beschluss durch die Gemeindevertretung notwendig war.
Neuruppin: https://www.maz-online.de/Lokales/Ostprignitz-Ruppin/Neuruppin/Corona-Stadtverordnete-in-Neuruppin-tagen-nur-noch-mit-Maske Der Vorsitzende der SVV ordnet für alle Teilnehmer eine Maskenpflicht an, wer keine Maske tragen möchte, muss den Raum verlassen.
Rathenow: https://www.rathenow.de/fileadmin/dateien/PDF/Verwaltung/Sitzungsdienst/Einladungen/2020/20-05-06-SVV.pdf Es findet eine Präsenzsitzung statt, in der beschlossen werden soll nach § 2 BbgKomNotV Entscheidungskompetenzen auf den Hauptausschuss zu übertragen. Begründung: „Vorgesehen ist in der Verordnung unter anderem die Übertragung von Entscheidungskompetenzen von der Stadtverordnetenversammlung (SVV) auf den Hauptausschuss (HA), sofern die ordnungsgemäße Durchführung einer Präsenzsitzung, einer Videositzung oder einer Audiositzung der SVV in der kommenden Zeit auf Grund der Notlage nicht möglich ist. Bei Präsenzsitzungen besteht die große Wahrscheinlichkeit, dass die Beschlussfähigkeit nicht hergestellt werden kann. Videositzungen und Audiositzungen sind in der Kürze der Zeit technisch nicht zu ermöglichen, da der Stadt Rathenow und vielen einzelnen Abgeordneten die technischen Voraussetzungen fehlen.“
Bei der ersten Audiositzung in Brieselang gab es technische Probleme, so dass diese vorzeitig abgebrochen wurde: https://www.maz-online.de/Lokales/Havelland/Brieselang/Brieselang-Audio-Sitzung-des-Hauptausschusses-ueberraschend-geplatzt
Gem. Presseartikel sollte es auch einen „Beschluss über die Durchführung der Sitzung des Hauptausschusses als Audiositzung“. Dieses Dokument würde ich gerne sehen, es fehlt jedoch in der Tagesordnung: http://ratsinfo-online.de/brieselang-bi/to010.asp?SILFDNR=674 Vermutlich sollte es über Änderungsantrag in die Tagesordnung kommen.
Das Rundschreiben vom MIK mit Anwendungshinweisen zur BbgKomNotV vom 24.04.2020 ist inzwischen auch als öffentliches Dokument verfügbar: https://mik.brandenburg.de/sixcms/media.php/1065/RundschreibenMIKzurKommunalenNotlageverordnung.pdf
Somit kann ich mich kurz öffentlich äußern: Das Rundschreiben bestätigt meine bisherige Auslegung in vielen Punkte, klärt ein paar Fragen und konkretisiert Details. An einem neuralgischen Punkt ist es jedoch noch nicht eindeutig. Kernfrage: Sind die alternativen Sitzungsformen (bspw. Videositzung) während der Notlage neue Möglichkeiten, damit der Vorsitzende eine ordnungsgemäße Durchführung der Sitzung ermöglichen kann, oder braucht er einen Beschluss bevor er überhaupt zu einer Sitzung nach alternativer Form einberufen werden darf? Liest man die Erläuterungen zu § 2 (1) scheint die Entscheidung klar beim Vorsitzenden zu liegen. Liest man die Erläuterungen zu § 4 (1) wird es uneindeutig.
An dieser Stelle möchte ich nicht weiter ins Detail gehen. Geben wir Kommunalaufsicht und Innenministerium noch etwas Zeit die noch offenen Fragen zu beantworten.
SVV-Sitzung 02.05.2020 in Königs Wusterhausen:
Presseartikel: „Aus Sorge vor Ansteckungen wollte Bürgermeister Swen Ennullat (FWKW) außerdem die Tagesordnung verkürzen und die Sitzung auf zwei Stunden begrenzen. Er berief sich auf Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts. AfD, FWKW und UBL/UFL unterstützten das. Die Mehrheit der SVV lehnte den Antrag für die neue Tagesordnung zum Auftakt der SVV aber ab. Es wurde bezweifelt, dass es eine solche konkrete Empfehlung des Instituts gibt.“ Quelle und mehr Infos: https://www.maz-online.de/Lokales/Dahme-Spreewald/Koenigs-Wusterhausen/Corona-Streit-im-Stadtrat-Koenigs-Wusterhausen-Buergermeister-geht-vorzeitig
Stellungname des Bürgermeisters: „Unter anderem deshalb trage ich Mundschutz und halte mich an die Empfehlungen des RKI. Auch am heutigen Tage. Wie Millionen andere Menschen auch.
Ich war heute knapp zweieinhalb Stunden in dieser schlecht belüfteten Halle. Ich habe zuvor schriftlich die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung in Kenntnis gesetzt, dass ich die Gefährdungsbeurteilung für meine Mitarbeiter und mich zur Anwendung bringen werde. Sie wusste als mein „Arbeitgeber“ also Tage vorher, dass die Verwaltung und ich den Veranstaltungsort verlassen werden. Etliche andere Stadtverordnete haben auf das Präsidium und die anderen Fraktionen ebenfalls eingewirkt, bitte den Empfehlungen von RKI und Gesundheitsministerium Folge zu leisten. Eine Fraktion hat nach zwei Stunden einen Antrag auf Vertagung der Sitzung gestellt. Alles erfolglos. Keinem Vorschlag wurde gefolgt.
Mir wurde im Rausgehen eine Dienstpflichtvergehung vorgeworfen und einige Selbstdarsteller nehmen das nun in den sozialen Medien auf. Nein, nicht ich habe eine Dienstpflicht verletzt, das haben andere. Auch wenn sie die Reflexion des eigenen Handelns nicht besitzen. Jeder von uns hat genügend Worte für solche Personen. Denken sie wir uns.
Wir alle tragen nicht nur Verantwortung unserer eigenen Gesundheit gegenüber, sondern allen Mitmenschen, ganz besonders gegenüber Risikogruppen.
Jetzt ein Hinweis für alle selbsternannten Verwaltungsexperten, heimlich Aufkleber-anbringendem-Gesindel, KWer Satiriker und wem auch immer, der meint, ich wäre für Wirtschaftskrise und Pandemie verantwortlich: Ich bin ein Amtsträger und Beamter. Langweilig, dröge, nur dem Gesetz verpflichtet.
Ich trage für die Rechtmäßigkeit meiner Amtshandlungen persönliche Verantwortung. Dieser Verpflichtung aus Art. 20 III Grundgesetz werde ich stets nachkommen. Darauf habe ich einen Eid abgelegt. Das mag nicht jedem gefallen, das muss mir aber an dieser Stelle egal sein. Das verlangt der Gesetzgeber von mir. Zum Wohle der gesamten Stadt. Nicht zur Durchsetzung von Einzelinteressen und Klientelpolitik.“ Quelle: https://www.facebook.com/swen.ennullat/posts/2931634166922094
Zeuthen: „Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Zeuthen als Videokonferenz“ https://www.zeuthen.de/Bekanntmachung-664150.pdf
Landkreis Uckermark: https://service.uckermark.de/sessionnet/bi/vo0050.php?__kvonr=5377
Stadt Doberlug-Kirchhain: SVV hat teilweise Übertragung von Entscheidungskompetenz auf den Hauptausschuss beschlossen: http://www.doberlug-kirchhain.de/?browser=1 sowie Beschluss: http://ratsinfo.doberlug-kirchhain.de/ti-1/listen/Beleg_b2020C7635AD6B489BD4AEB46991F1AA79518.pdf
Neuruppin: Klare Ansagen des Vorsitzenden in der Einladung zur Sitzung https://neuruppin.ratsinfomanagement.net/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZYKPhnmdK8PHS166tRnaYyz4m7-fPmJ9pK_kz7nOf9d9/Bekanntmachung_Stadtverordnetenversammlung_27.04.2020.pdf
Die Rechtmäßigkeit der Maskenpflicht wird angezweifelt: https://www.maz-online.de/Lokales/Ostprignitz-Ruppin/Neuruppin/Neuruppiner-AfD-will-Strafanzeige-wegen-Noetigung-stellen
>Daher haben Sie mich beauftragt, die Validierung der Machbarkeit voranzutreiben und eine Test-Videositzung durchzuführen
Die erste Testrunde der Fraktionen bzw. der fraktionslosen Mitglieder untereinander ist erfolgt. In 3/4 der Fälle sieht es gut aus. An anderen Stellen sind die technischen Voraussetzungen noch nicht 100%ig gesichert. Die kommenden Tage werden für Optimierungen genutzt. In der nächsten Testrunde ist eine Videokonferenz mit allen Mitgliedern für die kommende Woche geplant.
Updates aus Hoppegarten: https://www.facebook.com/groups/UnserHoppegarten/permalink/2631555646949667/
Zeuthen: Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bildung, Kultur und Familie der Gemeinde Zeuthen als Videositzung https://www.zeuthen.de/Sitzung-des-Ausschusses-fuer-Soziales-Bildung-Kultur-und-Familie-der-Gemeinde-Zeuthen-als-Videositzung-662490.html
Eberswalde: „Die Notlagenverordnung räume der Kommunalpolitik auch die Möglichkeit ein, online zu tagen. „Wichtig wäre, dass in einem solchen Fall auch interessierte Einwohner Zugang hätten – zum Beispiel, indem die virtuelle Sitzung gestreamt oder auf einen Bildschirm in einem Versammlungsraum gezeigt wird“, betont der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung. Prüfauftrag an die Verwaltung: Noch fehlt es an elementaren Voraussetzungen dafür.“ https://www.moz.de/landkreise/barnim/eberswalde/artikel4/dg/0/1/1803266/
Kreistag Havelland: https://www.havelland.de/presse/einzelansicht/news/detail/article/naechste-ausschuesse-und-kreistag-mit-mindestabstand/ Hier wird ein anderer Weg gewählt. Man mietet dafür sehr große Räumlichkeiten inkl. passender Lüftung, Mikrofonen und Lautsprecheranlagen an.
Zeuthen: Die Sitzung der Gemeindevertretung am 19.05.2020 wurde als Videositzung durchgeführt.
Bekanntmachung und Tagesordnung: https://www.zeuthen.de/Sitzung-der-Gemeindevertretung-der-Gemeinde-Zeuthen-als-Videositzung-664157.html
Ankündigung Livestream: https://www.zeuthen.de/Sitzung-der-Gemeindevertretung-am-19-Mai-2020-ab-19-Uhr-im-Livestream-664481.html
Videoaufzeichnung (wurde vorher als Livestream übertragen): https://www.youtube.com/watch?v=mzXM7xT2RqY
Die Sitzung wurde nicht als reine Videositzung durchgeführt, sondern in hybrider Form. Der Großteil der Mitglieder hat sich von Zuhause aus per Video zugeschaltet. Die Gemeindevertretung hat insgesamt 22 Mitglieder (Quelle: https://wahlen.zeuthen.de/gw2019-app.html) In der Videokonferenz: 17 Teilnehmer (Quelle: Zählung Streams in https://youtu.be/mzXM7xT2RqY?t=242 abzgl. der Streams aus der Halle). Vorsitzender (Jonas Reif) und Sven Herzberger (Bürgermeister) so wie einige Abgeordnete und die Einwohner waren vor Ort in der Mehrzweckhalle des Sport- und Kulturzentrums. In der Halle wurden extreme Abstände gewahrt, einige trugen zusätzlich Masken und es wurde mit Mikrofonen, Lautsprecher, TV-Kameras und Beamer gearbeitet.
Abstimmungen werden mittels Handzeichen der physischen Hand innerhalb der Videositzung über die Galerieansicht gemacht. Es werden keine technischen Funktionen wie die „virtuelle Hand“ genutzt. Der Vorsitzende nimmt sich Zeit entsprechende durchzuzählen.
Rechtsgrundlage: Beschluss BV-028/2020.
Zuvor gab es am 12.05.2020 eine Videositzung, bei der „über die Form der Durchführung der Gemeindevertretersitzungen während der anhaltenden Notlage im Rahmen der Corona-Pandemie“ beschlossen wurde. https://www.zeuthen.de/Sitzung-der-Gemeindevertretung-der-Gemeinde-Zeuthen-als-Videositzung-664217.html
Beschlussvorlage BV-028/2020 im Archiv: https://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:PHZZrJQynvcJ:https://www.zeuthen.de/BV-028-2020_Vorlage-pdf-664236.pdf+&cd=1&hl=en&ct=clnk&gl=de
Hier im Volltext kopiert, da unklar wie lange der Archiv-Link funktioniert bzw. wo an anderer Stelle veröffentlicht:
„Beschlussvorlage für die GemeindevertretungVorlage Nr.BV-028/2020öffentlichBearbeiterFrau BolzeDatum20.04.2020Einreicheralle FraktionenBetreff:Beschluss über die Form der Durchführung der Gemeindevertretersitzungen während deranhaltenden Notlage im Rahmen der Corona-PandemieBeratungsfolge:Status DatumGremiumZuständigkeitÖ12.05.2020GemeindevertretungEntscheidung
Begründung:
Neben Präsenzsitzungen können Gemeindevertretersitzungen bei festgestellter landesweiteraußergewöhnlicher Notlage (gemäß BbgKomNotG §1) auch als Videositzung (§6 BbgKomNotV) oder Audiositzung (§7 BbgKomNotV) durchgeführt werden. Die Notlage ist angesichts zurGemeindevertretung gehörender Mitglieder, die zur Risikogruppe der aktuellen SARS-CoV-2-Pandemie gehören, eingetreten. Um einerseits die Ausbreitung von SARS-CoV-2 weiter zu verhindern, das Ansteckungsrisiko für GemeindevertreterInnen, VerwaltungsmitarbeiterInnen sowie anwesender Presse und die Öffentlichkeit zu reduzieren, und zugleich die Teilnahme aller GemeindevertreterInnen zu ermöglichen, sollen alternative Sitzungsmöglichkeiten bei festgestellter Notlage ermöglicht werden.
Beschlussvorschlag:
1.) Die Gemeindevertretung beschließt, bis auf Widerruf der BbgKomNotV, die Durchführung derSitzungen der Gemeindevertretung (GVT) und ihrer Fachausschüsse als Videokonferenz, odernachrangig als Audiokonferenz zu ermöglichen. Über die konkrete Form beschließt der/diejeweilige Vorsitzende im Einvernehmen mit den Mitgliedern des Gremiums.
2.) Die Sitzungen der Gemeindevertretung werden aufgezeichnet und der öffentliche Teil auf derHomepage der Gemeinde eingestellt.
Finanzielle Auswirkungen: 2.300,00 € pro Sitzung für das Aufzeichnen, Streamen und die Tontechnik
Anlage/n
Antrag aller Fraktionen Nr.: 2020-05“
Ich sehe hier Besonderheiten im Vergleich zur SVV Stadt Friesack:
1. Der Impuls kam über die Fraktionen in Form eines gemeinsamen schriftlichen Beschlussantrages. Die Arbeitsweise ist nicht mit den Fraktionen der SVV Friesack vergleichbar. Zusätzlich handelt es sich bei Zeuthen um eine amtsfreie Gemeinde mit einem von den Bürgern direkt gewählten hauptamtlichen Bürgermeister (Rolle des Hauptverwaltungsbeamten eher mit Amtsdirektor Friesack vergleichbar, welcher jedoch über den Amtsausschuss gewählt wird) und einem von der Gemeindevertretung gewählten Vorsitzenden der Gemeindevertretung welcher einer Fraktion angehört. In der amtsangehörigen Gemeinde Stadt Friesack wird der ehrenamtliche Bürgermeister direkt von den Bürgern gewählt und ist damit geborener Vorsitzender der Gemeindevertretung (SVV) und nicht Mitglied einer Fraktion.
2. Nach meiner Auslegung der BbgKomNotV und dem MIK Rundschreiben vom 24.04.2020 sehe ich keine Möglichkeit für hybride Formen bzw. Mischung von Präsenzsitzung und Videositzung. Mir ist an dieser Stelle die Rechtsgrundlage unklar.
3. Obwohl ein Großteil der Teilnehmer per Video zugeschaltet war, wurde eine sehr große Halle mit extremen Sitzabständen gewählt. Eine solche Räumlichkeit steht der Stadt Friesack derzeit nicht zur Verfügung.
4. Für die Technik wurden gem. Beschluss BV-028/2020 für jede Sitzung 2.300 € angesetzt. Solche finanziellen Mittel stehen der Stadt Friesack nicht zur Verfügung. Wir brauchen eine günstigere Lösung.
5. Die Sitzung der Gemeinde Zeuthen wurde live ins Internet übertragen und steht als Aufzeichnung zur Verfügung. In der Stadt Friesack ist dies derzeit nicht möglich bzw. nicht besprochen. Mehr dazu hatte ich hier geschrieben: https://www.facebook.com/koepernick.friesack/posts/1019064581821562?comment_id=1019092665152087&reply_comment_id=1019112781816742
Videositzung vom Hauptausschuss der Stadt Friesack: Abbruch in der 36. Minute. Die Abgeordneten verweigern die Beratung. Chance vertan. An technischen Fehlern lag es nicht. Um dem Virus keine unnötige Angriffsfläche zu bieten und innovative Möglichkeiten zu nutzen, hatte ich zur Videokonferenz geladen: https://www.facebook.com/koepernick.friesack/posts/1024081244653229
Friesack: Die Presse berichtet vom 26.05.2020: https://www.facebook.com/koepernick.friesack/posts/1024915267903160
Friesack: Lösung vom 28.05.2020: https://www.facebook.com/koepernick.friesack/posts/1025612401166780
Beelitz: „Fast zwei Monate haben sich die Kommunen mit Sitzungen zurückgehalten, bevor das Land Mitte April eine Notverordnung erlassen hat, welche Sitzungen unter bestimmten Bedingungen regelt. [..] Nachdem das Innenministerium nun den Weg freigemacht hatte, um zum politischen Geschäft zurückzukehren, wurde die Stadtverordnetenversammlung zunächst als Audiositzung in Form einer Telefonkonferenz geplant und vorbereitet. Seit Ausbruch der Krise ist das beim Landkreis, der sich wöchentlich mit den Bürgermeistern und Amtsdirektoren abstimmt, gang und gäbe. Allerdings hatten mehrere Stadtverordnete Bedenken angemeldet, sodass nun eine Präsenzsitzung unter Wahrung der aktuellen Eindämmungsvorgaben im geräumigeren Tiedemannsaal anberaumt wurde. Die Notverordnung des Landes gilt zunächst bis Ende Juni. Wie es danach weitergeht, ob es eine neue Infektionswelle gibt, die alles wieder lahmlegt, könne man nicht wissen, so der Bürgermeister. Also sollte man vorbereitet sein. Und so wurde mehrheitlich beschlossen, dass künftige Sitzungen auch als Audiokonferenz statt finden können. Videokonferenzen indes sind im Moment noch nicht vorgesehen, da die Stadt nicht die gleichen technischen Voraussetzungen für jeden Abgeordneten gewährleisten könne, wie es hieß. Mit Einführung der papierlosen Gremienarbeit, die Ende 2020 startet, wird sich das ändern: Dann bekommt jeder Stadtverordnete ein Tablet, mit dem er arbeiten kann.“ Quelle und mehr Infos: https://www.beelitz.de/bilder/nachrichten/2020/bn0520.pdf
Stadt Oranienburg: https://ratsinfo.oranienburg.de/bi/vo0050.php?__kvonr=111001
Friesack: SVV Sitzung 16.06.2020: Die Beschlussvorlage „Kontinuität und Handlungsfähigkeit der Gemeindevertretung während der Notlage nach BbgKomNotG unter Anwendung der BbgKomNotV“ hat auch in dritter Version die Mehrheit verfehlt. Nur 5 Abgeordnete haben dafür gestimmt. Damit gibt es keinen Beschluss, der als Präventionskonzept der SVV Friesack dient. Es scheint mir zumindest einhellige Meinung zu sein, dass wir uns weiterhin in der Kulturscheune treffen, Abstand waren und auf die Belüftung achten. Eine eindeutige Regel wie zu laden ist, wenn sich die Lage verschlechtern sollte, liegt mir nicht vor. Vgl. https://www.facebook.com/koepernick.friesack/posts/1039760763085277
Das MIK teilt nach der Sitzung https://www.landtag.brandenburg.de/de/termine/12._(oeffentliche)_sitzung_(sondersitzung)_des_ausschusses_fuer_inneres_und_kommunales/957228?_referer=395235 mit: „im Ergebnis der heutigen Abstimmung mit dem Ausschuss für Inneres und Kommunales des Landtages Brandenburg eine Verlängerung der Brandenburgischen kommunalen Notlagenverordnung bis zum 30.09.2020 sowie eine Novellierung erfolgen wird. Zeitgleich mit der Verordnung wird das Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) ein Rundschreiben zu den Änderungen der Verordnung veröffentlichen. Die Veröffentlichung wird auf der Internetpräsenz des MIK unter mik.brandenburg.de >> Kommunales >> Ausgewählte Rundschreiben der obersten Kommunalaufsichtsbehörde erfolgen“
MIK: 26.06.2020 Rundschreiben zur Verordnung zur Änderung der Brandenburgischen kommunalen Notlagenverordnung Gz: 31-313-00 https://mik.brandenburg.de/sixcms/media.php/1065/RundschreibenzurVerordnungzurnderungderBrandenburgischenkommunalenNotlagenverordnung.pdf
Der Kreistag Havelland wird sich mit digitalen Sitzungen beschäftigen: https://ratsinfo.havelland.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1695
HA 06.10.2020 ÖT TOP 07 Beratung zu zukünftigen Sitzungen in der kalten Jahreszeit sowie bei Corona-Risiko. Die Optionen wurden auf Präsenzsitzungen eingeschränkt, keine Nutzung der BbgKomNotV (bspw. Videositzungen) gewünscht. Beheizung Kulturscheune oder Anmietung OSZ Mensa werden geprüft. Unabhängig des Sitzungsortes Diskussion zur Notwendigkeit Lüften zu müssen. Klarstellungen in https://www.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.679968.de „Jetzt heißt es dazu, dass die Verantwortlichen den regelmäßigen Austausch der Raumluft durch Frischluft, insbesondere durch Stoßlüftung über Fenster oder durch den Betrieb raumlufttechnischer Anlagen mit hohem Außenluftanteil sicherstellen müssen.“ Diskussion im Zusammenhang mit Schulen und Lüften. Im Nachgang recherchiert: https://www.kmk.org/aktuelles/artikelansicht/kmk-expertengespraech-lueften-in-schulraeumen-richtiges-und-regelmaessiges-lueften-bleibt-a-und-o-bunde.html „Die Experten waren sich einig, dass das Lüften in Schulräumen ein unerlässlicher Bestandteil der bereits in den Schulen angewendeten Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen sei. Sie rieten zum Stoßlüften (Fenster weit öffnen) im zeitlichen Abstand von 20 Minuten und für etwa 3 bis 5 Minuten Dauer sowie zum Querlüften (Durchzug) der Räume in den Pausen.“
„Unsere heutige [27.10.2020] SVV-Sitzung mit neuem Heiz- und Belüftungskonzept in der „Kulturscheune“ lief einwandfrei.“ Quelle und mehr Infos: https://www.facebook.com/koepernick.friesack/posts/1143943046000381
>Friesack: SVV Sitzung 16.06.2020: Die Beschlussvorlage „Kontinuität und Handlungsfähigkeit der Gemeindevertretung während der Notlage nach BbgKomNotG unter Anwendung der BbgKomNotV“ hat auch in dritter Version die Mehrheit verfehlt. Nur 5 Abgeordnete haben dafür gestimmt. Damit gibt es keinen Beschluss, der als Präventionskonzept der SVV Friesack dient.
Hier der Link zur Beschlussvorlage: https://ratsinfo.amt-friesack.de/ti-2/listen/Beleg_e202090135816EDAA8AF29FE9F8C96424C0E7AN27_g.pdf
„Es besteht eine Wahrscheinlichkeit, dass sich bei einem nachträglich festgestellten Infektionsfall eines Teilnehmers, dann alle Teilnehmer in häusliche Absonderung begeben müssen. Dieses Risiko besteht mit jeder Sitzung erneut. Zumindest in Hinblick auf die SVV, wie in der Sitzung am 21.04.2020 diskutiert, möchten die Abgeordneten keine Absprachen (Pairing) treffen; alle möchten ihr aktives Teilnahmerecht wahrnehmen. Im Falle von Infektion oder häuslicher Absonderung würde es somit an Stellvertretern der Gemeindevertretung mangeln. Damit würde die Gemeindevertretung handlungsunfähig werden.“
Quelle: https://ratsinfo.amt-friesack.de/ti-2/listen/Beleg_e202090135816EDAA8AF29FE9F8C96424C0E7AN27_g.pdf
„Corona-Ausbruch im Rathaus – Neuenhagen droht die Handlungsunfähigkeit [..] Weil ein Neuenhagener Gemeindevertreter positiv auf das Coronavirus getestet wurde, muss das halbe Rathaus in Quarantäne. [..] Gesamte Gemeindevertretung in Quarantäne [..] Unter diesem Gesichtspunkt stelle sich auch erneut die Frage nach digitalen Formen der Sitzungen von Gremien der Volksvertretungen.“ Quelle und mehr Infos: https://www.moz.de/lokales/strausberg/corona-ausbruch-neuenhagen-droht-die-handlungsunfaehigkeit-53441738.html
“Heute hätte ich zur Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Friesack am 19.01. fristwahrend laden müssen. Ich habe nicht geladen. In der gestrigen Telefonkonferenz der Mitglieder des Hauptausschusses, zur Verständigung über Ladung und Sitzungsform, waren wir uns einig, dass eine Präsenzsitzung in der aktuellen Lage unangemessen ist.
Die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für eine Videositzung hätten wir jedoch.
Aber es gibt aus dem Kreis der Mitglieder des Hauptausschusses neue Bedenken hinsichtlich der Öffentlichkeit solcher Videositzungen. Es wäre das falsche Signal, wenn Einwohner dem öffentlichen Teil nur folgen könnten, wenn sie sich in einem Zuschauerraum vor dem Beamer einfinden, während wir jeweils sicher zuhause sitzen. Das könnte man mit einem Internet-Livestream und alternativ einer Telefon-Einwahl lösen.
Es wurde jedoch der Verdacht geäußert, dies sei insbesondere den interessierten und älteren Einwohnern nicht zumutbar – es könnte am technischen Verständnis für eine Telefon-Einwahl mangeln, sowie eine Hürde für die Einwohnerfragestunde darstellen.
Die Interessenabwägung im Vergleich zu einem Stillstand war ergebnislos.
Daher haben wir zunächst Abwarten vereinbart. Wir haben uns darauf verständigt, dass wir die Lage am 1. Februar erneut in einer Telefonkonferenz bewerten. Es gibt vereinzelt Hoffnung, dass der angekündigte Hardcore-Lockdown bis Ende Januar 2021 Wirkung zeigen wird und wir uns im Februar wieder physisch treffen können.
Die Mehrheit des Hauptausschusses hält die Auswirkungen auf Investitionen in der Stadt Friesack für vertretbar, wenn sich Antragsteller einige Wochen länger gedulden müssen, bis es zu einem Beschluss der Gemeindevertretung kommt. Da der Hauptausschuss der Stadtverordnetenversammlung (SVV) vorgeschaltet ist, ist absehbar, dass die SVV-Sitzung am 09.02.2021 nicht stattfinden wird.
Die Mitglieder des Hauptausschusses zeigen sich offen für die Nutzung des schriftlichen Umlaufverfahrens, um Beschlüsse zu fassen die nicht warten dürfen. Hier gibt es jedoch offene rechtliche Fragen, insbesondere weil die technischen und rechtlichen Voraussetzungen für eine Videositzung eigentlich gegeben sind. Zudem würde beim Umlaufverfahren keinerlei Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden.” Quelle: https://www.facebook.com/koepernick.friesack/posts/1197518837309468
# Protokoll:
07.01.2021 19:00
Telko der Mitglieder des Hauptausschusses zur Verständigung über Ladung und Sitzungsform für die 1. Sitzung des Hauptausschusses 2021 – für den 19.01.2021 vorläufig geplant gewesen
Teilnehmer: Christoph Köpernick (Vorsitz), Axel Himburg, Andreas Karle, Axel Niedermeyer.
Ergebnisse:
1. Wir sind uns einig, dass eine Präsenzsitzung in der aktuellen Lage unangemessen ist.
2. Wir sind uns einig, dass eine Videositzung die nächstbeste Alternative ist und diese ausnahmsweise genutzt werden soll, solange „die Lage so ist wie sie ist“.
3. Doch es gibt Bedenken hinsichtlich unserer Vorbildfunktion, wenn Einwohner nur durch physisches Erscheinen an einem Ort („Zuschauerraum“) am öffentlichen Teil einer Audio- oder Videositzung teilnehmen können. Dies betrifft insbesondere die Einwohnerfragestunde.
4. Die Idee, dies über einen Livestream ins Internet und eine telefonische Einwahl für Einwohner zu lösen, trifft derzeit keine Mehrheit. An unserer Bereitschaft und unseren technischen Möglichkeiten liegt es nicht.
5. Es gibt eher Bedenken zur Inklusion der älteren Einwohner. Die Älteren sind erfahrungsgemäß überproportional an Sitzungen interessiert und in der Krise bereits benachteiligt. Es wird vermutet, dass es den Älteren am Internetzugang oder technischen Verständnis zur Einwahl per Telefon mangelt. Es wurden ergebnislos weitere Lösungsideen sowie Gedanken zur Interessenabwägung im Vergleich zu einem Stillstand ausgetauscht.
6. Es gibt vereinzelt Hoffnung, dass der angekündigte Hardcore-Lockdown bis Ende Januar 2021 Wirkung zeigen wird und wir uns im Februar wieder physisch treffen können.
7. Die Mehrheit des Hauptausschusses hält die Auswirkungen auf Investitionen in der Stadt Friesack für vertretbar, wenn sich Antragsteller einige Wochen länger gedulden müssen, bis es zu einem Beschluss der Gemeindevertretung kommt.
8. Aus den Reihen des Hauptausschusses gibt es kein Interesse auf die vorberatende Funktion seiner selbst zu verzichten. Der Hauptausschuss soll Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung weiterhin vorgeschaltet bleiben.
9. Die Mitglieder des Hauptausschusses verständigen sich darauf, dass der Vorsitzende nicht – egal in welcher Sitzungsform – für den 19.01.2021 laden soll.
10. Die Mitglieder des Hauptausschusses verständigen sich darauf abzuwarten. Die Lage soll in gleicher Zusammensetzung in einer Telko am 01.02.2021 19:00 neu bewertet werden. Sollte sich die Lage bis dahin entspannt haben, sollte geprüft werden ob mit verkürzter Ladungsfrist zu einer Präsenzsitzung geladen werden könnte.
11. In jedem Fall muss sich die Stadtverordnetenversammlung gedulden, bis der Hauptausschuss getagt hat. Es ist absehbar, dass die 1. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung im Jahr 2021 somit nicht wie vorläufig geplant am 09.02.2021 stattfinden wird.
12. Die vorläufige Tagesordnung enthält eine Zahl von Beschlussvorlagen, welche vom Hauptverwaltungsbeamten angesetzt wurden. Der Vorsitzende soll Rücksprache mit dem Hauptverwaltungsbeamte halten, ob dieser eine Verzögerung auf noch unbestimmte Zeit für vertretbar hält oder andere Lösungen notwendig werden.
13. Die Mitglieder des Hauptausschusses zeigen sich offen für die Nutzung des schriftlichen Umlaufverfahrens, um Beschlüsse zu fassen die nicht warten dürfen. Hier gibt es jedoch erhebliche rechtliche Bedenken, ob diese Option nach Notlagenverordnung genutzt werden dürfte. Die Beschlüsse stehen nicht im Zusammenhang mit der Notlage, eine alternative Sitzungsform wäre sowohl technisch als auch rechtlich möglich. Zudem würde beim Umlaufverfahren keinerlei Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden.
14. Der Vorsitzende soll die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung über die Ergebnisse informieren.
Rathenow macht es + Livestream für die Einwohner: https://www.maz-online.de/Lokales/Havelland/Rathenow/Premiere-Rathenower-Hauptausschuss-Sitzung-wird-online-uebertragen
Kita-Eltern sind zur Hausbetreuung aufgerufen, Schüler müssen zuhause allein vor dem Computer lernen und Omis warten verzweifelt auf einen Impftermin. Aber privilegierte Erwachsene wollen sich treffen, obwohl sie genauso gut telefonieren oder eine Videokonferenz machen können? Nein, dafür möchte ich während dem Hardcore-Lockdown nicht die Verantwortung übernehmen. Deshalb habe ich in einer Angelegenheit meine Verhinderung erklärt und an meinen Stellvertreter Lothar Schneider übergeben. Übrigens: Selbst die Dienstberatungen in angeblich verkrusteten Behörden finden schon länger per Telefon oder Video statt.
Seit Beginn des Hardcore-Lockdown gibt es Entscheidungs-Stillstand in der Gemeindevertretung der Stadt Friesack. Auch zum Leid Investitionswilliger welche auf Genehmigungen warten.
In der 1. Telefonkonferenz auf Ebene des Hauptausschusses am 07.01.2021 waren wir uns noch einig, dass eine Ladung zur Präsenzsitzung jetzt unangemessen ist und eine Videokonferenz die nächstbeste Alternative ist. Aber mangels Dringlichkeit hatten wir Abwarten vereinbart. Soweit so gut.
In gleichbesetzter 2. Telefonkonferenz am 01.02.2021 wurde neu bewertet. Während der Hardcore-Lockdown nun verlängert und die Maskenpflicht verschärft wurde, sowie Unwägbarkeiten aufgrund Mutationen hinzukamen, gab es seitens der Stadtverordneten des Hauptausschusses plötzlich den einheitlichen Sinneswandel, kurzfristig zum 09.02.2021 eine Präsenzsitzung zu fordern. Dagegen habe ich mich in meiner Rolle als Vorsitzender und ehrenamtlicher Bürgermeister gesperrt.
Ich sperre mich, weil: Der „Staat“ darf nicht Wasser predigen und Wein trinken. Ich beobachte ein wachsendes Ungerechtigkeitsempfinden und sinkende Lockdown-Akzeptanz in der Bevölkerung. Wir sind Vorbilder, und sollten so handeln. Alle sind gleich, doch einige sind gleicher? Die Bürger fühlen sich schon genug veräppelt. Wir haben ausreichend Alternativen, um diese Konflikte zu vermeiden; der Notlagenverordnung sei Dank. Und ein Livestream oder eine Telefon-Einwahl würden auch eine neue Öffentlichkeit schaffen, um Menschen zu erreichen, die niemals freiwillig den Weg in den Sitzungssaal finden würden. Transparenz und Vertrauen sind jetzt wichtiger denn je. Aber eine Offline-Präsenzsitzung zwingt die Bürger den Zuhause-bleiben-Appell zu missachten – sonst bleibt man außen vor. Was kommt als nächstes? Dass sich auch in Friesack Kommunalpolitiker bei der Impfung vordrängeln?
Auf der anderen Seite habe ich Mehrheiten unter den Stadtverordneten zu respektieren – sie wurden ja gewählt, um die Interessen der Bürger zu vertreten. Zwei Mitglieder der BFF-Fraktion wehren sich ebenso gegen Präsenzsitzungen in der aktuellen Lage. Aber das würde erst die folgende SVV-Sitzung betreffen, weil die BFF-Fraktion nicht im Hauptausschuss sitzen darf. Ich selbst bin fraktionslos. Aktuell geht es ja nur um den vorgeschalteten Hauptausschuss, der nicht verzichten möchte und damit die SVV blockiert.
Die Bürger melden mir Zweifel und Wünsche direkt, welche nicht zur mehrheitlichen Meinung der Stadtverordneten passen. Zudem musste ich in meiner Rolle von mehr Konflikten und Schicksalen erfahren als mir lieb ist. Die Situation in den Friesacker Häusern und Wohnungen scheint mir teils sehr angespannt zu sein. Corona hinterlässt tiefe Narben die lange zum Heilen brauchen werden.
Trotzdem fordert die Mehrheit der Stadtverordneten eine Präsenzsitzung. Man diskutiert am Telefon, ob man für Beschlüsse telefonieren kann. Es fällt mir schwer darin eine Logik zu erkennen.
Um mein Gewissen nicht überzustrapazieren, es nicht zur Kommunalaufsicht eskalieren zu lassen sowie meine Integrität gegenüber den Bürgern zu erhalten, habe ich in einer Situation meine Verhinderung erklärt. Es geht um die Ladung zur Sitzung des Hauptausschusses als Präsenzsitzung am 22.02.2021. Mit meinem temporären Verzicht ist der Weg zum stellvertretenden ehrenamtlichen Bürgermeister Lothar Schneider zwecks Einberufung frei. Er wird voraussichtlich die Entscheidung und Verantwortung für eine etwaige Ladung zur Präsenzsitzung tragen. Ggf. wird er ein weitere verschärftes Hygienekonzept durchsetzen und die Einhaltung protokollieren. Der Preis für eine Präsenzsitzung im Gegensatz zu alternativen Sitzungsformen steigt damit zwar, aber ich respektiere es.
Egal wer lädt, ich muss die Sitzung leiten, da ich Vorsitzender des Hauptausschusses bleibe – auch wenn ich die Verantwortung für diese Ladung abgegeben habe. Für mich ist das ok. Mir persönlich reicht ein optimiertes Hygienekonzept und mit meiner FFP2-Maske fühle ich mich sicher. Ob wir damit ein Vorbild für die Pandemie-geplagten Friesacker sind, die Zuhause hocken müssen, ist eine andere Frage.
# Protokoll:
01.02.2021 19:00
2. Telefonkonferenz der Mitglieder des Hauptausschusses zur Verständigung über Ladung und Sitzungsform für die 1. Sitzung des Hauptausschusses 2021 – für den 19.01.2021 vorläufig geplant gewesen; mit der 1. Telefonkonferenz am 07.01.2021 auf unbestimmte Zeit verschoben
Teilnehmer: Christoph Köpernick (Vorsitz), Axel Himburg und Axel Niedermeyer. Andreas Karle hatte seinen Wunsch zur Sitzungsform in Textform erklärt, war jedoch zur Telko verhindert.
Ergebnisse:
1. Die Mitglieder Axel Himburg, Andreas Karle und Axel Niedermeyer wünschen eine Ladung zur Präsenzsitzung.
– Der weitere Verlauf des Protokolls bezieht sich nur auf die drei Teilnehmer der Telko –
2. Die Mitglieder Axel Himburg und Axel Niedermeyer wünschen eine Präsenzsitzung mit verkürzter Ladungsfrist gerne zum 09.02.2021. Man begründet: Die Stadtverordnetenversammlungen in Dallgow-Döberitz und Falkensee hätten sich auch kürzlich präsent getroffen – daran könne man sich orientieren – und die Infektionszahlen seien im Havelland im Vergleich zum 07.01.2021 gut gesunken. [Die 7-Tage-Inzidenz liegt am 01.02.2021 bei 110,4.] Es sei jetzt zumutbar, dass die typischerweise wenigen Einwohner, die einer Sitzung des Hauptausschusses beiwohnen, sich am Sitzungsort einfinden. Man trage Masken. Man könne davon ausgehen, dass der Hauptverwaltungsbeamte am 09.02.2021 Zeit habe, weil dies der ursprünglich geplante Termin für die SVV-Sitzung war. Zwar zeigen die Maßnahmen der Bundesregierung und der Hardcore-Lockdown bereits Wirkung, aber ein baldiges Ende der Pandemie wird stark bezweifelt – das Impf-Problem sei bisher unzureichend gelöst und man werde, ggf. unabhängig von Impfungen, voraussichtlich langfristig mit Masken leben müssen.
3. Der Vorsitzende Christoph Köpernick möchte in der aktuellen Lage nicht zu einer Präsenzsitzung laden, sondern stellt alle Optionen der Notlagenverordnung als Alternativen vor. Er begründet: Für die nunmehr leichte Verbesserung der 7-Tage-Inzidenz würden alle – insbesondere Kinder, Schüler und Senioren – einen hohen Preis zahlen. Die Schulen seien grundsätzlich geschlossen, Kinder haben digitalen Unterricht und Kita-Eltern sind dringend zur Hausbetreuung aufgerufen. Etwaige Gewinne durch die harten Einschnitte solle man nicht aufs Spiel setzen. Die Lage habe sich im Vergleich zum 07.01.2021 nicht signifikant verändert. Man müsse in der Argumentation stringent bleiben. Der Hardcore-Lockdown wurde kürzlich verlängert und die Maskenpflicht verschärft. Impfungen würden stocken. Sollte sich die Lage entspannen, sollten sich zuerst diejenigen, die unter dem Lockdown am stärksten emotional und psychisch leiden, zuerst treffen dürfen, meint er. Dies seien jedoch nicht die Erwachsenen in der Gemeindevertretung, welche die Situation augenscheinlich gut verkraften. In der 1. Telefonkonferenz sei man sich einig gewesen, dass eine Präsenzsitzung in dieser Lage unangemessen sei. Die bereits einhellig erkannte Vorbildfunktion der Gemeindevertretung für die Pandemie-geplagten Einwohner solle beibehalten werden. Er wundere sich über den Sinneswandel und suche ergebnislos nach Argumenten eine Ladung zur Präsenzsitzung der Öffentlichkeit verkaufen sowie mit seinem Gewissen vereinbaren zu können. Die Mitglieder des Hauptausschusses haben nach seiner Einschätzung, sowie am 07.01.2021 anerkannt, die technischen und rechtlichen Möglichkeiten für bspw. eine Video- oder Audiositzung zu haben. Man befinde sich ja gerade wieder in einer Telefonkonferenz und könne bestens diskutieren. Erst am 26.01.2021 habe es einen internen Workshop der SVV in einer 2,5-stündigen Videokonferenz mit 10 Personen gegeben. Der Hauptausschuss besteht nur aus 5 aktiven Teilnehmern. Der Amtsausschuss Friesack treffe sich aus ähnlichen Motiven derzeit ebenso nicht präsent, sondern nutze einen Umlaufbeschluss, wo dies möglich sei. Die Gemeindevertretung Paulinenaue sei zum 08.02.2021 als Videositzung geladen, während die Öffentlichkeit in einem Versammlungsraum zusehen könne. Der Hauptausschuss der Stadt Rathenow habe am 28.01.2021 per Videositzung getagt; und damit die interessierte Öffentlichkeit dafür ebenso nicht das Haus verlassen musste einen Internet-Livestream angeboten. Auf Dallgow-Döberitz und Falkensee angesprochen erwidert der Vorsitzende, dass er sich grundsätzlich um Angelegenheiten der Gemeinde Stadt Friesack kümmere und die technischen Voraussetzungen sowie Zahl der Teilnehmer in anderen Gemeinden ggf. ganz anders sein könnten. Mit mehr als 30 Leuten sei eine Videositzung deutlich schwerer, als mit 5 oder 16 Leuten. Weiterhin betont er, dass die Erfahrung der Corona-Krise zeige, dass die repräsentative Demokratie funktioniere – aber manchmal brauche die Mehrheit der Menschen mehr Zeit, sowie passende Vorbilder.
4. Der Vorsitzende betont, dass er einen etwaigen Machtkampf leid sei. Er reflektiert, dass das Vertrauensverhältnis durch seine Ladung zur Videositzung am 26.05.2020 eventuell beschädigt wurde und man sich trotz Aussprachen noch nicht zusammenraufen könne. Mit der nunmehr zweiten Telefonkonferenz zu einer möglichen Ladung der ersten Sitzung im Jahr 2021, sowie intensivem E-Mail-Austausch, versuche er Vertrauen zurückzugewinnen. Er sei sich jedoch bereits im Frühsommer 2020 sicher gewesen, dass Corona noch heftiger zuschlagen werde. Er habe deshalb schon damals alles tun wollen, was in seinem Wirkungskreis liege, um eine zweite Welle abzuwenden. Auch wenn er einsehen musste, dass Friesack allein vielleicht nicht den Ausschlag gegeben hätte. Nach seinem Dafürhalten werde die Gemeindevertretung durch den Mechanismus der repräsentativen Demokratie und die Kommunalverfassung dazu ermutigt, um die besten Lösungen ringen zu müssen. Dies passiere in diesen Momenten. Aber Stillstand sei nicht gut und kenne nur Verlierer. Er bedauere, dass Antragsteller auf Beschlüsse warten müssten und ein Stillstand Zweifel an der Politik in der Stadt Friesack fördern könnten.
5. Alle 3 Teilnehmer der Telefonkonferenz bemühen sich den Konflikt zu lösen und spielen alle Optionen der Notlagenverordnung ergebnislos durch.
6. Bei einer Hybrid-Sitzung würden sich voraussichtlich alle Teilnehmer, außer dem Vorsitzenden, in der Kulturscheune treffen. Der Vorsitzende würde die Vorbildfunktion zwar verfehlt sehen, wäre trotzdem bereit, aber letztendlich scheitert es an fraglicher Internetverbindung in der Kulturscheune. Auch die Kosten für die Technik, Heizung, die schlechte Akustik sowie Unklarheiten, ob eine solche Art von Hybrid-Sitzung – bei der gerade der Vorsitzende nicht vor Ort ist – überhaupt erlaubt oder zielführend wäre, werden als nicht verhältnismäßig angesehen bzw. führen zu berechtigten Zweifeln. Es wurde ergebnislos geprüft: Nicht sinnvoll.
7. Die Mitglieder Axel Himburg und Axel Niedermeyer sehen es als vorprogrammiert an, dass, sobald der Hauptausschuss als Videositzung tagt, dies auch die SVV tun müsse oder der ehrenamtliche Bürgermeister dies erzwingen würde. Nicht alle Mitglieder der SVV hätten eine stabile Internetverbindung. Der ehrenamtliche Bürgermeister betont, dass es im Moment nur um den Hauptausschuss gehe, welcher ohnehin fast keine Beschlüsse fasst, sondern nur ein vorberatendes Gremium der SVV ist. Die Mitglieder des Hauptausschusses konnten bisher gut per Video konferieren. Das Infektionsgeschehen könnte für eine SVV-Sitzung in 4-5 Wochen anders aussehen, sagt er. Ohnehin bedürfe es zunächst Beschlüssen über die Nutzung alternativer Sitzungsformen. Aber er sehe es als Aufgabe des Hauptausschusses – sobald man sich dann mal einig werde – dann auch Empfehlungen zur Sitzungsform für die SVV abzugeben. Doch so weit sei man noch gar nicht. Die beiden Mitglieder lehnen eine Videositzung für den Hauptausschuss ab. Es wurde ergebnislos geprüft: Im Gegensatz zum 07.01.2021 keine Option mehr.
8. Es wird eine Audiositzung diskutiert. Ggf. seien die Beratungsgegenstände derart komplex, dass es der gemeinsamen Sichtung von Unterlagen bedürfe. Der Vorsitzende erklärt, dass die Beschlussvorlagen nebst Anlagen wie üblich vorab übersandt werden. Alle Teilnehmer gehen den Entwurf der Tagesordnung durch. Eventuell komplexe Beratungsgegenstände könnte man ggf. schieben. Man kann sich dennoch nicht auf eine Audiositzung einigen.
9. Die Mitglieder Axel Himburg und Axel Niedermeyer bieten an, dass alle Beschlüsse im Umlaufverfahren gefasst werden. Der Vorsitzende erklärt, dass dies bereits rechtlich geprüft wurde und leider nur bei wenigen Ausnahmen möglich sei. Das Umlaufverfahren ist kein Sitzungsersatz. Einen Umlaufbeschluss habe er angeboten, wo er erlaubt sei. Dies wurde von zwei Mitgliedern abgelehnt. Die Mitglieder Axel Himburg und Axel Niedermeyer betonen, dass man aus Gründen der Fairness entweder alle oder keinen Beschluss im Umlaufverfahren fassen wird. Der Vorsitzende bedauert, dass man nicht alle Möglichkeiten nutzt, um zumindest das abzuarbeiten was man abarbeiten kann. Ergebnislos geprüft.
10. Die Mitglieder Axel Himburg und Axel Niedermeyer appellieren, dass der Vorsitzende die Mehrheit akzeptiert. Er solle zur Präsenzsitzung laden. Der Vorsitzende erklärt, dass er dies nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann. Es gehe nicht nur um die eigene Sicherheit, sondern die Signalwirkung und Verantwortung für auch die leisesten FriesackerInnen – sowie alle die sich im Hardcore-Lockdown nicht treffen dürfen. Der Vorsitzende erinnert daran, dass er in einer Rolle ist, die es erfordert viele Interessen unter einen Hut bringen zu müssen. Dem Vorsitzenden seien viele Sachverhalte, Konflikte, Wünsche aber auch Schicksale bekannt – mehr als vielleicht einem einzelnen Stadtverordneten bekannt ist. Der ehrenamtliche Bürgermeister muss abwägen. Nach seinem Dafürhalten zeigen die repräsentative Demokratie und Kommunalverfassung genau in einer solchen Zwickmühle und Krisensituation ihre Wirkung. Man muss angestrengt um die beste Lösung ringen und eigene Befindlichkeiten zurückstellen. Er sieht keine Sachgründe gegen die Nutzung alternativer Formen. Der Vorsitzende betont, dass es ohne Lösung nur Verlierer gibt – nebst seiner selbst.
11. Die Mitglieder Axel Himburg und Axel Niedermeyer schlagen vor, dass der Vorsitzende verzichtet und sein Stellvertreter Lothar Schneider zum Hauptausschuss als Präsenzsitzung einladen soll. Während ungewiss ist, ob dieser eine Präsenzsitzung verantworten möchte, stellt der Vorsitzende klar, dass er selbst weder verhindert noch krank sei. Köpernick entscheidet sich bewusst gegen die geforderte Ladung. Er betont, dass er seinem Gewissen folgt und ruft dazu auf, einen etwaigen Machtkampf zu beenden – es gibt Alternativen zur Präsenzsitzung.
12. Es wird über die Folgen, sollte sich der Vorsitzende weiter gegen die Ladung zur Präsenzsitzung sperren, diskutiert. Man vermutet, dass die Kommunalaufsicht durchgreifen muss. Der Vorsitzende erklärt, dass zwischen Ladung und Sitzungsleitung zu unterscheiden ist. Sollte ein Dritter zu einer lageangepassten Sitzungsform laden, so würde er diese ggf. gerne leiten.
13. Der Vorsitzende soll auch die Amtsverwaltung darüber informieren, dass er sich gegen eine Ladung zur Präsenzsitzung sperrt, aber die 3 Mitglieder des Hauptausschusses eine Präsenzsitzung wünschen.
„Streit um Sitzungsform: Friesacks Bürgermeister lehnt Verantwortung ab“: https://www.maz-online.de/Lokales/Havelland/Friesack/Friesack-Streit-um-Sitzungsform-fuer-Hauptausschuss
„Die SVV Rathenow macht dagegen eine Videositzung und den Bürgern ist die Teilnahme aus Gründen des Infektionsschutzes untersagt, obwohl es dort auch große Räume gibt.“ https://www.maz-online.de/Lokales/Havelland/Rathenow/Premiere-Sitzung-der-Rathenower-Stadtverordneten-wird-online-uebertragen via https://www.facebook.com/koepernick.friesack/posts/1216869292041089?comment_id=1217943695266982&reply_comment_id=1217945481933470
„Die Verantwortung für diese Ladung zur Präsenzsitzung trotz Hardcore-Lockdown sowie die Einhaltung eines verschärften Hygienekonzeptes trägt der Stellvertreter Lothar Schneider. Ich werde die Sitzung lediglich pflichtgemäß leiten und weil es inhaltlich zweckdienlich ist. In Telefonkonferenzen konnten wir uns nicht darauf einigen zu telefonieren. Leider muss ich nun darauf aufmerksam machen, dass auch die Ladung / Bekanntmachung nicht ganz richtig ist. Die Halle ist nicht unbeheizt, sondern wird mit einer mobilen Dieselheizung gewärmt. Zudem sieht das Hygienekonzept vor, dass die Sitzung alle ca. 25 Minuten zwecks Querlüftung unterbrochen werden muss. Weiterhin Pflicht zum Tragen medizinischer Masken, auch am Platz und beim Sprechen, für alle Anwesenden. Die Tagesordnung ist lang. Die Sitzung im Januar ausfallen zu lassen, statt sich per Video oder Telefon zusammenzuschalten fällt uns jetzt auf die Füße. Auch mein inhaltlicher Vorbereitungsaufwand ist enorm. Ich rechne mit einer sehr anstrengenden Sitzung. Liebe Friesackerinnen und Friesacker, es tut mir leid, dass keine bessere Lösung gefunden wurde. Die Sitzung findet als Präsenzsitzung statt. Es gibt keine Telefon-Einwahl und keinen Livestream. Um im öffentlichen Teil mitreden und zuhören zu dürfen, müssen Sie leider den Zuhause-bleiben-Appell missachten und vorbeikommen – eine andere Möglichkeit wollte die Mehrheit nicht.“ https://www.facebook.com/koepernick.friesack/posts/1222361361491882
„Außerdem sollen die Kommunen die Möglichkeit bekommen, selbst eine außergewöhnliche Notlage durch Beschluss der kommunalen Gremien feststellen zu können. Damit ist es ihnen beispielsweise weiterhin möglich, Beschlüsse auch in Video- und Audiositzungen zu fassen.“ Quelle und mehr Infos: https://www.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=bb1.c.700085.de
Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung haben am 12.05.2020 eine nichtöffentliche Test-Videositzung durchgeführt. Es haben bis zu 14 Personen, inkl. der Rollen Vorsitzender und Protokollführer, teilgenommen. Ziel es Experimentes war es neue technische und organisatorische Erkenntnisse zu sammeln sowie herauszufinden ob Videositzungen in unserem Fall praktikabel wären. Bei einem fiktiven Tagesordnungspunkt haben wir zudem Beratung und Beschlussfassung simuliert. Dabei konnten wir wertvolle Erfahrung sammeln und es gibt einen gemeinschaftlichen Erkenntnisgewinn. Im Vorfeld hatten alle Fraktionen und fraktionslosen Mitglieder in Kleingruppen eigene Test-Videokonferenzen durchgeführt, deren Ergebnisse in den großen Test eingeflossen sind.
Wir haben u.a. folgende Erkenntnisse gesammelt, welche für die (Fach-)Öffentlichkeit spannend sein könnten:
- Stellvertretende Sitzungsleitung: Damit zu jeder Zeit gewährleistet ist, dass der Stellvertreter die Sitzungsleitung übernehmen kann, wurde die Co-Moderatoren-Funktion genutzt. Der stellvertretende Vorsitzende hatte die gleichen technischen Rechte wie der Vorsitzende. Für den Fall, dass der Vorsitzende spontan umfällt oder bei einzelnen TOP befangen ist, kann der Stellvertreter sofort und ohne Zutun des Vorsitzenden in voller Kompetenz übernehmen. Wenn der Stellvertreter die Sitzungsleitung übernimmt, sollte er wiederum die Co-Moderator-Rolle präventiv an den nach Lebensjahren Ältesten übertragen. Und so weiter. Sollte es beim Vorsitzenden zu technischen Problemen kommen (bspw. Ausfall Internetverbindung), so läuft die Videokonferenz trotzdem weiter. Dies ist für die Kontinuität gut, bedeutet im Umkehrschluss aber auch, dass der Stellvertreter den Vorsitzenden auf Lebendigkeit überwachen sollte. Genauso wie der Vorsitzende die Lebendigkeit aller Teilnehmer permanent überwachen muss. Letztgenannte saloppe Formulierung bezieht sich auf den Hinweis zu § 6 im Rundschreiben des MIK vom 24.04.2020: https://www.brandenburg.de/sixcms/media.php/1065/Rundschreiben%20MIK%20zur%20Kommunalen%20Notlageverordnung.pdf Nach diesen Hinweisen wäre eine Videositzung bis zur Lösung eines technischen Problems zu unterbrechen, bis eine Lösung gefunden wurde. Ähnlich, als wenn bei einer Präsenzsitzung Mikro oder Strom ausfallen würden. Das ist Usus, auch wenn es bei Video- oder Audiositzungen mehr mögliche Fehlerquellen gibt.
- Mitwirkungsverbot: Bei Präsenzsitzungen und im öffentlichen Teil müssen sich befangene Abgeordnete für die Dauer des Beratungsgegenstandes in den Zuschauerbereich begeben. Dies lässt sich bei einer Videositzung einfach lösen: Der befangene Abgeordnete schaltet Mikro und Webcam aus, und ist solange Zuschauer, bis der nächste TOP aufgerufen wird. Im Zweifel kann dies der Vorsitzende technisch durchsetzen. Bei Beratungsgegenständen im nichtöffentlichen Teil bedarf es einer anderen Lösung: Der Vorsitzende schickt den befangenen Abgeordneten zurück in den virtuellen Warteraum. Sobald der nächste TOP aufgerufen wird, darf der vorher befangene Abgeordnete wieder aus dem Warteraum in den Sitzungsraum. Das funktioniert über die Co-Moderatoren-Rolle analog für einen etwaig befangenen Vorsitzenden.
- Galerieansicht aller Teilnehmer: Nutzer einer bestimmten Klasse von Endgeräten, haben darauf hingewiesen, dass sie in der Galerieansicht nicht alle Teilnehmer gleichzeitig sehen können, sondern blättern müssen. Dies scheint leider eine technische Einschränkung des verwendeten Werkzeuges. Während es für den Vorsitzenden zwingend notwendig ist, dass er alle Teilnehmer gleichzeitig in der mosaikartigen Galerie sehen kann, so wäre dies theoretisch für die Teilnehmer entbehrlich. Während man auch in einer Präsenzsitzung, je nach Blickwinkel, nicht immer alle Teilnehmer auf einen Schlag sehen kann, ist es trotzdem unschön, wenn dies nicht bei der Videositzung möglich ist. Hierbei kann man nach aktuellem Stand der Technik leider nur empfehlen auf ein anderes Endgerät auszuweichen oder sich mit der Sprecheransicht zu begnügen (die Person, die spricht, wird automatisch groß angezeigt). Vorsitzender und Stellvertreter hatten entsprechende Endgeräte verwendet und konnten alle Teilnehmer gleichzeitig sehen.
- Handzeichen für Wortmeldungen: Einige Videokonferenzlösungen bieten Zusatzfunktionen wie Chat oder das Heben einer virtuellen Hand. Solche Funktionen stehen in Präsenzsitzungen nicht zur Verfügung und würden einen im Zweifel an ein spezifisches Werkzeug binden. Daher möchte der Vorsitzende diese Funktionen ungern nutzen. Ein deutliches Handzeichen (mit der echten Hand) in die Kamera – hilfsweise mit dem Hochhalten eines weißen Blatt Papier, sollte ausreichend sein. Es ist wichtig, dass jeder Teilnehmer darauf achtet, dass die eigene Hand tatsächlich im Blickfeld der Kamera ist, man aber gleichzeitig noch zumindest wichtige Merkmale des Gesichts erkennen kann. Damit ist auch die Nachvollziehbarkeit für die Öffentlichkeit möglich, welche die Galerieansicht nur über einen Beamer sehen würden.
- Handzeichen für Abstimmungen: Auch hier würde es der Vorsitzende bei der physischen Hand, hilfsweise mit einem Stück Papier zwecks besserer Sichtbarkeit, belassen wollen. Der Test-Abstimmung konnten Vorsitzender und Protokollführer schwer zu folgen. Die Gründe hierfür lassen sich beheben bzw. sind bereits behoben. Im Zweifel muss man Tempo herausnehmen oder ähnlich einer namentlichen Abstimmung anhand der Liste der stimmberechtigten Mitglieder einzeln das Votum abfragen.
- (Schriftliche) Änderungsanträge zu Tagesordnung oder Beschlüssen: Bei einfachen Anträgen ist es ausreichend diese vorzulesen und dem Protokollführer Zeit zu geben dies zu notieren. Bei längeren und komplizierten Sachverhalten, ist zu empfehlen (so wie sonst auch) es im Vorfeld elektronisch zu versenden. Sollte es dazu kommen, dass es erst in der Sitzung einen schriftlichen Änderungsantrag mit umfangreichem Text gibt, ist eine pragmatische Lösung denkbar: Noch während der Sitzung elektronisch versenden, in die Kamera halten oder den Bildschirm freigeben.
- Internetverbindung, Video und Ton: Bei einem Teilnehmer kam es zu erheblichen Störungen bei der Bildübertragung. Das wäre für eine echte Videositzung das K.O.-Kriterium und man müsste für alle Teilnehmer auf eine Audiositzung zurückfallen. Die Ursache wurde jedoch bereits gefunden und dauerhaft behoben. Man muss berücksichtigen, dass die Tests mit heterogener Hardware und ohne den geplanten Anschaffungskostenzuschuss durchgeführt wurden. Die Audioqualität war sehr gut und dies wurde ausführlich getestet. Wir haben mit der Stummschalte-Funktion experimentiert und Optionen probiert. Selbst bei heterogener Audio-Hardware – Einige mit kabelgebundenem Headset, Bluetooth-Headset, oder über Lautsprecher und eingebautem Mikrofon; der Klang war für eine flüssige Konversation zweckdienlich.
- Vorbereitung: Im Vorfeld wurden Zugangsdaten über einen sicheren Kanal an alle Personen mit aktivem Teilnahmerecht versendet. Weil der Termin aus Rücksicht auf einen wichtigen Teilnehmer vorverlegt wurde, konnten nicht alle Abgeordneten (pünktlich) teilnehmen. Wichtig ist zudem, dass die Ladung zuverlässig über das elektronische Ratsinfo-Postfach und nicht per E-Mail – welche ggf. verloren gehen kann – erfolgt. Wichtig ist, dass jeder Teilnehmer während der Sitzung allein in einem geschlossenen und ruhigen Raum sitzt, sowie alle Vorkehrungen getroffen hat, dass er an einer Videositzung zuverlässig und konzentriert aktiv teilnehmen kann. Dazu zählen bspw. aufgeladene Akkus bzw. Anschluss Laptop an den Strom oder das lautlos Schalten vom Handy.
Stadt Friesack: „Hauptausschuss am 26.05.2020 als Videositzung. Wie lange die Zahl (bestätigter) Neuinfektionen niedrig bleibt, welche Dunkelziffer es gibt, wie stark die Spätfolgen einer Infektion sind, wann ein Impfstoff verfügbar ist, ob wir zu Beginn oder schon Ende der Pandemie stehen – das weiß keiner genau. Wie kann man mit geringem Aufwand Risiken reduzieren, Prävention betreiben und Planungssicherheit schaffen? Welche Vorsichtsmaßnahmen sind verhältnismäßig? Welchen Beitrag kann man leisten, um sich während Sitzungen frei von Sorgen um Infektion oder Quarantäne zu machen? Niemand weiß vor welche Herausforderungen uns Corona noch stellen wird.
Daher berufe ich den Hauptausschuss am 26.05.2020 als Videositzung nach Notlagenverordnung ein. Gleich zu Beginn der Sitzung müssen die Mitglieder darüber beraten. Ob Video die beste Lösung ist oder es eine bessere gibt, muss entschieden werden. Per Beschluss können mich die Mitglieder dann für die Zukunft an die gewählte Lösung binden. Unter den Mandatsträgern befinden sich altersbedingte Risikopersonen. Bisher habe ich keinen Raum mit passender Belüftung für mehrstündige Sitzungen mit vielen Personen gefunden, welcher auch bei kaltem Wetter, Sturm und Regen funktioniert, oder die passende Akustik hat. Auch Kosten und Aufwand sind eine wichtige Frage.
Die Sitzung wird live im Rathaus übertragen, siehe Bekanntmachung.
Sitzungen werden ca. 2 Wochen vorher geplant. Über viele Monate hinweg, müsste ich die Glaskugel rausholen, um folgende Fragen zu beantworten: Wie wird die Lage in 2 Wochen sein? Könnte man sich anstecken oder andere anstecken? Wird es wieder neue Erkenntnisse geben? Wird es weitere Lockerungen oder doch wieder Einschränkungen geben? Schwer zu beantworten. Es sollte eine robuste Lösung und Planungssicherheit geben, damit die Gemeindevertretung dauerhaft handlungsfähig bleibt.
Weitere Informationen in beigefügter Bekanntmachung und dem Beschlussentwurf (Einleitung ab Seite 3 bei „Sachdarstellung“).“
Quelle und mehr Infos: https://www.facebook.com/koepernick.friesack/posts/1019064581821562
„Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friesack bleibt auch in der Krise handlungsfähig. Wie genau, das habe ich mit den Mitgliedern des Hauptausschusses in einer Videokonferenz diskutiert. Sitzungen werden in entsprechend großen Räumlichkeiten unter Wahrung der Hygienemaßnahmen und großem Sitzabstand durchgeführt. Ich werde Sitzungen so vorbereiten und straff führen, dass wir nur über wichtige Tagesordnungspunkte beraten und uns auf Beschlussfassungen konzentrieren. Einwohnerfragen werden, wenn möglich nur kurz, ansonsten schriftlich beantwortet. Anfragen von Abgeordneten sollen nach § 9 (2) Satz 1 Geschäftsordnung schriftlich erfolgen. Ich und die Mitglieder des Hauptausschusses stehen Sitzungen in Form von Telefon- oder Videokonferenzen offen gegenüber. Jedoch fehlt derzeit noch die Rechtsgrundlage in der BbgKVerf und nicht alle technischen und organisatorischen Fragen sind geklärt. Es bleibt abzuwarten ob der Verfassungsgeber neue Regelungen schafft.“
https://www.facebook.com/koepernick.friesack/posts/973309736397047