Wenn ein Medium – in diesem Fall eine Fahrbahn – eine begrenzte Kapazität aufweist und von mehreren Teilnehmern – in diesem Fall Verkehrsteilnehmern mit unterschiedlichen Maßen und Geschwindigkeiten – genutzt werden soll, bedarf es Regeln, um Kollisionen zu vermeiden. Während man in der Signal- und Nachrichtenübertragung dazu Multiplexverfahren wie bspw. Signalmodulation einsetzen kann, bedarf es im Straßenverkehr anderer Lösungen: Entweder Verkehrsregeln oder eine räumliche Trennung – die Schaffung eines zusätzlichen Mediums.
Entlang der L166 verläuft ein von der Fahrbahn abgetrennter gemeinsamer Geh- und Radweg in südliche Richtung zwischen Bahnhof Friesack (Mark) und Ortseingang Stadt Friesack (Kernstadt).
In nördliche Richtung führt entlang der L166 kein solcher Weg. Radfahrer und Fußgänger, welche vom Bahnhof Richtung Ortsteil (OT) Zootzen und OT Wutzetz gelangen möchten, müssen daher die Fahrbahn der L166 verwenden. Die Benutzung der Fahrbahn durch Fußgänger und Radfahrer ist auf Landstraßen grundsätzlich erlaubt und auf der L166 nicht verboten. Diese Möglichkeit wird von unempfindlichen oder mutigen Menschen regelmäßig genutzt. Andere meiden aus Unwohlsein oder Sicherheitsbedenken die Strecke und nutzen statt Fahrrad im Zweifel das Auto. In jedem Fall ist die aktuelle Situation für Radfahrer nicht sonderlich attraktiv.
Ein, von der Fahrbahn abgetrennter, Geh- und Radweg entlang der L166 in nördliche Richtung, wurde bisher – scheinbar aufgrund knapper finanzieller Mittel im Vergleich zur geringen Anzahl der betroffenen Einwohner im OT Zootzen und im OT Damm – nicht ins Kalkül gezogen.
Trotzdem sollten wir im Bestreben sein, die Verkehrsanbindung zwischen Bahnhof und den Ortsteilen weiter zu verbessern – auch um eine touristische Erschließung zu erleichtern und die Verkehrssicherheit zu verbessern.
Diskussion Lösungsideen:
(1) Geschwindigkeitsreduzierung: Eine pauschale Geschwindigkeitsreduzierung auf bspw. 50 km/h kann zwar die Verkehrssicherheit für Radfahrer und Fußgänger erhöhen, schränkt jedoch die effiziente Nutzung der L166 für den motorisierten Verkehr ein. Konflikte oder Verkehrsverlagerung sind zu befürchten. Die L166 dient nicht nur der Anbindung der Ortsteile zur Kernstadt Friesack, sondern auch als Durchgangsstraße der Anbindung zwischen LK HVL und LK OPR – jeweils zwecks regelmäßigem Pendel- und Lieferverkehr. Eine Geschwindigkeitsreduzierung würde somit im Interesse Weniger die Interessen Vieler beschränken, während es Alternativen ohne Kannibalisierung gibt. [Bewertung: nicht empfehlenswert]
(2) Dezidierter Radweg neben der Fahrbahn – neues Medium schaffen: Die nach aktuellem Stand der Technik beste Lösung, welche auch entlang der B5 und B188 ausgebaut wird. Leider auch die teuerste Lösung – neben den Baukosten ergeben sich Herausforderungen an Engstellen und Brücken, sowie eigentumsrechtliche Fragen. Wenn trotz höherem Verkehrsaufkommen nicht einmal die komplette Strecke neben der B188 ausgebaut wird, dann ist es unwahrscheinlich, die Finanzierung für den Bau neben der L166 zu sichern. Ausgehend vom aktuellen Stand der Technik, scheint ein gesonderter Radweg die sicherste Lösung, doch die Technik könnte sich bald sprunghaft entwickeln, siehe (7). [Bewertung: derzeit beste Lösung]
(3) Kampagne zur gegenseitigen Rücksichtnahme: Autofahrer und weitere Verkehrsteilnehmer zur gegenseitigen Rücksichtnahme zu ermutigen, kann im Zweifel immer nützlich sein. Das reicht jedoch nicht zur vollständigen Lösung des Problems. Eine solche Kampagne kann nur eine flankierende Maßnahme darstellen. [Bewertung: ggf. flankierende Maßnahme]
(4) Hinweisschilder: Es ist derzeit unklar ob es möglich ist, bspw. das Verkehrszeichen 138 zu montieren. Auch wenn dies möglich wäre und tatsächlich zu einer selektiven Verbesserung entlang der L166 führt, so könnte es in der Gesamtbetrachtung negative Auswirkungen auf Landstraßen ohne dieses Hinweisschild haben. M.W. soll das Schild nur an Unfallschwerpunkten, besonders unübersichtlichen Stellen oder bei kreuzendem Radverkehr eingesetzt werden. Diese Voraussetzungen sind beim betroffenen Abschnitt der L166 m.E. nicht gegeben. Eine anlassunabhängige und inflationäre Verwendung von Warn- oder Hinweisschildern kann die Dickfelligkeit – mangelnde Wachsamkeit – der Verkehrsteilnehmer begünstigen. Auf Landstraßen sollte unabhängig von Hinweisschildern immer mit nicht-motorisiertem Verkehr gerechnet werden. [Bewertung: nicht empfehlenswert]
(5) Geschwindigkeitsüberwachung „Blitzer“: Vielleicht kann die Situation entschärft werden, wenn zumindest die Einhaltung des aktuellen Tempolimits sichergestellt wird. Eine Geschwindigkeitsüberwachung kann dies unterstützen. Zuständigkeit zwischen Landkreis und Stadt Friesack, Wirtschaftlichkeit und Nutzen noch unklar. Löst das eigentliche Problem jedoch nicht vollständig. [Bewertung: ggf. flankierende Maßnahme]
(6) Schutzstreifen für Radfahrer außerorts: Siehe Modellprojekt https://www.dstgb.de/dstgb/Homepage/Schwerpunkte/Radverkehr%20in%20St%C3%A4dten%20und%20Gemeinden/Neuigkeiten%20rund%20ums%20Rad/Ergebnisse%20des%20Modellprojekts%20Schutzstreifen%20au%C3%9Ferorts/ Das Projekt wurde im Jahr 2013 gestartet (vgl. https://www.goettinger-tageblatt.de/Die-Region/Goettingen/Bundesweites-Pilotprojekt-Schutzstreifen-fuer-Radfahrer), aber Anfang des Jahres 2019 trotz guter Ergebnisse auf Eis gelegt (vgl. https://www.hna.de/lokales/northeim/northeim-ort47320/bund-will-offenbar-keine-fahrrad-schutzstreifen-10941712.html). Der komplette Bericht findet sich auf der o.g. Website des DStGB. Ein solcher Schutzstreifen stellt nach dem aktuellen Stand der Technik m.E. eine optimale Lösung im Interesse aller Verkehrsteilnehmer und unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten dar – es ließe sich zügig realisieren, da keine neue Infrastruktur geschaffen werden muss. Die Höchstgeschwindigkeit scheint jedoch auf 70 km/h begrenzt werden zu müssen. Ich empfehle das Thema auf Ebene der SVV Friesack weiter zu verfolgen, Lobbyarbeit über den DStGB zu betreiben und die höheren Ebenen von Politik und Verwaltung zu überzeugen. [Bewertung: Kompromisslösung]
(7) Abwarten: In Hinblick auf die fortschreitende Entwicklung von Fahrassistenzsystemen und (teil-)autonomen Fahrzeugen, sowie der zu erwartenden Einführung der automatischen Geschwindigkeitsabregelung in Neufahrzeugen ab dem Jahr 2022 (vgl. https://www.auto-motor-und-sport.de/verkehr/isa-automatisches-tempolimit-ab-2022/) könnte sich die Situation zu Gunsten des nicht-motorisierten Verkehrs schrittweise verbessern. Damit würde die Notwendigkeit baulicher Veränderungen und weiterer Regeln zu Lasten des motorisierten Verkehrs reduziert werden. Auch bedarf es dann nicht noch mehr Bürokratie. Gleichzeitig kann die Verkehrssicherheit zunehmen. Das Veränderungstempo ist schwer abzuschätzen. Zudem ist noch nicht absehbar, ob sich damit auch die „gefühlte“ Verkehrssicherheit der Radfahrer und die touristische Attraktivität der Route verbessern. [Bewertung: sozio-technische Entwicklung beobachten]
Fotos der L166 in der Nähe von OT Zootzen (Damm) von einer Anwohnerin:
Messung Breite der befestigten Fläche:
Messung Innenabstand zwischen den beiden außenliegenden Fahrbahnmarkierungen:
Guter Hinweis mit den Kindern. Da die Idee „(7) Abwarten“ das vermutlich nicht lösen wird, ist es ein Argument gegen Lösungsidee 7.
>wenn die Benutzung von Landstraßen bis 10 Jahren untersagt ist?
Ich habe dazu nur § 2 (5) Satz 1 StVO gefunden. „Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen.“ Weitere Regelungen zu Landstraßen bzw. außerorts habe ich nicht gefunden. Somit wäre es nach aktueller Kenntnis schon ab dem vollendeten 8. Lebensjahr erlaubt.
Ich versuche weiterhin zu prüfen wie sich Lösungsidee „(6) Schutzstreifen für Radfahrer außerorts“ im Zusammenhang mit § 2 (5) Satz 1 StVO (Kindern) verhält. Dazu finde ich im Abschlussbericht des Modellprojekts nichts. Die Stadt Friesack ist Mitglied im Städte- und Gemeindebund Brandenburg, mit denen habe ich gerade gesprochen und ich solle mich an die Dachorganisation „Deutscher Städte- und Gemeindebund“ wenden. Das werde ich tun.
Ich konnte mit einem Mitarbeiter beim DStGB sprechen. Die Frage zu § 2 (5) Satz 1 StVO (Kindern) beim Schutzstreifen außerorts wird geprüft. Es gibt aber noch weitere spannende Erkenntnisse:
1. Eine weitere Novelle der StVO stehe bevor. Hierzu solle u.a. dem DStGB in wenigen Wochen ein Referentenentwurf zur Beratung vorgelegt werden. Man gehe aktuell davon aus, dass das Thema „Schutzstreifen außerorts“ eine Rolle spielen werde.
2. Der DStGB favorisiere i.d.R. eine räumliche Trennung, verstehe aber, dass es Anwendungsfälle für den „Schutzstreifen außerorts“ geben könnte, wenn es aus baulichen oder finanziellen Gründen keine andere Möglichkeit gibt, sowie der Sicherheit diene.
3. Modellprojekte oder Interesse am „Schutzstreifen außerorts“ aus dem Land Brandenburg seien dem DStGB nicht bekannt.
4. Grundsätzlich könne man versuchen im Rahmen eines Verkehrsversuches ein Modellprojekt „Schutzstreifen außerorts“ in Friesack zu machen, dazu müssten wir uns an das Landesministerium (vermutlich Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung, Land Brandenburg) wenden. Solche Verkehrsversuche sind jedoch nur temporär.
5. Im Zuge der Novelle der StVO wäre der DStGB stark interessiert dazu ein konkretes Beispiel zu kennen und freue sich über weitere Infos zu unserer Idee an der L166.
Ich habe noch das hier gefunden: https://www.verkehrsbrief.de/bmvi-erteilt-fahrrad-schutzstreifen-ausserorts-absage/
>[..] vorgelegte Abschlussbericht kommt in seinem Fazit zu dem Ergebnis, dass die Schutzstreifen nur auf Straßen mit weniger 2000 Kfz pro Tag und einer Gesamtfahrbahnbreite von mindestens 6m sinnvoll sind.
D.h. wir müssen herausfinden ob die Gesamtfahrbahnbreite mindestens 6 Meter beträgt und ob die Strecke von weniger als 2000 Kfz pro Tag befahren wird. Nur dann könnte es überhaupt eine Chance geben.
Alles steht und fällt jedoch mit den Entscheidungen auf höheren Ebenen. Wir können uns nur als „sehr interessiert“ positionieren.
>D.h. wir müssen herausfinden ob die Gesamtfahrbahnbreite mindestens 6 Meter beträgt
Die durch eine Anwohnerin gemessene Gesamtfahrbahnbreite beträgt ca. 5,80 Meter. Im nächsten Schritt sollten wir die Verwaltung nach der offiziellen Gesamtfahrbahnbreite befragen und abschätzen ob eine Verbreiterung auf mindestens 6,00 Meter möglich wäre.
>Die durch eine Anwohnerin gemessene Gesamtfahrbahnbreite beträgt ca. 5,80 Meter. Im nächsten Schritt sollten wir die Verwaltung nach der offiziellen Gesamtfahrbahnbreite befragen und abschätzen ob eine Verbreiterung auf mindestens 6,00 Meter möglich wäre.
Über das Geofachportal (https://geoportal.hvlnet.de/MapSolution/apps/map/client/Oeffentlich/Oeffentlich) habe ich die Straßenklasse (Landstraße) gefunden, aber nicht den Regelquerschnitt (vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinien_für_die_Anlage_von_Straßen_–_Querschnitt#Einbahnige_Regelquerschnitte). Daher noch mal vor Ort gemessen: Breite der befestigten Fläche bei wohlwollender Messung: 5,91 m. Daher auf keinen Fall ein RQ 9,5 sondern eher ein RQ 7,5 mit etwas Überhang. Somit wäre nach aktuellem Kenntnisstand eine bauliche Erweiterung notwendig. Auch wenn es nur ein paar Zentimeter sind, kostet das deutlich mehr als ein paar neue Fahrbahnmarkierungen zu ziehen. Die Chancen bzgl. Lösungsvorschlag „(6) Schutzstreifen für Radfahrer außerorts“ sehen erstmal leider nicht so gut aus. Der Innenabstand zwischen den beiden außenliegenden Fahrbahnmarkierungen beträgt in der Messung übrigens 5,47 m.
Zu Lösungsvorschlag „(2) Dezidierter Radweg neben der Fahrbahn – neues Medium schaffen:“ habe ich noch das gefunden: https://www.ls.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.277810.de
Neue Radwege entlang von Land- und Bundesstraßen werden gebaut, wenn die Bewertung folgende Kriterien anhand einer Methodik zu dem Schluss kommt, dass es Bedarf gibt:
Schulwegsicherung
Lückenschluss zur Unterstützung von Mobilitätsketten
Verbesserung der Stadt-Umland-Beziehungen
Anbindung an Bahnhöfe
Lückenschluss touristischer Radfernrouten
Verkehrsbelastung über 2.500 Kfz/24 h.
In der Bedarfsliste für Landstraßen von 2018 (gilt bis 2023) ist die L166 nicht enthalten. D.h. bis 2023 wird da vermutlich kein neuer Radweg gebaut. Wir sollten dafür sorgen, dass der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg bei der Neubewertung für den 5-Jahres-Plan ab 2023 die L166 in Erwägung zieht. Ich habe den Wunsch per E-Mail an den Landesbetrieb gerichtet. Ob das in meiner Zuständigkeit liegt weiß ich nicht, ich überlasse dem Landesbetrieb den Wunsch entsprechend zu bewerten. Parallel habe ich noch das Amt Friesack um Unterstützung gebeten.
———- Forwarded message ———
From: Christoph Köpernick [..]
Date: Fri, 2 Aug 2019 at 16:40
Subject: Stadt Friesack L166: Wunsch Bedarfsplanung für den Neubau von Außerortsradwegen
To:
Guten Tag.
In meiner Rolle als ehrenamtlicher Bürgermeister der Stadt Friesack erlaube ich mir folgenden Wunsch für die Bedarfsplanung für den Neubau von Außerortsradwegen an den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg zu richten:
Bitte ziehen Sie einen Radweg vom Bahnhof Friesack (Mark) über OT Zootzen bis OT Wutzetz entlang der L166 in Betracht. Der Radweg soll zu einer verbesserten Anbindung der Ortsteile an den Bahnhof, die Verbesserung der Stadt-Umland-Beziehung und dem Lückenschluss zur Unterstützung von Mobilitätsketten führen. Die L166 wird zudem als Radwanderweg genutzt.
Weitere Details und Hintergrundinformationen dazu finden Sie hier: https://friesack.mit.vision/f/radweg-vom-bahnhof-friesack-mark-ueber-ot-zootzen-bis-ot-wutzetz/
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Danke. [..]
Mehr als Daumen drücken, bleibt uns vermutlich nicht übrig?
In der Bedarfsliste für Radwege an Bundesstraßen finden sich übrigens zwei Einträge entlang der B5 welche die Stadt Friesack tangieren: Radweg zwischen Ortsausgang Stadt Friesack in nördliche Richtung bis zur L166, sowie von der Abzweigung L166 bis nach Segeletz. Der Bedarf ist mit der geringsten Priorität („weiterer Bedarf“) eingeplant, d.h. ich gehe davon aus, dass es eher gegen Ende der Planungsperiode (2022/23) realisiert wird, oder bei knappen Kassen hinten runterfällt. Der Nutzen für den innenstädtischen Verkehr bzw. die Anbindung der Ortsteile ist gering. Jedoch kann die Attraktivität der Stadt Friesack für Radtouristen gesteigert werden, weil diese nun entlang der B5 weiter Richtung Norden radeln können. Quelle: https://www.ls.brandenburg.de/media_fast/4055/RW-Bedarfsliste_Bundesstraen_Mrz2018.16631699.pdf
>(3) Kampagne zur gegenseitigen Rücksichtnahme
Siehe https://friesack.mit.vision/f/sensibilisierung-der-verkehrsteilnehmer-kampagne-zur-gegenseitigen-ruecksichtnahme/
Das ist nicht uninteressant, finde ich.
https://www.klimaschutz.de/radverkehr
Die geplante StVO Novelle scheint leider keinen Schutzstreifen außerorts vorzusehen. Aber es gibt deutliche Verbesserungen für den nicht-motorisierten Verkehr:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/stvo-novelle.html
>Macht der Schutzstreifen IM ORT Damm einen Sinn?
Klingt interessant. Ich empfehle weiteres Vorgehen: Eigenen Eintag auf FmV machen und das Vorhaben so genau wie möglich beschreiben. Je besser es, auch in Hinblick auf örtliche Gegebenheiten und StVO, vorbereitet ist, desto leichter fällt es dem politischen Raum und der Verwaltung das zu prüfen und umzusetzen. Im Idealfall vorher schon mit betroffenen Anwohnern sprechen, Stimmungslage abklopfen, Meinungen und neue Erkennisse sammeln, sowie Mitstreiter finden.
Aus nördlicher Richtung gedacht: https://www.moz.de/landkreise/ostprignitz-ruppin/neuruppin/neuruppin-artikel/dg/0/1/1762442/
„Rohrlacks Ortsvorsteherin Frauke Marthe warf zudem ein, dass eine Verbindung von Wildberg über Rohrlack bis Vichel entlang der L 166 vielleicht auch irgendwann im Nachbarlandkreis um einen Anschluss bis zum Bahnhof in Friesack ergänzt werden könnte.“
Hey,
ich bin auch für den Ausbau des Fahrradnetzes. In meiner Familie gibt es z. B. einige Radwanderer und ich denke das es auch für den Tourismus in unserer Region sehr wichtig ist. Leider muss ich mich aber Frau Möller anschließen was die Ausgestaltung angeht.
Eine Variante wie es sie z. B. in Richtung Neuruppin (wenn man aus Richtung Fehrbellin kommt) gibt, wo der Fahrradweg etwas seperiert und parallel zur Fahrbahn verläuft wäre vielleicht eher für Familien und auch ältere Menschen geeignet.
Rückmeldung vom Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg zu Option „(2) Dezidierter Radweg neben der Fahrbahn – neues Medium schaffen“: Die Verkehrsbelastung auf der L 166 sei sehr gering. Daher wurde die L 166 bisher nicht in die Bedarfsliste aufgenommen und eine Aufnahme in die Liste ist ungewiss. Alle Details unten in der E-Mail-Antwort.
Was können wir nun machen? Die Kriterien werden auf deutlich höheren politischen Ebenen beeinflusst, eine Durchgriffsmöglichkeit die Kriterien kurzfristig anzupassen ergibt sich nicht. Ich habe Daten zur letzten Verkehrszählung angefordert. Im Notfall könnten sich, sobald die Brücke freigegeben ist, Bürger über 24 Stunden an die Straße stellen und die Fahrzeuge zählen. Wenn der Leidensdruck hoch genug ist, wird sich dafür eine Truppe finden.
Date: Wed, 21 Aug 2019 at 17:27
[..]
ich bedanke mich für Ihr Schreiben zum Radwegebau vom Bahnhof Friesack (Mark) bis zum Ortsteil Wutzetz im Zuge der Landesstraße (L) 166 und möchte Ihnen hierzu Folgendes mitteilen:
In Bezug auf den von Ihnen genannten Radwegebau im Zuge der L 166 kann ich Ihnen versichern, dass das Land Brandenburg grundsätzlich den Neubau sowie den Erhalt von Radwegen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in Brandenburg sehr unterstützt.
Auf Grund des immer noch bestehenden großen Bedarfs an straßenbegleitenden Außerortsradwegen im Zuge von Bundes- und Landesstraßen mussten jedoch Priorisierungen für die Radwegebaumaßnahmen vorgenommen werden. Hierzu erfolgte eine Bewertung des Radwegebedarfs nach verschiedenen Kriterien, die Sie z. T. auch in Ihrer E-Mail erwähnen und die nachfolgend beispielhaft aufgeführt sind:
– Schulwegsicherung
– Verbesserung der Stadt-Umland-Beziehungen
– Anbindung an Bahnhöfe
– Lückenschluss touristischer Radfernrouten
– Verkehrsbelastung größer 2.500 Kfz/24 h.
Das Ergebnis dieser Bewertung ist die aktuelle Bedarfsliste für den Neubau von Außerortsradwegen im Zuge von Bundes- und Landesstraßen, die auf der Internetseite des Landesbetriebes Straßenwesen unter folgendem Link eingestellt ist: https://www.ls.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.277810.de.
Eine Aufnahme des von Ihnen angesprochenen Abschnittes der L 166 zwischen dem Bahnhof Friesack (Mark) und Wutzetz in die Bedarfsliste konnte vor allem auf Grund der hier vorliegenden sehr geringen Verkehrsbelastung leider nicht erfolgen. Somit ist es mir gegenwärtig auch nicht möglich, Ihnen einen Planungshorizont für die Radwegebaumaßnahme aufzuzeigen. Sollten sich jedoch Bedingungen verändern, die eine Neubewertung des Radwegebedarfs im Zuge der L 166 erforderlich machen, so werden diese im Rahmen einer Fortschreibung der o. g. Bedarfsliste Berücksichtigung finden.
Auch wenn ich Ihnen leider keinen zeitnahen Radwegebau im Zuge der L 166 in Aussicht stellen kann, hoffe ich, die Thematik umfänglich erläutert zu haben und stehe für Nachfragen gern zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Im Auftrag
Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
[..]
>Ich habe Daten zur letzten Verkehrszählung angefordert.
Die Rückmeldung vom Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg ergibt deutlich unter 1.000 Fahrzeuge pro 24 h. Klingt das für Anwohner plausibel oder ist davon auszugehen, dass die Zahl der Fahrzeuge seit der letzten Zählung sprunhaft angestiegen ist bzw. nach Wiedereröffnung der Brücke dies zu erwarten wäre?
Date: Mon, 26 Aug 2019 at 14:11
Subject: AW: Stadt Friesack L 166: Wunsch Bedarfsplanung für den Neubau von Außerortsradwegen
Sehr geehrter Herr Köpernick,
die letzte turnusmäßige Straßenverkehrszählung (SVZ) erfolgte im Jahr 2015. Auf dem Abschnitt der L 166 zwischen Friesack und Wutzetz wurde im Rahmen der SVZ 2015 eine tägliche Verkehrsbelastung von 856 Kfz/24 h mit einem Schwerverkehrsanteil von 115 Fahrzeugen ermittelt.
Zuständig für die turnusmäßige Durchführung der Straßenverkehrszählungen, die alle 5 Jahre unter Mitbeteiligung der Bundesländer erfolgt, ist das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Die Zählungen werden auf Grundlage der Richtlinien für Straßenverkehrszählungen durchgeführt. Diese können Sie auf der Internetseite der Bundesanstalt für Straßenwesen (bast) unter folgendem Link aufrufen: https://www.bast.de/BASt_2017/DE/Statistik/Verkehrsdaten/2015/richtlinien-svz-2015.html .
Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
Ich als Visionär träume von einem Radweg aus Solar Panel vom Friesacker Bahnhof bis zum Abzweig Wutzetz- besser bis in den LK OPR.
https://utopia.de/solar-radweg-koeln-deutschland-111714/
Vielleicht ist es so zu finanzieren!
Seit März 2019 gibt es eine Fahrradverkehrsbeauftragte im Landkreis Havelland: https://www.maz-online.de/Lokales/Havelland/Havelland-Fahrradbeauftragte-nimmt-ihre-Arbeit-auf
„Kreistag beschließt: 93.000 Euro mehr für Radwege“ https://www.maz-online.de/Lokales/Havelland/93-000-Euro-mehr-fuer-Radwege
Hauptausschuss 07.01.2020 TOP 10 ÖT: Die Verwaltung wurde beauftragt den Bedarf für einen Radweg zwischen Bahnhof Friesack (Mark) und OT Wutzetz, entlang der L166, zu melden. Die Frist zur Abfrage von Status Quo und Bedarf endet am 17.01.2020. Die Verwaltung antwortet derzeit auf die Abfrage des Landkreis Havelland.
Ein weiteres Problem für mich als Mutter ist, dass ich mit meinem Kind bis es zehn Jahre alt ist rechtlich gesehen diese Straße nicht befahren darf. Wie will ich die Selbstständigkeit meines Kindes fördern und die Umwelt schützen, wenn die Benutzung von Landstraßen bis 10 Jahren untersagt ist?