Hallo,
ich würde es begrüßen, wenn Friesack einen Passbildautomaten, wie beispielsweise die von Fotofix im Rathaus aufstellen würde.
Der netten Dame im Bürgeramt in Friesack ist es nicht erlaubt, Passbilder anzufertigen, die nicht direkt mit einem bei ihr in Auftrag gegebenen Dokument (z.B.: Reisepass) zu tun haben. Braucht man also Passbilder für den Schülerausweis, die VBB-fahrCart u.s.w. muss man derzeit bis nach Rathenow oder Nauen.
Ich finde die Idee charmant. Die Möglichkeit im Rathaus Passbilder gegen eine Gebühr für private Zwecke erstellen lassen zu können, könnte nicht nur für Bürger komfortabel sein, sondern auch durch bessere Nutzung von vorhandenem Equipment die Stadtkasse füllen. Die Idee wurde zudem zumindest durch erste Interviews unterfüttert. Clevere Idee.
Das naheliegende, aber unkomfortable Substitut zur Erfüllung des Wunsches ist die Fahrt nach Nauen oder Rathenow. Doch vielleicht gibt es noch weitere Substitute, welche ohne Fahrtwege oder Investitionen möglich sind?
Option 1: Fotograf – In der Stadt Friesack gibt es professionelle Fotografen. Nachteil dieser Alternative sind die Kosten. Ein Fotograf wird nicht für bspw. fünf Euro aktiv.
Option 2: Selber machen – Dazu gibt es Apps und Kameras (auch Smartphones), und Drucker sind weit verbreitet. Nachteil dieser Alternative sind die technischen Voraussetzungen – auch wenn sie gering sind. Ich habe u.a. folgende Angebote, auch für die Erstellung biometrischer Passbilder, gefunden:
https://www.biometrische-passbilder.de/passbild_android_app
Option 3: Privatwirtschaftliches Angebot eines „Fotofix Automat“; oder eines Photoautomat – vgl. https://www.google.com/search?q=photoautomat&source=lnms&tbm=isch. Gewerbetreibende könnten eine solche Fotoschnellentwicklungsmaschine mit Bilddrucker in der Stadt Friesack aufstellen. Eine solche Box könnte nicht nur für die Erstellung von Passbildern oder Portraits spannend sein, sondern auch bei bestimmten Zielgruppen für Spaß sorgen: Partygäste von Disco, Festivalbesucher und Schüler. Vielleicht lohnt sich die Investition für jemanden?
Ich habe die rechtlichen Rahmenbedingungen bisher nicht tiefgreifend untersucht, vermute jedoch, dass die Erstellung von Portraitfotos durch die Mitarbeiter im Rathaus für andere Zwecke ausgeschlossen ist. Die Verwaltung, inkl. der Mitarbeiter im Rathaus, hat eine öffentlich-rechtliche Aufgabe. Jede andere Tätigkeit – die Erstellung von Portraitfotos ohne öffentlich-rechtlichen Anlass – würde zu einer ungewünschten Vermischung öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Tätigkeit führen. Das Equipment wurde mit Steuergeldern angeschafft und das „Personal“ wird ebenso mit Steuergeldern bezahlt. Daraus ergibt sich eine besondere Pflicht, dass die Verwaltung sparsam damit arbeitet. Auch wenn es nicht offensichtlich scheint: Je öfter eine Kamera oder ein Drucker eingesetzt werden, desto stärker werden sie abgenutzt und desto früher müssen sie ersetzt werden. Auch haben die Mitarbeiter weitere Aufgaben. All das führt im Zweifel zu höheren Kosten für die Gemeinschaft (die Steuerzahler). Durch eine Gebühr könnte man das ggf. ausgleichen. Ich bezweifle jedoch, dass eine Gebühr von wenigen Euro alle direkten und indirekten Kosten deckt, und das dann wettbewerbsfähig wäre. Verwaltung kostet. Zudem steht https://friesack.mit.vision/f/%c2%a7-2b-ustg-2021/ in den Startlöchern und es kann zu neuen Herausforderungen bzgl. USt. führen. Letztendlich sehe ich die Gefahr einer staatlich subventionierten Wettbewerbsverzerrung. Ich empfehle, dass der Wunsch privatwirtschaftlich durch einen Photoautomaten oder in Eigenintiative durch Apps gelöst wird.
Hier tut sich etwas:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Gesetzentwurf-Passfotos-nur-noch-unter-behoerdlicher-Aufsicht-anfertigen-4616624.html
https://www.bundesdruckerei.de/system/files/dokumente/pdf/Produktblatt-Self-Service-Terminal.pdf
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Gesetzentwurf-Passfotos-nur-noch-unter-behoerdlicher-Aufsicht-anfertigen-4616624.html
Noch unklar ob unser Einwohnermeldeamt dann einen neuen Self-Service-Terminal braucht, oder ob die aktuelle Lösung ausreichend ist. Falls es ein neues Self-Service-Terminal gibt, ebenso noch unklar, ob dieses auch verwendet werden kann um biometrische Passbilder für andere Zwecke zu erstellen. Sofern dies technisch möglich ist, ergibt sich dann noch die Frage ob das Amt dann gewerblich auftritt und https://friesack.mit.vision/f/-2b-ustg-2021/ zu beachten ist.
Ich habe exemplarisch mit der Firma Fotofix gesprochen. Es gibt zwei typische Modelle:
1. Die Firma stellt auf eigenes wirtschaftliches Risiko einen Fotoautomaten in einem öffentlichen Gebäude auf und kümmert sich um den Betrieb. Je attraktiver der Standort, desto höher der Verhandlungsspielraum der Gemeinde zusätzlich Miete für die Fläche und Umsatzprovision zu erhalten.
2. Die Firma verkauft einen Fotoautomaten und die Gemeinde betreibt diesen auf eigenes Risiko.
Welches Modell in Frage kommt, hängt von der Attraktivität des Standortes, insbesondere Einwohnerzahl bzw. Einzugsgebiet ab. Bei einer Einwohnerzahl von ca. 6.500 Personen im Amtsbereich wäre der Standort für die Firma wenig attraktiv. Man würde daher eigentlich nur Option 2 sehen, und maximal einen Testlauf zu Option 1, jedoch ohne Miete und Provision, in Erwägung ziehen. Die Stromkosten bleiben dann auf jeden Fall bei der Gemeinde hängen. Wenn der Fotoautomat für die digitale Übermittlung von biometrischen Passbildern in das Verwaltungssystem verwendet werden soll, können damit keine Spaßfotos gemacht werden. Unter den Rahmenbedingungen finde ich es unattraktiv das Thema mit einem Standort im Rathaus weiterzuverfolgen.
Vielmehr ergibt sich die unternehmerische Gelegenheit für die Privatwirtschaft einen Fotoautomaten im Stadtgebiet aufzustellen. Ein gebrauchter Fotoautomat koste ab ca. 5.000 €. Bei Interesse vielleicht mal Kontakt mit Michael Witzke, Area Sales Manager East Germany Fotofix, 0173 3488778, michael.witzke@fotofix.de aufnehmen, oder andere Hersteller kontaktieren.