Aufgrund einer Sanierungsvereinbarung mit der ILB (https://www.ilb.de) darf die WGF (https://www.wg-friesack.de) trotz Wohnraum-Mangel und steigender Nachfrage sowie dem Vorhandensein von Baugrundstücken keine Neubauten starten. Wie kann das sein? Kann man das lösen?
Christoph G. Köpernick Posted new comment
Bei der SVV-Sitzung am 17.09.2019 haben wir bei TOP 07 allgemein zur Zukunft der WGF gesprochen. Aufgrund der Sanierungsvereinbarung mit der ILB ist frühestens ab dem Jahr 2023 ein neuer Handlungsspielraum denkbar. Es ist noch unklar wie die SVV dann die Entwicklung und Strategie der WGF beeinflussen kann. Mein aktueller Kenntnisstand: Die SVV kann Empfehlungen an den Hauptverwaltungsbeamten geben, dieser kann dann wiederum in der Rolle als Amtsdirektor und Gesellschaftervertreter die Entwicklung der WGF beeinflussen. An dieser Stelle sind mir die Zusammenhänge noch unklar. Wie könnte die SVV bspw. dafür sorgen, dass neue Mietwohnungen durch die WGF gebaut werden? Wie ist das Verfahren?