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Ein Kommunaler Schadenausgleich ist ein nicht rechtsfähiger Zusammenschluss von Gemeinden und Gemeindeverbänden in einer Selbsthilfeorganisation. Sein Zweck ist der Ausgleich von Schäden seiner Mitglieder aufgrund der gesetzlichen Haftpflicht, aus der Haltung von Kraftfahrzeugen und aus kommunaler Unfallfürsorge. Beim kommunalen Schadensausgleich handelt es sich um ein System der Selbstversicherung, weil versicherbare Risiken nicht von gewerblichen Versicherungsunternehmen versichert werden. Die Selbsthilfeorganisationen finanzieren sich durch Umlagen; sie sind von der Versicherungsaufsicht freigestellt (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 des Versicherungsaufsichtsgesetzes). Die Selbsthilfeorganisationen sind überwiegend in der Bundesarbeitsgemeinschaft Deutscher Kommunalversicherer (BADK) organisiert.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Kommunaler_Schadenausgleich

Der KSA ist als nicht rechtsfähiger Zusammenschluss von Gemeinden und Gemeindeverbänden nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) von der Versicherungsaufsicht freigestellt, soweit er auf dem Wege der Umlegung den Ausgleich von Schäden aus Risiken seiner Mitglieder und der von ihnen zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben betriebenen Unternehmen aufgrund der gesetzlichen Haftpflicht, aus der Haltung von Kraftfahrzeugen oder aus kommunaler Unfallfürsorge bezweckt.

https://www.ksa.de/allgemein/angebote/_angeb_index.htm

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Stadt Friesack und/oder Amt Friesack sind hier ggf. Mitglied. Weitere Erkenntnisse folgen.

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