Das hier ist ein Teil der Gerichtsakte. Am 7.4.2015 wurde Daria vom Jugendamt Havelland in Rathenow ohne das Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung (KWG) von ihrer Mutter (Hauptbezugsperson) getrennt und in das Kinderheim Horizont e.V. Nauen in Rathenow/Steckelsdorf, ein ehemaliges DDR Kinderheim (Ernst-Schneller) verbracht. Danach telefonierte das Jugendamt mit dem Familienrichter vom Amtsgericht Rathenow, der – wie unten ersichtlich – eine KWG – Stellungnahme möchte, diese muss neu gefunden werden.
Auf gut deutsch: erst steckt man Kinder in Kinderheime und muss dann Gründe dafür finden. Das ist höchst illegal, denn Kinder dürfen ihren Eltern nur dann weggenommen werden, wenn eine Kindeswohlgefährdung vorliegt und nachgewiesen werden kann, außerdem müssen zuvor alle milderen Mittel/Hilfen versagt haben. Es gab aber nicht einmal ein Angebot für eine Hilfe, da nachweislich keinerlei Gefährdung vorlag und dementsprechend das Jugendamt auch keine Hilfe installiert hatte.
Und diese Telefonnotiz vom Jugendamt Havelland ist der ultimative Beweis, dass es keine Kindeswohlgefährdung gegeben hatte.
Der Tagessatz vom Kinderheim betrug in etwa 100 Euro, d.h. es wurden also insgesamt ca. 45 000 Euro Steuergelder grundlos verschwendet, da dieser Heimaufenthalt 15 Monate dauerte. In dieser Zeit wurde Daria ihrer Mutter vorsätzlich durch Kontaktabbrüche entfremdet und sie wurde dazu gezwungen, zu ihrem gewalttätigen Vater (sein alter Spitzname in Friesack: „Erst-schlagen-dann-fragen“ ) zu gehen.
Später bekam er dann das alleinige Sorgerecht, obwohl er sie lt. gerichtlichem Gutachten mehrfach in’s Gesicht und auf’s Gesäß geschlagen hat.
§1631 BGB, Absatz 2: „(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“ gilt in Friesack also nicht.
Siehe hierzu auch meine Antwort bei https://friesack.mit.vision/f/mein-1-wunsch-meine-tochter-daria-%F0%9F%98%8D/answer/272/