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Nach dem Vorbild von https://www.parlament-berlin.de/de/Mediathek/Parlament-live

Nach https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkverf#42 (2) ist jedoch nur das erlaubt: „Tonaufzeichnungen zur Erleichterung der Niederschrift sind zulässig. Sie sind nach der darauf folgenden Sitzung zu löschen.“

Live-Stream / Aufzeichnung (Audio und/oder Video) öffentlicher Teil von Sitzungen vermutlich aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erlaubt. Vgl. https://www.moz.de/landkreise/oder-spree/fuerstenwalde/artikel6/dg/0/1/242294/ und https://datenschutz.sachsen-anhalt.de/informationen/veroeffentlichungen/taetigkeitsberichte/tb-7/14-kommunalverwaltung/145-sitzungen-des-gemeinderates-das-band-laeuft-mit/

Vermutlich großer Aufwand ohne großen Nutzen?

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