Hallo,
da die Kita ja ab morgen schließt, stellt sich mir die Frage ob die vollen Beiträge auch gezahlt werden müssen? Für einige Eltern ist es sicher schwierig wenn sie ohne Lohnfortzahlung ihre Kinder nun zu Hause betreuen, aber auch den gesamten Kita Beitrag zahlen sollen. Inwiefern wird dies geregelt?
Anlässlich der Schließung würde ich mir wünschen das in der gesamten Kita einmal das Spielzeug desinfiziert wird. Gerade im U3 Bereich wo Kinder Spielzeug noch liebend gern in den Mund nehmen, wäre es doch ratsam wenn nun eh geschlossen wird bzw. nur die Notbetreuung stattfindet, das das Personal welches wohl auch während der Schliesung vor Ort ist das gesamt Spielzeug desinfiziert.
Derzeit keine Stundung oder Aussetzung der KiTa-Gebühren in der Stadt Friesack möglich!
Die Stadt Friesack kann sich eine Stundung, Aussetzung oder gar Erstattung der Elternbeiträge (KiTa-Gebühren) auf eigene Faust derzeit nicht leisten. Und das Problem wäre damit auch nur verschoben.
Wir kämpfen stattdessen zusammen mit den betroffenen Einwohnern dafür, dass sich eine Regelung im gesamten Land Brandenburg findet. Und es gibt bereits Alternativen für Eltern in Not.
Zusammen mit dem Amt Friesack haben wir im KiTa-Bereich weiterhin Kosten für den Erhalt der Infrastruktur. Und haben wir eine Verantwortung für die Erzieher im öffentlichen Dienst, welche derzeit zum Teil die Notbetreuung leisten oder auf Rufbereitschaft sind. Kurzarbeitergeld oder vergleichbare Lösungen gibt es im öffentlichen Dienst nicht.
Bund und Länder schaffen im Minutentakt Regelungen und Rettungsschirme, um soziale und wirtschaftliche Folgen zu reduzieren.
Ich appelliere an die Bürger in der Stadt Friesack diese je nach individuellem Bedarf zu beantragen. Einen Rettungsschirm für die Haushalte von Gemeinden wie der Stadt Friesack gibt es derzeit nicht.
Im Bereich der Elternbeiträge gibt es noch keine einheitliche Regelung der Landesregierung Brandenburg. Damit bleibt die Zahlungsverpflichtung auch für die Eltern, die keinen Anspruch auf Notfallbetreuung haben, weiter bestehen.
Wer einer gültigen Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt, kann auch auf längere Sicht den Anspruch auf einen KiTa-Platz verlieren.
Alle Eltern mit einem Haushaltseinkommen von weniger als 20.000 € netto sind ohnehin bereits nicht mehr beitragspflichtig.
Verliert jemand in dieser Krise sein Einkommen oder reduziert sich dieses erheblich, so kann individuell über einen Antrag der Eltern nachgesteuert werden. Hierzu können die entsprechenden Nachweise beim Amt Friesack eingereicht werden. Der Elternbeitrag wird dann neu berechnet und kann im Einzelfall je nach Einkommen für diese Zeit sogar entfallen.
Die Situation in Gemeinden, welche derzeit mittels Eilentscheidung Elternbeiträge stunden sind mit der Situation in der Stadt Friesack nicht vergleichbar. Diese Gemeinden haben nach aktueller Kenntnis eine deutlich bessere Haushaltslage. Zudem wird dort der Jahresbeitrag für die Eltern durch 11 Monate geteilt. Die Beitragsstundung für den Monat April, wird lediglich in den Kalendermonat verschoben, in dem typischerweise keine Zahlung geleistet wird. Würde man das in der Stadt Friesack machen, würde den Eltern eine Doppelbelastung in einem der kommenden Monate drohen. In der Stadt Friesack wird der Jahresbeitrag nicht in 11 sondern 12 gleiche Raten geteilt; somit ist die Rate in jedem Kalendermonat fällig.
Gemeinden welche Elternbeiträge innerhalb der aktuellen Krise komplett aussetzen (erlassen) oder gar für den Monat März anteilig zurückerstatten sind derzeit nicht bekannt. Auch würde dies nicht automatisch bedeuten, dass wir uns dies in der Stadt Friesack ebenso leisten dürften.
Die genaue Sachlage wird über Medien und Presse scheinbar nicht immer eindeutig dargestellt oder alle Details und Hintergründe sind für die Öffentlichkeit nicht immer leicht ersichtlich. Es entsteht der Eindruck, dass Zusammenhänge entweder nicht verstanden werden oder sich bewusst Schlagworte herausgepickt werden, welche die Situation verzerrt darstellen können.
Die Eilentscheidungen in anderen Gemeinden wurden entweder auf Initiative des Hauptverwaltungsbeamten oder als Antrag aus dem politischen Raum (Gemeindevertreter) verfolgt und umgesetzt. Solche Initiativen gibt es in der Stadt Friesack derzeit nicht.
Der ehrenamtliche Bürgermeister Christoph Köpernick hatte gegenüber dem Hauptverwaltungsbeamten (Amtsdirektor) eine Eilentscheidung nach § 58 BbgKVerf zur Stundung der Elternbeiträge angeregt sowie seine Neigung zur Zustimmung bekundet. Diese Anregung wurde jedoch mit Argumenten, welche sich in dieser Mitteilung finden, nicht aufgegriffen.
Zudem gibt es aus dem Kreis der Stadtverordneten derzeit keine förmlichen Beschlussanträge die sich für eine Stundung der Elternbeiträge in der Stadt Friesack aussprechen.
Somit kann die Idee einer Stundung der Elternbeiträge in der Stadt Friesack derzeit nicht weiterverfolgt werden.
Es gibt jedoch einen regen Austausch zwischen den Gemeinden im Landkreis Havelland, um eine gemeinsame Positionierung gegenüber dem Land Brandenburg zu finden.
Weiterhin beschäftigen sich der Städte- und Gemeindebund Brandenburg, das Landesministerium MBJS und auch politische Ebenen des Landtages Brandenburg mit dem Thema.
Daher kann ich allen Betroffenen derzeit nur empfehlen: Bitte bemühen Sie sich die bereits bestehenden Hilfsprogramme von Bund und Land in Anspruch zu nehmen sowie, bei deutlich verändertem Einkommen, eine Neuberechnung des Elternbeitrages beim Amt Friesack zu beantragen.
Nachtrag: Voraussichtlich werden zumindest die Essensbeiträge (Verpflegung der Kinder) ab dem Tag der Schließung und für diesen Zeitraum ausgesetzt.
Es gibt eine neue Entwicklung, siehe https://mbjs.brandenburg.de/aktuelles/pressemitteilungen.html?news=bb1.c.662369.de Diese wird derzeit auch in der Stadt Friesack geprüft.
>In der Stadt Friesack wird der Jahresbeitrag nicht in 11 sondern 12 gleiche Raten geteilt; somit ist die Rate in jedem Kalendermonat fällig.
Rechtsgrundlage: Siehe § 3 (4) Benutzungs- und Gebührensatzung für die Inanspruchnahme der Kindertagesstätte der Stadt Friesack (Kita-Satzung). Abrufbar: https://ratsinfo.amt-friesack.de/ti-2/index.php > Satzungen
https://mbjs.brandenburg.de/aktuelles/pressemitteilungen.html?news=bb1.c.662369.de ist gerade in Prüfung ob wir das in der Stadt Friesack anwenden können, wollen bzw. und leisten können. Es wird gerade ausgerechnet welche Restbeträge hängen bleiben würden. Entgegen der Kommunikation in einigen Medien ist das nicht beschlossene Sache, sondern liegt in der Entscheidungskompetenz der jeweiligen Gemeinde. Wir planen innerhalb der nächsten 48 Stunden dazu eine Aussage treffen zu können. Bis dahin gilt der aktuelle Stand wie oben geschrieben.
Kommentar zu https://www.facebook.com/UnserBrandenburg/posts/1402463339961166
Es ist keinesfalls entschieden, dass es im April keine Elternbeiträge mehr gibt. Das kann das Land Brandenburg, zumindest mit den aktuellen Instrumenten, gar nicht entscheiden. Es liegt in der Entscheidungskompetenz des jeweiligen Trägers bspw. der jeweiligen Gemeinde. In unserem Fall der Stadt Friesack.
Fakt ist: Das Land Brandenburg hat sich nach harten Verhandlungen mit dem Städte- und Gemeindebund Brandenburg dazu durchgerungen, den jeweiligen Trägern eine pauschalierte Kompensation anzubieten, sofern diese auf die Elternbeiträge für April verzichten würden.
Auch wenn sich Träger dazu entschließen, gegenüber den Zahlungspflichtigen auf die Elternbeiträge für April zu verzichten, so ist noch unbekannt zu welchem Zeitpunkt das Land Brandenburg die Kompensation an den Träger überweisen würde. Bisher ist nicht einmal eine Rechtspflicht bekannt. Der Träger muss darauf vertrauen, dass das Land Brandenburg das Versprechen einhält.
Weiterhin muss jeder Träger für sich im Einzelfall ausrechnen ob die pauschalierte Kompensation den Einnahmenausfall der Elternbeiträge überhaupt decken würde. Bleibt ein Fehlbetrag so würde dieser derzeit beim Träger, bspw. der Gemeinde, hängenbleiben.
Erst wenn man https://mbjs.brandenburg.de/aktuelles/pressemitteilungen.html?news=bb1.c.662369.de genauer liest, werden die Zusammenhänge klarer. Noch mehr Details hier: https://www.stgb-brandenburg.de/aktuelles/ansicht/news/detail/News/einigung-mit-land-ueber-kompensation-ausfallender-elternbeitraege-erreicht/
Ich verstehe nicht, weshalb das Land Brandenburg in dieser Kommunikation die Tatsachen verzerrt, Erwartungshaltung bei den Eltern schürt und somit Druck gegenüber dem jeweiligen Träger aufbaut.
Quelle: https://www.facebook.com/koepernick.friesack/posts/981549502239737
Der Hauptausschuss der Stadt Friesack wird sich am 31.03.2020 mit der Fragen nach „Verzicht auf die Erhebung von Elternbeiträgen nach der Kita-Gebührensatzung“ beschäftigen.
Das Land Brandenburg hat die Ausweitung der Notfallbetreuung im Rahmen einer Ein-Elternregelung angekündigt. Vgl. https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/presse/pressemitteilungen/detail/~28-03-2020-notfallbetreuung-ein-elternregelung Es ist zu erwarten, dass der LK HVL die Weisung implementiert und die neue Regelung somit auch für die Stadt Friesack angewendet werden muss.
Die Ausweitung des Anspruchs auf Notfallbetreuung auf weitere Nutzergruppen kann Auswirkungen auf die Entscheidungsgrundlage zur Annahme des Angebotes https://www.stgb-brandenburg.de/aktuelles/ansicht/news/detail/News/einigung-mit-land-ueber-kompensation-ausfallender-elternbeitraege-erreicht/ haben.
Nach meinem Verständnis soll die Weisung Moral Hazard im Zusammenhang mit Eltern bestimmter Berufs- und Einkommenskonstellationen reduzieren. Elternbeispiel: Pflegefachkraft (geringeres Einkommen) und Unternehmensberater (höheres Einkommen). Hier gibt es derzeit noch einen finanziellen Fehlanreiz. Dieser kann dazu führen, dass die Person mit dem geringeren Einkommen, – trotz systemrelevantem Beruf – bspw. durch Krankschreibung, zuhause die Kinderbetreuung übernimmt, damit die Person mit dem höheren Einkommen weiterhin überproportional zum Haushaltseinkommen beitragen kann. Eigentlich sollte der Unternehmensberater zuhause bleiben und die Kinderbetreuung übernehmen, damit die Pflegefachkraft arbeiten gehen kann. Dem opportunen Verhalten soll mit der Ein-Elternregelung entgegengewirkt werden. Damit soll wieder mehr Personalkapazität für systemkritische Bereiche freigesetzt werden. Mindestens jedoch eine organisatorische Belastung bei der Ausübung eines systemkritischen Berufs reduziert werden.
Folglich kann sich dadurch die Einkommensstruktur der Nutzer der Notfallbetreuung im Vergleich zu den Nicht-Nutzern ändern. Dies hätte Auswirkungen auf den Saldo (Einnahmeverlust / pauschalierte Zuwendung), wenn das Angebot vom Land Brandenburg über die Kompensation ausfallender Elternbeiträge angenommen werden würde.
Unter der Annahme, die Ein-Elternregelung erlaube den Neu-Zugang zur Notfallbetreuung für Eltern mit überdurchschnittlichem Haushaltseinkommen und dies würde auch genutzt werden, so könnte sich der Saldo zu Gunsten des Trägers verbessern. Denn: Der Anteil der Eltern mit unterdurchschnittlichem Einkommen, welche keinen Anspruch auf Notfallbetreuung haben und somit näher am Mindestbetrag liegen, steigt. Folglich steigt die Chance, dass die pauschalierte Kompensation über dem ausfallenden Elternbeitrag liegt.
Wenn die Ein-Elternregelung jedoch vornehmlich von Eltern mit unterdurchschnittlichem Haushaltseinkommen genutzt werden würde, wäre es genau umgekehrt.
Titel konkretisiert.