Hallo,
da die Kita ja ab morgen schließt, stellt sich mir die Frage ob die vollen Beiträge auch gezahlt werden müssen? Für einige Eltern ist es sicher schwierig wenn sie ohne Lohnfortzahlung ihre Kinder nun zu Hause betreuen, aber auch den gesamten Kita Beitrag zahlen sollen. Inwiefern wird dies geregelt?
Anlässlich der Schließung würde ich mir wünschen das in der gesamten Kita einmal das Spielzeug desinfiziert wird. Gerade im U3 Bereich wo Kinder Spielzeug noch liebend gern in den Mund nehmen, wäre es doch ratsam wenn nun eh geschlossen wird bzw. nur die Notbetreuung stattfindet, das das Personal welches wohl auch während der Schliesung vor Ort ist das gesamt Spielzeug desinfiziert.
Am 17.03.2020 gab es eine Videokonferenz der Mitglieder des Hauptausschusses. Wir haben auch das Thema KiTa-Gebühren diskutiert. Grundlage der Diskussion: Werden KiTa-Gebühren für Eltern, die keinen Anspruch auf Notfallbetreuung haben, für den Monat März anteilig zurückerstattet und erst dann wieder erhoben, sobald der Betrieb wieder erlaubt ist (Ende der Allgemeinverfügung)?
Nach aktuellem Verständnis gilt § 3 (3) Kita-Satzung („Die Verpflichtung zur Zahlung des festgesetzten Elternbeitrages gilt ungeachtet der tatsächlichen Inanspruchnahme des Betreuungsplatzes.“) verschuldensunabhängig. Somit sind KiTa-Gebühren auch zu zahlen, wenn der Platz gar nicht in Anspruch genommen werden darf. Siehe hierzu auch https://kommunal.de/coronavirus-Tipps
KiTa-Gebühren liegen grundsätzlich in der Entscheidungskompetenz der SVV. Auch im Falle eines Beschlusses zur Aussetzung der KiTa-Gebühren, besteht das Risiko, dass der Hauptverwaltungsbeamte diesen aufgrund einer angespannten Haushaltslage verwerfen muss. Der EBM hat die Amtsverwaltung am 17.03.2020 um 15:22 per E-Mail um Auskunft gebeten. Wir rechnen mit einer umfassenden Stellungnahme in Kürze. Das bitte abwarten.
Es ist noch nicht genau absehbar, ob höherrangiges Recht geschaffen wird, welches eine Rückerstattung oder Aussetzung der KiTa-Gebühren unabhängig der Entscheidungskompetenz der SVV vorsieht.
Die Mitglieder des Hauptausschusses beabsichtigen daher noch ein paar Tage zu warten und hoffen auf bundes- bzw. landesweite Regelungen, im Sinne von sozial- und wirtschaftspolitischen Maßnahmen zur Abfederung der finanziellen Auswirkungen auf die Betroffenen; insbesondere den 500-Millionen-Rettungsschirm Land Brandenburg.
Im Moment kann ich nur auf die (neuen) Sozial- und Hilfsprogramme von Bund und Land verweisen, um die finanziellen Auswirkungen auf den Einzelnen zu minimieren. Ich werde weiter berichten.
Es gibt dazu einen Zwischenstand und eine Stellungnahme vom Amt Friesack: http://www.amt-friesack.de/news/index.php?news=558239
Kurzes Update in dieser Sache zu überregionalen Meinungen und Entscheidungen sowie Zwischenstand im Land Brandenburg und der Stadt Friesack:
Meinung von Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Das ist Sache der Länder und Kommunen. Einige haben jetzt schon die Kita-Gebühren erlassen. Das finde ich richtig. Denn wir müssen Eltern helfen, mit ihren Einkommenseinbußen klarzukommen, und dürfen sie nicht noch mit Gebühren für nicht erbrachte Leistungen belasten, weil die Kita geschlossen werden musste. Auch hier brauchen wir pragmatische und schnelle Lösungen.“ Quelle: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/reden-und-interviews/dr–franziska-giffey–wir-wollen-den-zugang-zum-kinderzuschlag-deutlich-erleichtern-/153930
Meinung Bundeselternvertretung BEVki: „Als Sofortmaßnahme brauchen wir Eltern eine bundesfinanzierte „Corona-Freistellung“ zur Kinderbetreuung analog den Regelungen im Infektionsschutzgesetz. Eine flächendeckende Übernahme der Gebühren ist das Gebot der Stunde. Keine langen Anträge, keine aufwändigen Verfahren, konkrete Hilfe jetzt.“ Quelle: https://www.bevki.de/nicht-nur-banken-brauchen-einen-rettungsschirm-eltern-unterstuetzen-ist-eine-volkswirtschaftliche-notwendigkeit/
Sächsische Staatsregierung (Land / Freistaat Sachsen): „Sachsens Staatsregierung und die Kommunalen Spitzenverbände haben sich am 20. März 2020 zur Erstattung von Kitagebühren verständigt. [..]“ Mehr und Quelle: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/235274 Das gilt jedoch NICHT für das Land Brandenburg!
Aussage vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) Land Brandenburg: „Werden die Kitagebühren erstattet, weil die Kinder nicht betreut werden? Das lässt sich derzeit noch nicht beantworten. Derzeit ist alles darauf ausgerichtet, die Entscheidungen der Landesregierung und des Gesundheitsministeriums zur Vermeidung der Ausbreitung des Coronavirus umzusetzen bzw. deren Umsetzung zu begleiten und zu unterstützen. Erst anschließend sind die damit in Verbindung stehenden Rechtsfragen zu prüfen.“ Quelle: https://mbjs.brandenburg.de/kinder-und-jugend/weitere-themen/corona-aktuell.html
Stadt Beelitz (LK PM): „Eltern werden spürbar entlastet: Was gestern noch unter Vorbehalt angekündigt wurde, wird jetzt so gemacht: Die Stadt Beelitz will Eltern, die ihre Kinder zurzeit nicht in den städtischen Kitas betreuen lassen können, die Elternbeiträge für den Zeitraum der Notbetreuung erlassen. „Falls nötig, werden wir einen Beschlussantrag an die Stadtverordneten stellen. Ich gehe aber davon aus, dass die Fraktionen in dem Punkt hinter uns stehen“, sagt Bürgermeister Bernhard Knuth. Er sehe die Stadt in der Pflicht, ihren Teil zur Unterstützung der Bevölkerung beizutragen.
Bereits gestern hat der Bürgermeister angeordnet, dass bis auf weiteres generell keine Elternbeiträge durch die Stadt eingezogen werden. Das heißt, dass ab der nächsten fälligen Zahlung Anfang April auch kein Geld von den Konten der Eltern abgebucht wird. Erst wenn der reguläre Betrieb in den Tagesstätten wieder aufgenommen werden kann, werden auch wieder Elternbeiträge fällig. Die dann noch ausstehenden Zahlungen für jene Eltern, die derzeit die Notbetreuung in Anspruch nehmen dürfen, werden nachberechnet. Und bereits getätigte Zahlungen für die zweite März-Hälfte werden verrechnet.
„Es geht darum, ein Signal der Verbundenheit zu setzen, aber auch darum, die Haushalte in Anbetracht der derzeitigen Situation spürbar zu entlasten“, so der Bürgermeister weiter. Bei den Eltern hatte die Ankündigung gestern bereits für eine Welle der Erleichterung gesorgt, viele haben deutlich gemacht, dass ein solcher Schritt sehr hilfreich wäre.
Zugleich unterstreicht der Bürgermeister, dass Familien, die durch die derzeitige Krise in Not geraten, sich jederzeit an die Stadtverwaltung wenden und um Unterstützung, auch finanziell, bitten können. „Ich denke vor allem an Alleinerziehende, die wegen der Betreuung ihrer Kinder nicht oder nur eingeschränkt arbeiten können, oder an Familien, die auf soziale Hilfen angewiesen sind, die sich eventuell verzögern.“ Für solche Fälle gibt es den Beelitzer „Kinderhilfsfonds“, der bei Bedarf auch aufgestockt werden kann.“. Quelle: https://www.beelitz.de/ (im rechten Bereich auf „News“ klicken und 18.03.2020 10 Uhr auswählen. Es ist kein Direktlink zur News verfügbar, daher hier im Volltext einkopiert.
Amt Friesack: Die Amtsverwaltung hat, neben der bekannten Aussage, noch keine Updates kommuniziert. Vgl. http://www.amt-friesack.de/news/index.php?news=558239
Stadt Friesack: Mir ist keine geänderte Meinung der SVO des Hauptausschusses bekannt, welche nicht bereits hier zusammengefasst wurde: https://friesack.mit.vision/f/kitaschliessung/#post-956 Von anderen SVO habe ich unterschiedliche Überlegungen. Bisher ist jedoch niemand lautstark mit einer gegenteiligen Meinung hervorgetreten.
Titel konkretisiert.