Unklare Nutzungsrechte der Fotos auf http://www.amt-friesack.de/fotos
Da auch Kinder auf den Fotos zu sehen sind, ist die Klärung von Nutzungs- und Persönlichkeitsrechten besonders wichtig. Derzeit ist nicht automatisch von einer freien Verwendung auszugehen.
In Einwohnerfragestunde bei SVV-Sitzung am 07.05.2019 gefragt. Spontane Antwort war nicht möglich. Schriftliche Stellungnahme steht noch aus.
Falls freie Verwendung erlaubt, dann die Fotos für die vorteilhafte Außendarstellung der Stadt im digitalen Raum für Tourismus & Stadtmarketing nutzen.
Bei der SVV-Sitzung am 18.06.2019 hat der Hauptverwaltungsbeamte auf Nachfrage erklärt, dass die schriftliche Beantwortung von Fragen aus der Einwohnerfragestunde keiner gesetzlichen Frist unterliegt. Die Gemeindevertreter sollten m.E. nun prüfen ob ein Anspruch gem. § 29 BbgKVerf vorliegen könnte.
Der Punkt findet sich in der folgenden Niederschrift: https://ratsinfo.amt-friesack.de/ti-2/listen/Beleg_p2019D6C668378689946413BE8B92FC422381.pdf „Der Bürgermeisterkandidat Köpernick fragt nach, ob es möglich ist, die Bilder von Kita und Hort aus der Fotogalerie für Marketingzwecke zu verwenden. Der Amtsdirektor kann hier nicht mit Sicherheit sagen, wer die Urheberrechte hat. Es wird um schriftliche Beantwortung gebeten.“