In den vergangenen Jahren hat der Amtsausschuss (siehe https://ratsinfo.amt-friesack.de/ti-1/index.php) über Fördermittel für Projekte im Amtsbereich entschieden.
2018
Der Amtsausschuss des Amtes Friesack beschließt, aus den bereitgestellten Fördermitteln im Produkt 11.1.20.01.0 – Sachkonto 531800 – für das Jahr 2018 folgende Zuwendungen zu vergeben:
- AWO-Ortsverein Friesack e.V. 1.000 €
- Evangelische Kirchengemeinde „Havelländisches Luch“ 1.000 €
- Förderverein Dorfkirche Pessin e.V. 1.000 €
- Heimatverein Friesack e.V. 1.000 €
Quelle: https://ratsinfo.amt-friesack.de/ti-1/listen/Beleg_b2018404AA367CD5AD3ACFC9384B96FBC8B7C.pdf
2017
- Förderverein Dorfkirche Pessin e. V. 1.000,00 €
- Förderverein Dorfkirche Wagenitz e.V. 1.000,00 €
- Landesfeuerwehrverband e. V. 1.000,00 €
Quelle: https://ratsinfo.amt-friesack.de/ti-1/listen/Beleg_b2017820E07DB26A4CB422410CBE939FDE602.pdf
2016
- Katholischer und Kirchbauverein im Ländchen Friesack e.V. 1.000,00 €
- Selbsthilfegruppe das zweite Leben – Nierenlebendspende, B. Ernst, Paulinenaue 200,00 €
- Förderverein Dorfkirche Wagenitz e.V. 1.000,00 €
- Förderverein Dorfkirche Pessin e.V. 1.000,00 €
Quelle: https://ratsinfo.amt-friesack.de/ti-1/listen/Beleg_b20162B017D1CB448E8CD2EB09E58561BD643.pdf
2015
- Förderverein Dorfkirche Selbelang e.V. 1.000,00 €
- Förderverein Dorfkirche Vietznitz e.V. 0 €
- Förderverein Dorfkirche Pessin e.V. 1.000,00 €
Quelle: https://ratsinfo.amt-friesack.de/ti-1/listen/Beleg_b201555CEE02BA2937D9FE65E1A8654285829.pdf
2014
- Förderverein Kirche und Pfarrhaus Friesack e.V. 1.000,00 €
- Kleintierzüchterverein D 104 Friesack e.V. 750,00 €
- Förderverein Dorfkirche Wagenitz e.V. 1.000,00 €
- Förderverein Dorfkirche Pessin e.V. 1.000,00 €
- Selbsthilfegruppe „das zweite Leben – Nierenlebendspende“ 150,00 €
Quelle: https://ratsinfo.amt-friesack.de/ti-1/listen/Beleg_b201418AC2BECF3B2AD6924D38331DC261231.pdf
Die Verwaltung hat die Richtlinie zur Verfügung gestellt: Richtlinie zur Förderung von Projekten im Amtsbereich Friesack vom 19.03.2009. Die Frist zur Einreichung von Bewilligungen endet jährlich am 31.08.
https://drive.google.com/open?id=1KOvLqHXFl2dr9L9fTBTJuYLocXAss8Ma
Die Richtlinie wurde auch im Amtsblatt 06/2009 vom 09.04.2009 veröffentlicht: https://drive.google.com/open?id=12thrckYdrZw12tW85JkgjHuA6O8PbMxC
Auswertung: Das Budget beträgt 5.000 € p.a. Wie viel wurde davon bisher pro Jahr ausgereicht?
2018: 4.000 € von 5.000 € vergeben. 1.000 € ungenutzt.
2017: 3.000 € von 5.000 € vergeben. 2.000 € ungenutzt.
2016: 3.200 € von 5.000 € vergeben. 1.800 € ungenutzt.
2015: 2.000 € von 5.000 € vergeben. 3.000 € ungenutzt.
2014: 2.000 € von 3.900 € vergeben. 1.100 € ungenutzt.
Nicht ausgereichte Fördermittel fallen in die Rücklage und stehen allgemein in den Folgejahren zur Ausfinanzierung des Amtshaushaltes zur Verfügung.
Ich sehe eine gewisse Verwandtschaft zum Gedanken eines Bürgerbudgets: https://friesack.mit.vision/f/buergerbudget-buergerhaushalt/answer/388/#/comment/502
2019
Der Amtsausschuss des Amtes Friesack beschließt, aus den bereitgestellten Fördermitteln im Produkt 11.1.20.01.0 – Sachkonto 31800 – für das Jahr 2019 folgende Zuwendungen zu vergeben:
1. Förderverein Dorfkirche Wagenitz e.V. 1.000 €
2. Förderverein Dorfkirche Pessin e.V. 1.000 €
Quelle: https://ratsinfo.amt-friesack.de/ti-1/listen/Beleg_b201984F02C6CE7E0B8C2D75FD83A4CA7ADC4.pdf
Somit wurden von den 5.000 € nur 2.000 € vergeben. 3.000 € fallen zurück in den Topf für pflichtige Aufgaben (Gesamthaushalt).
2020
Der Amtsausschuss des Amtes Friesack beschließt, aus den bereitgestellten
Fördermitteln im Produkt 11.1.20.01.0 – Sachkonto 531800 – für das Jahr 2020
folgende Zuwendungen zu vergeben:
1. Agrargenossenschaft Wutzetz eG 3.000 €
2. Förderverein Bibliothek Friesack e.V. 1.000 €
3. Evangelische Kirchengemeinde Havelländisches Luch 1.000 €
Quelle: Aus dem ÖT der Sitzung vom 04.11.2020, nach Änderungsantrag der Vertreter der Stadt Friesack. Die ursprüngliche Beschlussvorlage: https://ratsinfo.amt-friesack.de/ti-1/listen/Beleg_e2020E45B6309FD6ECE1469ED6B0EB024C2EDAN22_g.pdf
Somit wurden die Mittel in voller Höhe (5.000 €) ausgegeben.
Leider nicht, da die Restmittel in die Haushaltsrücklage zerfallen. Ähnlich wäre es nur, wenn sich die Position aufsummiert bzw. die 5000 jedes Jahr bereitstehen und der Restbetrag auf ein Sonderkonto eingespart wird. Der Betrag kann dann in Folgejahren ausgezahlt werden. (was aber im öffentlichen Haushalt vermutlich nicht geht)
Im öffentlichen Haushalt besteht die regulatorische Philosophie von Jahr zu Jahr. Im privaten Haushalt gibt es auch die Möglichkeit auf ein Projekt hinzusparen, über Jahre hinweg. Was passiert mit Spendengeldern an die Stadt die im Jahr des Erhalts nicht ausgegeben werden?
Beim Bürgerbudget in Rathenow heißt es in den Regeln: „11. Wird das Bürgerbudget nicht ausgeschöpft, ist eine Übertragung ins nächste Jahr ausgeschlossen.“ Vgl. https://machmit.rathenow.de/dito/explore/Budgetregeln.pdf?action=openattachment&id=1698&attachmentid=175
Da muss das Budget aber schon relativ groß sein, damit es auch einen Sinn macht. (wenn es nur von Jahr zu Jahr reicht)
Auch in diesem Jahr stehen wieder 5.000 € zur Förderung von Projekten im Amtsbereich zur Verfügung. Es sollen aktive gesellschaftliche Akteure unterstützt werden, mit dem Ziel der Stärkung der regionalen Zugehörigkeit und der Verbesserung der Lebensqualität im Amtsbereich. Es stehen Mittel für die kleinteilige Förderung von kulturellen, sozialen und sportlichen Zwecken im Amtsbereich zur Verfügung. Insbesondere werden Planungsleistungen, Gutachten oder sonstige vorbereitende Maßnahmen für konkrete Projekte gefördert, die Voraussetzung für eine weitere Umsetzung von Maßnahmen/Projekten oder die Erlangung von Fördermitteln sind. Anträge müssen bis zum 31.08.2021 eingehen. Die Förderrichtlinie wurde für dieses Jahr angepasst: Siehe ab Seite 10 im Amtsblatt Nr. 13/2021 https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/6/5/3/8/6/9/amtsblatt_fuer_das_amt_friesack_nr._13.pdf
In der Sitzung des Amtsausschusses 01.09.2021 wurde informiert, dass mehrere Anträge fristgemäß eingegangen sind. Eine Auswertung und Beschluss ist für die Sitzung des Amtsausschusses am 06.10.2021 geplant.
Danke für die umfassende Recherche.