Es gibt die Überlegung, dass sich die sechs einzelnen Gemeinden des bisherigen Amtes Friesack zu einer einheitlichen und gemeinsamen Gemeinde zusammenschließen.
Der Hauptausschuss der Stadtverordnetenversammlung (SVV) Friesack beschloss am 28.03.2023 einstimmig, der ehrenamtliche Bürgermeister, Christoph Köpernick, möge diesen Beschlussantrag zur SVV am 18.04.2023 einbringen und auf die Tagesordnung setzen:
Die Stadt Friesack ist an einem freiwilligen Zusammenschluss mit allen Gemeinden des derzeitigen Amtes Friesack interessiert sowie bittet den Amtsausschuss den Amtsdirektor zu beauftragen ein Verfahren nach § 134 BbgKVerf vorzubereiten, dies weiter zu erörtern und eine entsprechende Vereinbarung zu erarbeiten, welche wiederum auch uns als Beschlussvorlage zur Beratung und Abstimmung vorgelegt wird.
Beschlussvorlage und Hintergrundinformationen: https://ratsinfo.amt-friesack.de/ti-2/listen/Beleg_e20230A445C32ED1D5F52B436F897788C7777AN24_g.pdf
Amtsausschuss und Amtsdirektor mussten warnen, dass die Amtsstruktur ihre Belastungsgrenze erreicht (hat) sowie, nach dem derzeitigen Kenntnisstand mit aktuellen und absehbaren Rahmenbedingungen, diese spätestens ab dem Haushaltsjahr 2025 nur noch zweifelhaft tragbar wäre. Nach der Informationsveranstaltung mit allen Gemeindevertretern der Gemeinden des Amtes Friesack am 14.03.2023, steht die Frage im Raum, ob sich die Gemeinden bspw. freiwillig zusammenschließen möchten, um Nachteile abzuwenden und Gestaltungsspielräume zu nutzen. Dort skizzierter Zeitstrahl sieht vor, dass die Gemeinden diese Frage in ihren Vertretungen bis Q2’23 erörtern, um wiederum den anderen Gemeinden Klarheit zurückzumelden sowie ggf. das Verfahren voranzutreiben. Die dann nächsten Schritte wären die Beteiligung der Öffentlichkeit, insbesondere Anhörung der Einwohner der jeweiligen Gemeinden, und Dialog mit dem MIK. Die Transformationsphase könnte bis 2027 erfolgreich abgeschlossen sein, während schon ab 2025 Nachteile abgewendet werden könnten.
Schon jetzt hat die Amtsverwaltung als Dienstleister der sechs Kommunen gut zu tun. Allein im Finanzbereich müssen jährlich sechs Gemeindehaushalte aufgestellt werden plus Amtshaushalt. Außerdem sind die Jahresabschlüsse zu erstellen, mit denen die Verwaltung lange im Hintertreffen war. [..] [Amtsdirektor Christian] Pust räumt ein, dass es sich eher um ein technokratisches Problem handelt, das allerdings gravierende Folgen für die Kommunen im Amt haben wird. Denn „vorläufige Haushaltsführung heißt, dass nur das Notwendigste gemacht werden kann. Und dass die Gemeinden das, was ihnen wichtig ist, nämlich zu entscheiden, was auf kommunaler und lokaler Ebene passiert, verlieren“. Nur noch die Pflichtaufgaben, die etwa vertraglich vereinbart sind, könnten erfüllt werden. Hingegen sei es beispielsweise nicht möglich, Planungsaufträge für eine Straße auszulösen oder Ähnliches. [..] Die Bildung einer Einheitsgemeinde wäre für Christian Pust die beste Möglichkeit, künftige Nachteile für Orte abzuwenden. Zudem sieht er Vorteile. So würde eine solche Einheitsgemeinde höhere Schlüsselzuweisungen erhalten. „Sie könnte viel schlagkräftiger reagieren und beispielsweise jedes zweite Jahr eine Straße bauen oder sich auch stärker der weiteren Infrastruktur zuwenden wie Kita, Schule und Feuerwehr“, sagt er.
Stadt Friesack an freiwilligem Zusammenschluss mit allen Amtsgemeinden interessiert – Große Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung schafft Klarheit – Nachbargemeinden, Amtsausschuss und Amtsdirektor sind zur weiteren Erörterung gefragt.
In ihrer Sitzung am 18.04.2023 beschloss die Stadtverordnetenversammlung, dem Beschlussantrag des ehrenamtlichen Bürgermeisters zu folgen. Nach Vorberatung im Hauptausschuss, war er gebeten, diesen dort einzubringen. Die Stadtverordnetenversammlung ist an einem freiwilligen Zusammenschluss interessiert, um zunehmende Nachteile der Amtsstruktur abzuwenden und gemeinsam Gestaltungsspielräume zu nutzen.
Wie genau eine neue gemeinsame Gemeinde aussehen könnte, das solle über den Amtsausschuss mit den Nachbargemeinden und dem Amtsdirektor weiter erörtert werden.
Wichtig sei, dass alle Gemeinden und Ortsteile ihre Identität erhalten. Aber hinsichtlich Verwaltung und Finanzen könne man enger und besser zusammenarbeiten, so die Stadtverordneten. Man müsse jedoch darauf achten, dass man sich mit einer Einheitsgemeinde nicht ins Knie schieße: Würde jede derzeitige Gemeinde und jeder derzeitige Ortsteil jeweils einen Ortsvorsteher stellen und einen mehrköpfigen Ortsbeirat bilden wollen, so hätten man am Ende des Tages ein Vielfaches an Gemeindevertretern und Sitzungen, statt die gewünschte Vereinfachung, geschaffen.
Die Bedenken einzelner Nachbargemeinden, dass nur die großen Gemeinden wie die Stadt Friesack oder Paulinenaue etwas von einem Zusammenschluss hätten, kann man in der Stadtverordnetenversammlung nicht nachvollziehen.
Der tatsächliche Handlungsspielraum sei bereits bei allen Gemeinden sehr begrenzt. Bei den etwas kleineren Gemeinden sogar schon länger, auch wenn man das vielleicht nicht wahrhaben mag.
Die kommunale Selbstverwaltungsgarantie sei ohnehin gefährdet und werde mit fortgeführter Kleinstaaterei nicht besser.
Zudem bringe die Stadt Friesack die Wohnungsgesellschaft Friesack mbH (WGF) zur Party mit. Die Stadt Friesack ist mehrheitliche Gesellschafterin der WGF (Stadt Friesack 80,36 %, Gemeinde Wiesenaue 14,28 %, Gemeinde Mühlenberge 5,36 %).
Christoph Köpernick – ehrenamtlicher Bürgermeister, Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung und des Hauptausschusses, sowie einer der drei Vertreter der Stadt Friesack im Amtsausschuss:
„Ich glaube den Einwohnern des derzeitigen Amtes Friesack ist die Verwaltungs- und Gemeindestruktur herzlich egal: Hauptsache sie funktioniert! Sie funktioniert mit 6 Gemeinden aber immer schlechter – nicht erst seit gestern. Das verantworten nicht nur Bund und Land mit immer neuen Richtlinien; auch wenn diese oftmals ihren Sinn haben. Doch auch wir müssen uns fragen, ob wir uns eine förmliche Kleinstaaterei noch leisten wollen. Was die Menschen hier wirklich bewegt – bspw. Weihnachtsmärkte, Dorffeste und Sauberkeit – lässt sich viel schneller in Arbeitsgruppen mit Vereinen klären. Viele andere Entscheidungen sind ohnehin alternativlos, bspw. Kita, Schule und Umlage Bodenverbände. Braucht es dafür pro Jahr Ø 45 Sitzungen in 9 Gremien und 67 gewählte Gemeindevertreter auf gut 6.500 Einwohner? Oder reichen auch 19 Gewählte plus je einem Ansprechpartner pro Gemeinde? Macht eine gemeinsame Gemeinde Sinn? Braucht es Könige ohne Land oder wäre man gemeinsam schlagkräftiger?“
Mit Beschluss vom 18.04.2023 ist die Stadt Friesack daran interessiert, einen freiwilligen Zusammenschluss mit allen Gemeinden des derzeitigen Amtes Friesack weiter zu erörtern. Damit haben auch die Nachbargemeinden Klarheit.
Abstimmungsergebnis SVV 18.04.2023 ÖT TOP 14: 14x Ja, 1x Nein, 1x Enthaltung (16 Stimmberechtigte anwesend).
Beschlussvorlage: https://ratsinfo.amt-friesack.de/ti-2/listen/Beleg_e20230A445C32ED1D5F52B436F897788C7777AN24_g.pdf
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