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Die Stadt Friesack ist Mitglied im Deutschen Städte- und Gemeindebund Brandenburg. Das Amt Friesack und die amtsangehörigen Gemeinden Pessin und Paulinenaue sind ebenfalls Mitglied.

Allgemeine Informationen: https://de.wikipedia.org/wiki/St%C3%A4dte-_und_Gemeindebund_Brandenburg und https://www.stgb-brandenburg.de/startseite/.

Mitglieder: https://www.stgb-brandenburg.de/wir-ueber-uns/mitglieder/

Satzung: https://www.stgb-brandenburg.de/wir-ueber-uns/satzung/

Auszüge aus der Satzung:

§ 2 Aufgaben

(1) Aufgabe des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg ist es,

– den Selbstverwaltungsgedanken zu fördern und stets für die Verwirklichung und Wahrung des Rechts auf kommunale Selbstverwaltung einzutreten,

– die gemeinsamen Belange seiner Mitglieder zu wahren und insbesondere gegenüber gesetzgebenden Körperschaften und Verwaltungsbehörden zu vertreten,

– seine Mitglieder auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens, insbesondere der öffentlichen Verwaltung zu beraten und zu betreuen,

– den Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedern zu pflegen und das Verständnis für die kommunalen Fragen in der Öffentlichkeit zu fördern,

– den Austausch von Kenntnissen und Erfahrungen bei der Umsetzung der kommunalen Selbstverwaltung zu organisieren sowie Unterstützung bei der Ausbildung, Weiterbildung und Fortbildung der Bediensteten der Mitglieder zu geben.

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§ 5 Rechte der Mitglieder

(1)  Die ordentlichen Mitglieder haben das Recht, die Einrichtungen des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg in Anspruch zu nehmen sowie zu den Mitgliedergliederversammlungen (§§ 8, 9) Vertreter zu entsenden. Sie wirken nach Maßgabe dieser Satzung in den Organen des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg an der Willensbildung mit. In der Mitgliederversammlung werden die ordentlichen Mitglieder durch ihren Oberbürgermeister, hauptamtlichen bzw. ehrenamtlichen Bürgermeister und Amtsdirektor, deren allgemeinen Stellvertreter oder durch einen von diesen Bevollmächtigten vertreten.

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Die nächste Mitgliederversammlung inkl. Wahl findet am 18.11.2019 statt: https://www.stgb-brandenburg.de/aktuelles/ansicht/news/detail/News/mitgliederversammlung-2019/

Da ich an diesem Tag verhindert bin, habe ich mich mit meinem Stellvertreter darauf geeinigt, dass ich dem Amtsdirektor eine Vollmacht + Weisung für die Stimmabgaben erteile.

Ich erachte die Mitgliedschaft im StGB-Brandenburg als wichtig und nützlich, um unsere Interessen der kommunalen Selbstverwaltung gegenüber übergeordneten Körperschaften und Verwaltungsbehörden (insbesondere Kreis, Land, Bund, EU) zu vertreten.

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