Hallo,
da die Kita ja ab morgen schließt, stellt sich mir die Frage ob die vollen Beiträge auch gezahlt werden müssen? Für einige Eltern ist es sicher schwierig wenn sie ohne Lohnfortzahlung ihre Kinder nun zu Hause betreuen, aber auch den gesamten Kita Beitrag zahlen sollen. Inwiefern wird dies geregelt?
Anlässlich der Schließung würde ich mir wünschen das in der gesamten Kita einmal das Spielzeug desinfiziert wird. Gerade im U3 Bereich wo Kinder Spielzeug noch liebend gern in den Mund nehmen, wäre es doch ratsam wenn nun eh geschlossen wird bzw. nur die Notbetreuung stattfindet, das das Personal welches wohl auch während der Schliesung vor Ort ist das gesamt Spielzeug desinfiziert.
Stadt Friesack: Vorerst keine Abbuchung der KiTa-Gebühren am 15. April 2020
Empfehlung des Hauptausschusses vom 31.03.2020: Das Angebot vom Land Brandenburg, auf pauschalierte Erstattung bei Verzicht auf Elternbeiträge, annehmen. Damit sollen Friesacker Eltern, welche die Notfallbetreuung nicht nutzen, für die Zeit der Schließung entlastet werden. Doch die abschließende Entscheidung obliegt der Stadtverordnetenversammlung (SVV) in seiner Sitzung am 21.04.2020. Bis dahin sichert die Stadt Friesack zu, dass die KiTa-Gebühren nicht bereits am 15.04.2020 eingezogen werden.
Das Land Brandenburg hat am 25.03.2020 ein Förderprogramm für Kitaträger angekündigt. Damit soll es auch dem öffentlichen Träger Stadt Friesack leichter gemacht werden, ab April und für die Dauer der Schließung, auf Elternbeiträge zu verzichten. Ziel ist eine finanzielle Entlastung von Eltern, welche von der Notfallbetreuung ausgeschlossen sind oder diese nicht nutzen.
Das bisherige Dilemma: Trotz deutlich eingeschränktem Betreuungsangebot und folglich organisatorischen Herausforderungen für Eltern, hat die Stadt weiterhin eine Verantwortung für die Erzieher im öffentlichen Dienst und den Erhalt der Infrastruktur. Die hierbei weiterlaufenden Kosten würden bei Wegfall der Elternbeiträge ein bisher ungedecktes Loch in den städtischen Haushalt reißen. Doch viele Eltern argumentieren, dass sie nicht bereit sind für nicht-erbrachte Leistungen zu zahlen, obwohl mit der KiTa-Satzung eine verschuldensunabhängige Beitragspflicht vereinbart wurde. Eine neue Förderrichtlinie des Landes Brandenburg kann diese Zwickmühle lösen.
„Für eine Aussetzung der Elternbeiträge auf eigene Faust und ohne Gegenfinanzierung oder Förderprogramm, hatten sich unter den Friesacker Stadtverordneten bisher keine Mehrheiten gefunden – es mangelte bereits an einem Beschlussantrag. Das angekündigte Förderprogramm bietet die Chance Friesacker Eltern zu entlasten, ohne dass wir als Stadt an anderen Stellen noch stärker als ohnehin schon einsparen müssen. Auch wir wollen die Eltern in der Krise nicht noch unnötig schröpfen. Daher empfiehlt der Hauptausschuss der SVV das Angebot anzunehmen und auf die Elternbeiträge zu verzichten.“ erklärt Christoph Köpernick, ehrenamtlicher Bürgermeister.
Alle Eltern mit einem Haushaltsnettoeinkommen von weniger als 20.000 € oder im letzten Jahr vor der Einschulung sind generell nicht beitragspflichtig. Verliert jemand in dieser Krise sein Einkommen oder reduziert sich dieses erheblich, so kann bereits individuell über einen Antrag der Eltern nachgesteuert werden. Hierzu können die entsprechenden Nachweise beim Amt Friesack eingereicht werden. Der Elternbeitrag wird dann neu berechnet und kann im Einzelfall je nach Einkommen für diese Zeit sogar entfallen – falls am 21.04.2020 nicht sowieso eine vorübergehende Beitragsfreiheit beschlossen wird.
Bund und Land schaffen im Minutentakt Regelungen und Rettungsschirme, um soziale und wirtschaftliche Folgen zu reduzieren. „Ich appelliere an die Einwohner der Stadt Friesack diese je nach individuellem Bedarf zu nutzen und zu beantragen. Einen Rettungsschirm für die Haushalte von Gemeinden wie der Stadt Friesack gibt es derzeit jedoch nicht. Daher müssen wir als Stadt verantwortungsvoll mit den Steuergeldern aller Einwohner umgehen. Im Kitabereich hoffen wir auf die versprochene Umsetzung der Förderrichtlinie durch das Land Brandenburg.“ betont Köpernick.
Die Stadt sieht derzeit keine Möglichkeiten Kosten im Kitabereich zu reduzieren oder würde dies als sinnvoll erachten. Kurzarbeitergeld gibt es im öffentlichen Dienst derzeit nicht. Ein Teil der Erzieher ist für die Kleinstgruppen-Notfallbetreuung mit höherem Personalschlüssel im Einsatz oder in die Rufbereitschaft eingebunden. Mit Einführung der Ein-Elternregelung ist eine Ausweitung der Notfallbetreuung zu erwarten. Auch muss die personelle Flexibilität bei weiteren kurzfristigen Änderungen erhalten bleiben. Erzieher, die derzeit von der Arbeit freigestellt sind, müssen sich im Homeoffice fortbilden.
Am Abend des 31.03.2020, kurz nach Ende der Sitzung des Hauptausschusses, wurde die Förderrichtlinie vom zuständigen Ministerium unterzeichnet.
„Ich halte es unter diesen Umständen für wahrscheinlich, dass die SVV am 21.04.2020 einen mehrheitlichen Beschluss fasst und auf die Erhebung der Elternbeiträge verzichtet. Dies würde dann für die Dauer der Schließung für jene Eltern gelten, welche die Notfallbetreuung nicht in Anspruch nehmen oder keinen Anspruch haben. Doch wir müssen den Beschluss abwarten.“ so der Bürgermeister.
Die Stadtverordnetenversammlung (SVV) der Stadt Friesack ist in seiner Sitzung am 21.04.2020 der Empfehlung des Hauptausschusses vom 31.03.2020 gefolgt. Wir haben beschlossen, keine Elternbeiträge nach der Kita-Gebührensatzung der Stadt Friesack für den Zeitraum beginnend ab April 2020 für die Dauer der Betriebsuntersagung (auf volle Monate aufgerundet) zu erheben, sofern keine Notbetreuung in Anspruch genommen wird. Die Beschlussvorlage https://ratsinfo.amt-friesack.de/ti-2/listen/Beleg_e2020F215EF2C4DD46221456ABC8638EBC928AN16_g.pdf wurde ohne Änderungsanträge einstimmig beschlossen. Eine Veröffentlichung im Amtsblatt wird noch erfolgen.
Danke für Ihre spannende Frage. Ich versuche diese schnellstmöglich zu beantworten.
Am 17.03.2020 gab es eine Videokonferenz der Mitglieder des Hauptausschusses. Wir haben auch das Thema KiTa-Gebühren diskutiert. Grundlage der Diskussion: Werden KiTa-Gebühren für Eltern, die keinen Anspruch auf Notfallbetreuung haben, für den Monat März anteilig zurückerstattet und erst dann wieder erhoben, sobald der Betrieb wieder erlaubt ist (Ende der Allgemeinverfügung)?
Nach aktuellem Verständnis gilt § 3 (3) Kita-Satzung („Die Verpflichtung zur Zahlung des festgesetzten Elternbeitrages gilt ungeachtet der tatsächlichen Inanspruchnahme des Betreuungsplatzes.“) verschuldensunabhängig. Somit sind KiTa-Gebühren auch zu zahlen, wenn der Platz gar nicht in Anspruch genommen werden darf. Siehe hierzu auch https://kommunal.de/coronavirus-Tipps
KiTa-Gebühren liegen grundsätzlich in der Entscheidungskompetenz der SVV. Auch im Falle eines Beschlusses zur Aussetzung der KiTa-Gebühren, besteht das Risiko, dass der Hauptverwaltungsbeamte diesen aufgrund einer angespannten Haushaltslage verwerfen muss. Der EBM hat die Amtsverwaltung am 17.03.2020 um 15:22 per E-Mail um Auskunft gebeten. Wir rechnen mit einer umfassenden Stellungnahme in Kürze. Das bitte abwarten.
Es ist noch nicht genau absehbar, ob höherrangiges Recht geschaffen wird, welches eine Rückerstattung oder Aussetzung der KiTa-Gebühren unabhängig der Entscheidungskompetenz der SVV vorsieht.
Die Mitglieder des Hauptausschusses beabsichtigen daher noch ein paar Tage zu warten und hoffen auf bundes- bzw. landesweite Regelungen, im Sinne von sozial- und wirtschaftspolitischen Maßnahmen zur Abfederung der finanziellen Auswirkungen auf die Betroffenen; insbesondere den 500-Millionen-Rettungsschirm Land Brandenburg.
Im Moment kann ich nur auf die (neuen) Sozial- und Hilfsprogramme von Bund und Land verweisen, um die finanziellen Auswirkungen auf den Einzelnen zu minimieren. Ich werde weiter berichten.
Es gibt dazu einen Zwischenstand und eine Stellungnahme vom Amt Friesack: http://www.amt-friesack.de/news/index.php?news=558239
Kurzes Update in dieser Sache zu überregionalen Meinungen und Entscheidungen sowie Zwischenstand im Land Brandenburg und der Stadt Friesack:
Meinung von Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Das ist Sache der Länder und Kommunen. Einige haben jetzt schon die Kita-Gebühren erlassen. Das finde ich richtig. Denn wir müssen Eltern helfen, mit ihren Einkommenseinbußen klarzukommen, und dürfen sie nicht noch mit Gebühren für nicht erbrachte Leistungen belasten, weil die Kita geschlossen werden musste. Auch hier brauchen wir pragmatische und schnelle Lösungen.“ Quelle: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/reden-und-interviews/dr–franziska-giffey–wir-wollen-den-zugang-zum-kinderzuschlag-deutlich-erleichtern-/153930
Meinung Bundeselternvertretung BEVki: „Als Sofortmaßnahme brauchen wir Eltern eine bundesfinanzierte „Corona-Freistellung“ zur Kinderbetreuung analog den Regelungen im Infektionsschutzgesetz. Eine flächendeckende Übernahme der Gebühren ist das Gebot der Stunde. Keine langen Anträge, keine aufwändigen Verfahren, konkrete Hilfe jetzt.“ Quelle: https://www.bevki.de/nicht-nur-banken-brauchen-einen-rettungsschirm-eltern-unterstuetzen-ist-eine-volkswirtschaftliche-notwendigkeit/
Sächsische Staatsregierung (Land / Freistaat Sachsen): „Sachsens Staatsregierung und die Kommunalen Spitzenverbände haben sich am 20. März 2020 zur Erstattung von Kitagebühren verständigt. [..]“ Mehr und Quelle: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/235274 Das gilt jedoch NICHT für das Land Brandenburg!
Aussage vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) Land Brandenburg: „Werden die Kitagebühren erstattet, weil die Kinder nicht betreut werden? Das lässt sich derzeit noch nicht beantworten. Derzeit ist alles darauf ausgerichtet, die Entscheidungen der Landesregierung und des Gesundheitsministeriums zur Vermeidung der Ausbreitung des Coronavirus umzusetzen bzw. deren Umsetzung zu begleiten und zu unterstützen. Erst anschließend sind die damit in Verbindung stehenden Rechtsfragen zu prüfen.“ Quelle: https://mbjs.brandenburg.de/kinder-und-jugend/weitere-themen/corona-aktuell.html
Stadt Beelitz (LK PM): „Eltern werden spürbar entlastet: Was gestern noch unter Vorbehalt angekündigt wurde, wird jetzt so gemacht: Die Stadt Beelitz will Eltern, die ihre Kinder zurzeit nicht in den städtischen Kitas betreuen lassen können, die Elternbeiträge für den Zeitraum der Notbetreuung erlassen. „Falls nötig, werden wir einen Beschlussantrag an die Stadtverordneten stellen. Ich gehe aber davon aus, dass die Fraktionen in dem Punkt hinter uns stehen“, sagt Bürgermeister Bernhard Knuth. Er sehe die Stadt in der Pflicht, ihren Teil zur Unterstützung der Bevölkerung beizutragen.
Bereits gestern hat der Bürgermeister angeordnet, dass bis auf weiteres generell keine Elternbeiträge durch die Stadt eingezogen werden. Das heißt, dass ab der nächsten fälligen Zahlung Anfang April auch kein Geld von den Konten der Eltern abgebucht wird. Erst wenn der reguläre Betrieb in den Tagesstätten wieder aufgenommen werden kann, werden auch wieder Elternbeiträge fällig. Die dann noch ausstehenden Zahlungen für jene Eltern, die derzeit die Notbetreuung in Anspruch nehmen dürfen, werden nachberechnet. Und bereits getätigte Zahlungen für die zweite März-Hälfte werden verrechnet.
„Es geht darum, ein Signal der Verbundenheit zu setzen, aber auch darum, die Haushalte in Anbetracht der derzeitigen Situation spürbar zu entlasten“, so der Bürgermeister weiter. Bei den Eltern hatte die Ankündigung gestern bereits für eine Welle der Erleichterung gesorgt, viele haben deutlich gemacht, dass ein solcher Schritt sehr hilfreich wäre.
Zugleich unterstreicht der Bürgermeister, dass Familien, die durch die derzeitige Krise in Not geraten, sich jederzeit an die Stadtverwaltung wenden und um Unterstützung, auch finanziell, bitten können. „Ich denke vor allem an Alleinerziehende, die wegen der Betreuung ihrer Kinder nicht oder nur eingeschränkt arbeiten können, oder an Familien, die auf soziale Hilfen angewiesen sind, die sich eventuell verzögern.“ Für solche Fälle gibt es den Beelitzer „Kinderhilfsfonds“, der bei Bedarf auch aufgestockt werden kann.“. Quelle: https://www.beelitz.de/ (im rechten Bereich auf „News“ klicken und 18.03.2020 10 Uhr auswählen. Es ist kein Direktlink zur News verfügbar, daher hier im Volltext einkopiert.
Amt Friesack: Die Amtsverwaltung hat, neben der bekannten Aussage, noch keine Updates kommuniziert. Vgl. http://www.amt-friesack.de/news/index.php?news=558239
Stadt Friesack: Mir ist keine geänderte Meinung der SVO des Hauptausschusses bekannt, welche nicht bereits hier zusammengefasst wurde: https://friesack.mit.vision/f/kitaschliessung/#post-956 Von anderen SVO habe ich unterschiedliche Überlegungen. Bisher ist jedoch niemand lautstark mit einer gegenteiligen Meinung hervorgetreten.
Derzeit keine Stundung oder Aussetzung der KiTa-Gebühren in der Stadt Friesack möglich!
Die Stadt Friesack kann sich eine Stundung, Aussetzung oder gar Erstattung der Elternbeiträge (KiTa-Gebühren) auf eigene Faust derzeit nicht leisten. Und das Problem wäre damit auch nur verschoben.
Wir kämpfen stattdessen zusammen mit den betroffenen Einwohnern dafür, dass sich eine Regelung im gesamten Land Brandenburg findet. Und es gibt bereits Alternativen für Eltern in Not.
Zusammen mit dem Amt Friesack haben wir im KiTa-Bereich weiterhin Kosten für den Erhalt der Infrastruktur. Und haben wir eine Verantwortung für die Erzieher im öffentlichen Dienst, welche derzeit zum Teil die Notbetreuung leisten oder auf Rufbereitschaft sind. Kurzarbeitergeld oder vergleichbare Lösungen gibt es im öffentlichen Dienst nicht.
Bund und Länder schaffen im Minutentakt Regelungen und Rettungsschirme, um soziale und wirtschaftliche Folgen zu reduzieren.
Ich appelliere an die Bürger in der Stadt Friesack diese je nach individuellem Bedarf zu beantragen. Einen Rettungsschirm für die Haushalte von Gemeinden wie der Stadt Friesack gibt es derzeit nicht.
Im Bereich der Elternbeiträge gibt es noch keine einheitliche Regelung der Landesregierung Brandenburg. Damit bleibt die Zahlungsverpflichtung auch für die Eltern, die keinen Anspruch auf Notfallbetreuung haben, weiter bestehen.
Wer einer gültigen Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt, kann auch auf längere Sicht den Anspruch auf einen KiTa-Platz verlieren.
Alle Eltern mit einem Haushaltseinkommen von weniger als 20.000 € netto sind ohnehin bereits nicht mehr beitragspflichtig.
Verliert jemand in dieser Krise sein Einkommen oder reduziert sich dieses erheblich, so kann individuell über einen Antrag der Eltern nachgesteuert werden. Hierzu können die entsprechenden Nachweise beim Amt Friesack eingereicht werden. Der Elternbeitrag wird dann neu berechnet und kann im Einzelfall je nach Einkommen für diese Zeit sogar entfallen.
Die Situation in Gemeinden, welche derzeit mittels Eilentscheidung Elternbeiträge stunden sind mit der Situation in der Stadt Friesack nicht vergleichbar. Diese Gemeinden haben nach aktueller Kenntnis eine deutlich bessere Haushaltslage. Zudem wird dort der Jahresbeitrag für die Eltern durch 11 Monate geteilt. Die Beitragsstundung für den Monat April, wird lediglich in den Kalendermonat verschoben, in dem typischerweise keine Zahlung geleistet wird. Würde man das in der Stadt Friesack machen, würde den Eltern eine Doppelbelastung in einem der kommenden Monate drohen. In der Stadt Friesack wird der Jahresbeitrag nicht in 11 sondern 12 gleiche Raten geteilt; somit ist die Rate in jedem Kalendermonat fällig.
Gemeinden welche Elternbeiträge innerhalb der aktuellen Krise komplett aussetzen (erlassen) oder gar für den Monat März anteilig zurückerstatten sind derzeit nicht bekannt. Auch würde dies nicht automatisch bedeuten, dass wir uns dies in der Stadt Friesack ebenso leisten dürften.
Die genaue Sachlage wird über Medien und Presse scheinbar nicht immer eindeutig dargestellt oder alle Details und Hintergründe sind für die Öffentlichkeit nicht immer leicht ersichtlich. Es entsteht der Eindruck, dass Zusammenhänge entweder nicht verstanden werden oder sich bewusst Schlagworte herausgepickt werden, welche die Situation verzerrt darstellen können.
Die Eilentscheidungen in anderen Gemeinden wurden entweder auf Initiative des Hauptverwaltungsbeamten oder als Antrag aus dem politischen Raum (Gemeindevertreter) verfolgt und umgesetzt. Solche Initiativen gibt es in der Stadt Friesack derzeit nicht.
Der ehrenamtliche Bürgermeister Christoph Köpernick hatte gegenüber dem Hauptverwaltungsbeamten (Amtsdirektor) eine Eilentscheidung nach § 58 BbgKVerf zur Stundung der Elternbeiträge angeregt sowie seine Neigung zur Zustimmung bekundet. Diese Anregung wurde jedoch mit Argumenten, welche sich in dieser Mitteilung finden, nicht aufgegriffen.
Zudem gibt es aus dem Kreis der Stadtverordneten derzeit keine förmlichen Beschlussanträge die sich für eine Stundung der Elternbeiträge in der Stadt Friesack aussprechen.
Somit kann die Idee einer Stundung der Elternbeiträge in der Stadt Friesack derzeit nicht weiterverfolgt werden.
Es gibt jedoch einen regen Austausch zwischen den Gemeinden im Landkreis Havelland, um eine gemeinsame Positionierung gegenüber dem Land Brandenburg zu finden.
Weiterhin beschäftigen sich der Städte- und Gemeindebund Brandenburg, das Landesministerium MBJS und auch politische Ebenen des Landtages Brandenburg mit dem Thema.
Daher kann ich allen Betroffenen derzeit nur empfehlen: Bitte bemühen Sie sich die bereits bestehenden Hilfsprogramme von Bund und Land in Anspruch zu nehmen sowie, bei deutlich verändertem Einkommen, eine Neuberechnung des Elternbeitrages beim Amt Friesack zu beantragen.
Nachtrag: Voraussichtlich werden zumindest die Essensbeiträge (Verpflegung der Kinder) ab dem Tag der Schließung und für diesen Zeitraum ausgesetzt.
Es gibt eine neue Entwicklung, siehe https://mbjs.brandenburg.de/aktuelles/pressemitteilungen.html?news=bb1.c.662369.de Diese wird derzeit auch in der Stadt Friesack geprüft.
>In der Stadt Friesack wird der Jahresbeitrag nicht in 11 sondern 12 gleiche Raten geteilt; somit ist die Rate in jedem Kalendermonat fällig.
Rechtsgrundlage: Siehe § 3 (4) Benutzungs- und Gebührensatzung für die Inanspruchnahme der Kindertagesstätte der Stadt Friesack (Kita-Satzung). Abrufbar: https://ratsinfo.amt-friesack.de/ti-2/index.php > Satzungen
https://mbjs.brandenburg.de/aktuelles/pressemitteilungen.html?news=bb1.c.662369.de ist gerade in Prüfung ob wir das in der Stadt Friesack anwenden können, wollen bzw. und leisten können. Es wird gerade ausgerechnet welche Restbeträge hängen bleiben würden. Entgegen der Kommunikation in einigen Medien ist das nicht beschlossene Sache, sondern liegt in der Entscheidungskompetenz der jeweiligen Gemeinde. Wir planen innerhalb der nächsten 48 Stunden dazu eine Aussage treffen zu können. Bis dahin gilt der aktuelle Stand wie oben geschrieben.
Kommentar zu https://www.facebook.com/UnserBrandenburg/posts/1402463339961166
Es ist keinesfalls entschieden, dass es im April keine Elternbeiträge mehr gibt. Das kann das Land Brandenburg, zumindest mit den aktuellen Instrumenten, gar nicht entscheiden. Es liegt in der Entscheidungskompetenz des jeweiligen Trägers bspw. der jeweiligen Gemeinde. In unserem Fall der Stadt Friesack.
Fakt ist: Das Land Brandenburg hat sich nach harten Verhandlungen mit dem Städte- und Gemeindebund Brandenburg dazu durchgerungen, den jeweiligen Trägern eine pauschalierte Kompensation anzubieten, sofern diese auf die Elternbeiträge für April verzichten würden.
Auch wenn sich Träger dazu entschließen, gegenüber den Zahlungspflichtigen auf die Elternbeiträge für April zu verzichten, so ist noch unbekannt zu welchem Zeitpunkt das Land Brandenburg die Kompensation an den Träger überweisen würde. Bisher ist nicht einmal eine Rechtspflicht bekannt. Der Träger muss darauf vertrauen, dass das Land Brandenburg das Versprechen einhält.
Weiterhin muss jeder Träger für sich im Einzelfall ausrechnen ob die pauschalierte Kompensation den Einnahmenausfall der Elternbeiträge überhaupt decken würde. Bleibt ein Fehlbetrag so würde dieser derzeit beim Träger, bspw. der Gemeinde, hängenbleiben.
Erst wenn man https://mbjs.brandenburg.de/aktuelles/pressemitteilungen.html?news=bb1.c.662369.de genauer liest, werden die Zusammenhänge klarer. Noch mehr Details hier: https://www.stgb-brandenburg.de/aktuelles/ansicht/news/detail/News/einigung-mit-land-ueber-kompensation-ausfallender-elternbeitraege-erreicht/
Ich verstehe nicht, weshalb das Land Brandenburg in dieser Kommunikation die Tatsachen verzerrt, Erwartungshaltung bei den Eltern schürt und somit Druck gegenüber dem jeweiligen Träger aufbaut.
Quelle: https://www.facebook.com/koepernick.friesack/posts/981549502239737
Der Hauptausschuss der Stadt Friesack wird sich am 31.03.2020 mit der Fragen nach „Verzicht auf die Erhebung von Elternbeiträgen nach der Kita-Gebührensatzung“ beschäftigen.
Das Land Brandenburg hat die Ausweitung der Notfallbetreuung im Rahmen einer Ein-Elternregelung angekündigt. Vgl. https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/presse/pressemitteilungen/detail/~28-03-2020-notfallbetreuung-ein-elternregelung Es ist zu erwarten, dass der LK HVL die Weisung implementiert und die neue Regelung somit auch für die Stadt Friesack angewendet werden muss.
Die Ausweitung des Anspruchs auf Notfallbetreuung auf weitere Nutzergruppen kann Auswirkungen auf die Entscheidungsgrundlage zur Annahme des Angebotes https://www.stgb-brandenburg.de/aktuelles/ansicht/news/detail/News/einigung-mit-land-ueber-kompensation-ausfallender-elternbeitraege-erreicht/ haben.
Nach meinem Verständnis soll die Weisung Moral Hazard im Zusammenhang mit Eltern bestimmter Berufs- und Einkommenskonstellationen reduzieren. Elternbeispiel: Pflegefachkraft (geringeres Einkommen) und Unternehmensberater (höheres Einkommen). Hier gibt es derzeit noch einen finanziellen Fehlanreiz. Dieser kann dazu führen, dass die Person mit dem geringeren Einkommen, – trotz systemrelevantem Beruf – bspw. durch Krankschreibung, zuhause die Kinderbetreuung übernimmt, damit die Person mit dem höheren Einkommen weiterhin überproportional zum Haushaltseinkommen beitragen kann. Eigentlich sollte der Unternehmensberater zuhause bleiben und die Kinderbetreuung übernehmen, damit die Pflegefachkraft arbeiten gehen kann. Dem opportunen Verhalten soll mit der Ein-Elternregelung entgegengewirkt werden. Damit soll wieder mehr Personalkapazität für systemkritische Bereiche freigesetzt werden. Mindestens jedoch eine organisatorische Belastung bei der Ausübung eines systemkritischen Berufs reduziert werden.
Folglich kann sich dadurch die Einkommensstruktur der Nutzer der Notfallbetreuung im Vergleich zu den Nicht-Nutzern ändern. Dies hätte Auswirkungen auf den Saldo (Einnahmeverlust / pauschalierte Zuwendung), wenn das Angebot vom Land Brandenburg über die Kompensation ausfallender Elternbeiträge angenommen werden würde.
Unter der Annahme, die Ein-Elternregelung erlaube den Neu-Zugang zur Notfallbetreuung für Eltern mit überdurchschnittlichem Haushaltseinkommen und dies würde auch genutzt werden, so könnte sich der Saldo zu Gunsten des Trägers verbessern. Denn: Der Anteil der Eltern mit unterdurchschnittlichem Einkommen, welche keinen Anspruch auf Notfallbetreuung haben und somit näher am Mindestbetrag liegen, steigt. Folglich steigt die Chance, dass die pauschalierte Kompensation über dem ausfallenden Elternbeitrag liegt.
Wenn die Ein-Elternregelung jedoch vornehmlich von Eltern mit unterdurchschnittlichem Haushaltseinkommen genutzt werden würde, wäre es genau umgekehrt.
Und wie sieht es aus mit den Spielzeug in der Kita zu desinfizieren? Gerade jetzt hätten die Erzieher ja Zeit dafür
Titel konkretisiert.