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Die anstehende StVO-Novelle bietet eine neue Möglichkeit, welche uns für mehr Verkehrssicherheit und eine attraktivere Innenstadt helfen könnte: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/stvo-novelle.html

– Die Weiterentwicklung der Tempo-30-Zone zur Fahrradzone. Autos und LKW dürfen weiterhin mit 30 km/h fahren, aber zusätzlich soll auf Fahrradfahrer besonders Rücksicht genommen werden und es werden Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter) erlaubt. Damit wird es für Fahrräder sicherer auf der Straße zu fahren und sie müssen nicht mehr aus Angst den Gehweg benutzen. Eigentlich sollte sich letzteres von selbst verstehen, aber da es in Berliner Straße / Hamburger Straße oft zu Konflikten kommt, wäre das eine geeignete Maßnahme mit nur geringen Einbußen für den motorisierten Verkehr. Weiterhin Unklarheiten bzgl. Nichtbeachtung Rechts-vor-Links in der Berliner Straße, insbesondere am Markt und Niederwallstraße erwidern.

Es besteht zudem die Hoffnung, dass sich mehr Fahrzeugführer an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten. Überhöhte Geschwindigkeit in Kombination mit Unklarheit bzgl. rechts vor links führt regelmäßig zu Konflikten an den Querstraßen.

Andere Maßnahmen würden m.E. bauliche Veränderungen, deutliche Einschränkungen für den motorisierten Verkehr oder höhere Kosten verursachen.

Meinungen dazu?

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Die StVO-Novelle tritt am 28. April in Kraft und erlaubt die Einrichtung von Fahrradzonen.

– Analog zu den Tempo 30-Zonen sollen in Zukunft auch Fahrradzonen angeordnet werden können. Die Regelung orientiert sich an den Regeln für Fahrradstraßen: Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden.
– Auch Elektrokleinstfahrzeuge werden hier fahren dürfen.
– Die Straßenverkehrsbehörden werden Fahrradzonen unter erleichterten Voraussetzungen anordnen können.

Quelle: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/stvo-novelle-bundesrat.html

Sachinformationen:
Bundesminister Andreas Scheuer hatte die Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und anderer Regelungen im Herbst 2019 vorgelegt.
Der Bundesrat hat der Novelle am 14.02.2020 mit Maßgaben zugestimmt.
Das Kabinett hat die Novelle am 23.03.2020 in der Fassung mit den Änderungen des Bundesrates zu Kenntnis genommen.
Die Novelle wird am Montag, 27. April 2020, im Bundesgesetzblatt (Nr. 19) veröffentlicht und tritt damit am Dienstag, 28. April 2020, in Kraft.

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