Status Quo in Friesack: Ausgedruckt nur für Bürgervertreter.
Vorbild: Gemeinde Eichenzell https://eichenzell.haushaltsdaten.de/2019/ergebnishaushalt/6380 (Software-Lösung: https://www.haushaltsdaten.de/)
Vgl. Nauen: https://xn--haushaltsbersicht-b3b.de/Nauen/
Vgl. Rathenow: https://www.rathenow.de/rathaus-online/verwaltung/haushaltsplan-2019/
Der Haushalt 2020 der Stadt Friesack kann über das Ratsinformationssystem abgerufen werden. https://ratsinfo.amt-friesack.de/ti-2/index.php > Stadtverordnetenversammlung > Beschlüsse > dort nach „Haushalt“ suchen. Es handelt sich um Anlage 1. Aktueller Direktlink zum Dokument: https://ratsinfo.amt-friesack.de/ti-2/listen/Anlage_b2019B5BCED1B7E42A014D9344392A1F5AE92.pdf
Das ist zwar noch keine mit o.g. Beispiel vergleichbare interaktive Lösung, aber alle Daten sind damit erstmal transparent für jeden einsehbar.
Haushalt Amt Friesack 2020 über Ratsinfo https://ratsinfo.amt-friesack.de/ti-1/index.php > Amtsausschuss Friesack > öffentliche Beschlüsse. Aktueller Direktlink zum Dokument https://ratsinfo.amt-friesack.de/ti-1/listen/Anlage_b2019ABF5F57182A858F7A3E3DB2F936EBED0.pdf
Amtsblatt Nr. 18/2020:
„Rücknahme der öffentlichen Bekanntmachung der Stadt Friesack
Die öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses 0061/19 Beratung und Beschluss der Haushaltssatzung und -planung der Stadt Friesack für das Haushaltsjahr 2020 im Amtsblatt für das Amt Friesack Nr. 48 vom 19.12.2019 ist durch die fehlende kommunalaufsichtliche Genehmigung für eine Kreditaufnahme rechtswidrig. Die Stadt Friesack befindet sich somit derzeit in der vorläufigen Haushaltsführung. Durch eine schnellstmögliche erneute Beschlussfassung der Haushaltssatzung mit anschließender Einholung der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht und dann folgender Bekanntmachung ist der Zustand zu heilen.“
Im Amtsausschuss am 06.11.2019 habe ich den Wunsch geäußert, dass der beschlossene Haushaltsplan 2020 des Amtes Friesack im Detail – inkl. Produkten/Sachkonten (vgl. Doppik) – zumindest als PDF-Dokument veröffentlicht wird.
Bei dieser Lösung würden keine Kosten für Software o.ä. entstehen.
Eine Veröffentlichung geht einher mit dem Ansatz von transparenter Demokratie und einer modernen Verwaltung sowie den Open-Data-Bestrebungen: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/open-government/open-data/open-data-node.html „Wir leben in einer Welt des rasanten Wandels. Wissenschaft und Technologien eröffnen neue, bislang unbekannte Möglichkeiten. Dies gilt in besonderem Maße für die Digitalisierung aller Lebensbereiche. Der Zugang zu Informationen ist einfach und zu geringsten Kosten möglich.“
Aus den Reihen der Ausschussmitglieder wurde angemerkt, dass Bürger den Haushaltsplan vielleicht nicht ohne Erklärung verstehen würden. Ich denke, dass die Gefahr von Unverständnis oder Missverständnis nicht automatisch dazu führen sollte Informationen nicht zur Verfügung zu stellen. Vielmehr würde ich mir wünschen, wenn sich jeder bei Bedarf mit dem Haushaltsplan auseinandersetzen und dann Fragen stellen kann. Bei der Beantwortung von Fragen sollten die Gemeindevertreter (auch ich) helfen. Im Zweifel unter Rückgriff auf die Verwaltung. Der Wunsch wird von der Verwaltung geprüft. Rechtliche Gründe die grundsätzlich gegen eine Veröffentlichung sprechen sind derzeit nicht ersichtlich. Auch andere Gemeinden veröffentlichen ihre Haushaltspläne.