§ 3 (3) 1. Landesimmissionsschutzgesetz:
Es ist verboten, lärm- oder abgaserzeugende Motoren unnötig anzulassen oder laufen zu lassen.
Quelle: https://bravors.brandenburg.de/gesetze/limschg#3
§ 30 (1) Straßenverkehrs-Ordnung (StVO):
Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__30.html
Erklärvideo Deutschland: https://youtu.be/SVAo6eIhUHM?t=97
Weiteres Beispiel: https://www.youtube.com/watch?v=_nRmU5Lytdc