Im Straßenverkehr kommt es grundsätzlich immer wieder zu Konflikten und Unfällen – das ist in Friesack nicht anders.
Auswahl einiger Konfliktpotentiale
- Fahrradfahrer unerlaubt auf Gehwegen, da Angst vor motorisiertem Verkehr, aber Gefahr für Fußgänger.
- Überhöhte Geschwindigkeit insbesondere in der Berliner Straße.
- Nichtbeachtung Rechts-vor-Links in der Berliner Straße, insbesondere am Markt und Niederwallstraße.
- Laufende Motoren bei längeren Standzeiten / Parken mit Lärmimmission und Abgasentwicklung – „ich will doch nur schnell…“.
- Parken auf Behindertenparkplätzen, Gehwegen, in Einfahrten, entgegen der Fahrtrichtung etc.
- Aufheulen von Motoren, Motorrädern, Profilierungsfahrten etc.
- Landstraßen: Verkehrsteilnehmer unterschiedlicher Geschwindigkeiten und Knautschzonen treffen aufeinander: PKW, LKW, Bus, Traktor, Fußgänger, Fahrradfahrer, alt und jung, elektrische Rollstühle, Scooter, Kutschen, Tiere u.v.m.
Die Themen müssen nüchtern und ideologiefrei betrachtet werden. Im Grundsatz ist kein Verkehrsteilnehmer besser oder schlechter zu stellen als der andere. Geltende Gesetze sind einzuhalten und im Zweifel gilt immer das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.
Vor Verboten, Ordnungsgeldern oder sonstigen Strafen sollte zuerst auf Aufklärung gesetzt werden. Viele scheinbare Vergehen entstehen durch Unachtsamkeit, Unwissen, Stress usw. Kaum jemand setzt sich morgens mit dem Ziel andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden oder Anwohner zu nerven ins Auto oder aufs Fahrrad.
Ideenliste Aufklärungsinstrument:
- Verkehrswacht Havelland e.V. anfragen ob diese eine Verkehrsteilnehmerschulung in der Stadt Friesack durchführen könnten. http://www.landesverkehrswacht-brandenburg.de/home/die-landesverkehrswacht/verkehrswachten-vor-ort.html#havelland
- Social Media Kampagne unter Rückgriff auf vorhandene Inhalte. Ich habe bei der ARD bspw. schon wegen der Verwendung von Clips der klassischen Sendung „Der 7. Sinn“ angefragt. Beispiele: Laufende Motoren https://youtu.be/SVAo6eIhUHM?t=97 und Fahrradfahrer https://youtu.be/SVAo6eIhUHM?t=245
Weitere Lösungsideen?
Hallo, ich finde den Gedanken mit der Verkehrswacht sehr gut. Vielleicht gibt es die Möglichkeit die Schule zu involvieren. Zum einen bin ich der Auffassung, dass bereits im Kindesalter der Grundstein dafür gelegt wird wie sich jemand zukünftig im Straßenverkehr verhält oder auch als Außenstehender mit Gefahrensituationen umgeht… zum anderen denken Erwachsene öfter und eher über ihr eigenes Fehlverhalten nach, wenn Kinder es ihnen vor Augen führen und liebevoll ermahnen. 😉
Die Frage wäre für mich an der Stelle ob man z. B. eines unserer Stadtfeste als Podium dafür nutzen könnte und es z. B. möglich wäre das eine unserer Fahrschulen im Umkreis oder auch die Dekra dabei mitmachen würden. Dann könnte man sich z. B. auch nochmal aktuelle Testbögen ansehen, daraus vielleicht auch ein Quiz mit Tombola machen.
Ich denke das Wichtigste ist tatsächlich mit dieser Thematik – so ernst sie auch ist- nicht oberlehrerhaft daher zu kommen… Tatsächlich lernt der Mensch doch eher aus positiven Gefühlen heraus seine festgefahrenen Ansichten zu überdenken, als aus dem Gefühl „in die Ecke gedrängt“ zu werden. Und das wäre der Fall würde man die Leute auf eine Veranstaltung locken, nur um ihnen dann vorzuwerfen wie gemein und rücksichtslos sich jeder Einzelne tatsächlich verhält.
Denk auch an die Älterebevölkerung, die können mit social Media nichts anfangen, dürften aber hier besonders angesprochen sein.
>3. Nichtbeachtung Rechts-vor-Links in der Berliner Straße
In den vergangenen Wochen habe ich mich intensiv mit den Vorfahrtsregeln in der Berliner Straße und Hamburger Straße beschäftigt. Schon länger beobachte ich Konflikte, sehe Konfliktpotenzial und es sammelten sich Anfragen aus der Einwohnerschaft. Für einen offensichtlichen Unfallschwerpunkt halte ich die Berliner Straße bzw. Hamburger Straße jedoch nicht. Das liegt m.E. an der geringen Verkehrsdichte und dem umsichtigen Verhalten der Verkehrsteilnehmer – insbesondere, wenn die Umsichtigen auf Verkehrsteilnehmer treffen, die sich mutmaßlich nicht an die Regeln halten. Daher kümmere ich mich erst jetzt, gut ein Jahr nachdem ich es auf meine TODO-Liste gesetzt hatte, etwas eingehender um das Thema.
Dazu hatte ich am 11.06.2020 einen Vor-Ort-Termin mit unserem Revierpolizisten Olaf Tschritter bei dem wir die Straßen und Einmündungen durchgegangen sind. Ich dokumentiere hier die Ergebnisse, meine Erfahrung und Einschätzung, aber auch meine offenen Fragen und ggf. bessere Lösungen. Mein Aufschlag ist weder bindend noch eine verkehrsrechtliche Beratung. Es ist auch ein Aufruf zu Stellungnahmen, weiteren Erfahrungsberichten und besseren Lösungen.
#1 Fahrtrichtung Süden
Wir fahren gedanklich von Norden kommend in südliche Fahrtrichtung. Salopp gesagt von Norma Richtung Aldi. Genauer gesagt vom Beginn der Tempo-30-Zone in der Hamburger Straße kurz vor der Brücke über den Kleinen Havelländischen Hauptkanal bis zur Kreuzung Berliner Straße / Klessener Straße:
1.1 Charlottenstraße: Rechts-vor-links – kommt einer von rechts aus der Charlottenstraße, muss der in südliche Richtung fahrende Verkehr auf der Hamburger Straße warten. Ich halte die Begegnungssituation für eindeutig, auch wenn der Strauch an der Ecke manchmal die Sicht erschweren mag – dieser wird jedoch regelmäßig gekürzt. Ich sehe keinen Handlungsbedarf. Hinter der Charlottenstraße geht die Hamburger Straße in die Berliner Straße über.
1.2 Kurstraße: Rechts-vor-links – kommt einer von rechts aus der Kurstraße, muss der in südliche Richtung fahrende Verkehr auf der Berliner Straße warten. Aufgrund des seltenen Verkehres aus der Kurstraße sowie mosaikartigem Fahrbahnbelag und Enge der Kurstraße, ist der Charakter einer Straße im Gegensatz zu einem verkehrsberuhigten Bereich oder einer Grundstücksausfahrt für Wenige und manchmal nicht eindeutig erkennbar. Dies ist Ortskundigen bewusst, so dass sie sich entsprechend vorsichtig aus der Kurstraße heraustasten, obwohl man Vorfahrt hätte. Ich sehe hier aber im Moment keinen Handlungsbedarf.
1.3 Niederwallstraße: Rechts-vor-links – kommt einer von rechts aus der Niederwallstraße, muss der in südliche Richtung fahrende Verkehr auf der Berliner Straße warten. Ich halte die Begegnungssituation für eindeutig. Ich sehe keinen Handlungsbedarf.
1.4 Klessener Straße: Hier endet die Tempo-30-Zone und dort steht ein Stopp-Schild. Ich halte die Begegnungssituation für absolut eindeutig. Ich sehe keinerlei Handlungsbedarf.
Insgesamt ist der Weg von Norden nach Süden eindeutig und führt selten zu Konflikten.
#2 Fahrtrichtung Norden
Wir fahren gedanklich von Süden kommend in nördliche Fahrtrichtung. Salopp gesagt aus Richtung Aldi zum Norma. Genauer gesagt von der Ecke Berliner Straße / Thiemannstraße bis zum Ende der Tempo-30-Zone in der Hamburger Straße kurz hinter der Brücke über den Kleinen Havelländischen Hauptkanal.
Einfahrt in die Berliner Straße aus bspw. der Thiemannstraße: Das Verkehrszeichen 274.1 (Beginn Tempo-30-Zone) steht erst hinter der Großen Schanze.
2.1 Große Schanze: Nach Aussage des Revierpolizisten hat der in nördliche Richtung fahrende Verkehr auf der Berliner Straße hier Vorfahrt – wer aus der Große Schanze kommt, muss allen anderen Verkehrsteilnehmern Vorfahrt gewähren. Das ist für den Verkehr aus der Großen Schanze mit dem Verkehrszeichen 205 (Vorfahrt gewähren) negativ beschildert. Eine positive Beschilderung ist, soweit ich die Aussage des Revierpolizisten richtig verstehe, auf der Berliner Straße entbehrlich, weil wer von einer Vorfahrtstraße abfährt weiterhin Vorfahrt hat, bis es eine andere Beschilderung gibt. Hier ist die mit Verkehrszeichen 306 (Vorfahrtstraße) beschilderte Thiemannstraße bzw. Klessener Straße gemeint. Ich kann die Entbehrlichkeit einer positiven Beschilderung, auf Grundlage der StVO, zwar nicht nachvollziehen, aber Konflikte an dieser Stelle sind mir nicht bekannt und ich sehe keinen besonderen Handlungsbedarf. Eine Aufklärung zur Rechtsgrundlage wäre wünschenswert.
2.2 Passage: Kein rechts-vor-links – wer von rechts aus der Passage kommt, hat allen anderen Verkehrsteilnehmern Vorfahrt zu gewähren. Der in nördliche Richtung fahrende Verkehr auf der Berliner Straße hat Vorfahrt. Der abgesenkte Bordstein macht dies eindeutig erkennbar (vgl. § 10 StVO). Ich sehe keinen Handlungsbedarf.
2.3 Oberwallstraße: Rechts-vor-links – kommt einer von rechts aus der Oberwallstraße, muss der in nördliche Richtung fahrende Verkehr auf der Berliner Straße warten. Aufgrund des seltenen Verkehres aus der Oberwallstraße sowie dem mosaikartigen Fahrbahnbelag der Oberwallstraße, ist der Charakter einer Straße im Gegensatz zu einem verkehrsberuhigten Bereich für Wenige und manchmal nicht eindeutig erkennbar. Dies ist Ortskundigen bewusst, so dass sie sich entsprechend vorsichtig aus der Oberwallstraße heraustasten, obwohl man Vorfahrt hätte. Im Gegensatz zur Kurstraße ist die Verwechslungsgefahr hier noch mal deutlich geringer. Ich sehe keinen Handlungsbedarf.
2.4 Poststraße: Kein rechts-vor-links – wer von rechts aus der Poststraße kommt, hat allen anderen Verkehrsteilnehmern Vorfahrt zu gewähren. Der in nördliche Richtung fahrende Verkehr auf der Berliner Straße hat Vorfahrt. Rechtsgrundlage sei § 10 StVO, da es sich bei der Poststraße um einen verkehrsberuhigten Bereich handelt. Die Ausfahrt sollte gleichbedeutend mit einem abgesenkten Bordstein oder einer Grundstücksausfahrt bewertet werden. Dies ist nicht für alle Verkehrsteilnehmer eindeutig erkennbar und führt manchmal zu Missverständnissen. Dies hat mehrere Gründe: (1) Historisch bedingt: Früher habe das Verkehrszeichen 325.1 bzw. 325.2 (Beginn bzw. Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs) ca. 35 Meter weiter in die Poststraße hinein gestanden, so dass an der Poststraße / Berliner Straße die in einer Tempo-30-Zone übliche rechts-vor-links-Regel gegolten habe. Aber auch das könnte, mit Blick auf das BGH-Urteil VI ZR 8/07, nicht mehr sicher sein. (2) Charakter der Poststraße nicht zweifelsfrei erkennbar: Üblicherweise werden verkehrsberuhigte Bereiche durch mehrere baulichen Maßnahmen eindeutig abgegrenzt. Bspw. durch abgesenkten Bordstein, in Kombination mit einer Verengung, sowie guter Einsehbarkeit. Bei der Poststraße gibt es nur einen mosaikartigen Fahrbahnbelag, wie bei gegenteilig gelagerten Fällen auch. Dies begünstigt eine Verwechslungsgefahr. Im Vergleich zur möglichen Uneindeutigkeit der gegenüberliegenden Kurstraße, findet sich hier trotz ähnlicher baulicher Gegebenheiten eine umgekehrte Vorfahrtssituation. Weiterhin ist das Verkehrszeichen 325.1 für den auf der Berliner Straße fahrenden Verkehr erst zu erkennen, wenn es schon zu spät wäre. Daher bremst man automatisch ab und ist bei Gelegenheit geneigt, dem Verkehr aus der Poststraße dann auch Vorfahrt zu gewähren. Schlussendlich ist die Poststraße auf der Länge der Hamburger Straße und Berliner Straße der einzige Sonderfall, welcher nicht in das Muster anderer Einmündungen passt. Ich würde mir an dieser Stelle eine Klarstellung wünschen. Bauliche Maßnahmen sind i.d.R. die teuerste Variante und aufgrund der Enge ggf. unmöglich. Besser könnte eine optimierte Beschilderung sein. In der VwV-StVO heißt es „Zu den Zeichen 205 und 206 Vorfahrt gewähren. und Halt. Vorfahrt gewähren“ bei VI. „Jede Kreuzung und Einmündung, in der vom Grundsatz „Rechts vor Links“ abgewichen werden soll, ist sowohl positiv als auch negativ zu beschildern [..]. Ausgenommen sind Ausfahrten aus verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325.1, 325.2) [..] deren Charakter ohne Weiteres zu erkennen ist.“ Ich würde hinsichtlich der Poststraße eine Argumentation gegen „deren Charakter ohne Weiteres zu erkennen ist“ führen und daher eine optimierte Beschilderung anregen. Bis dahin habe ich für mich entschieden vor der Poststraße auch weiterhin abzubremsen, und bei Gelegenheit dem Verkehr aus der Poststraße freiwillig die Vorfahrt zu geben. Dies entspräche dem Verhalten von ca. 1/3 der Verkehrsteilnehmer an dieser Stelle. Optimal ist ein solches Verhalten nicht, denn aus Nettigkeit können ebenfalls und verzögert Missverständnisse entstehen. Ein nachfolgender Verkehrsteilnehmer sieht die Situation vielleicht anders und erzwingt die Vorfahrt. Wer an eine Vorfahrt aus Nettigkeit gewöhnt war, kommt dann in eine Konfliktsituation.
2.5 Marktstraße (Einmündung an der Ecke bei der Apotheke): Der in nördliche Richtung fahrende Verkehr auf der Berliner Straße hat Vorfahrt. Es handelt sich um die Einmündung in eine Einbahnstraße (Verkehrszeichen 220 rechts/links bzw. beidseitig). Ein Verkehr aus der Marktstraße ist daher nicht zu erwarten. Ich halte die Begegnungssituation für eindeutig. Ich sehe keinen Handlungsbedarf. Hinter dieser Einmündung zur Marktstraße geht die Berliner Straße in die Hamburger Straße über.
2.6 Marktstraße: Rechts-vor-links – kommt einer von rechts aus der Marktstraße, muss der in nördliche Richtung fahrende Verkehr auf der Hamburger Straße warten. Ich halte die Begegnungssituation für eindeutig, auch wenn der Strauch an der Ecke manchmal die Sicht erschweren mag – dieser wird jedoch regelmäßig gekürzt. Ich sehe keinen Handlungsbedarf.
2.7 Dammstraße: Rechts-vor-links – kommt einer von rechts aus der Dammstraße, muss der in nördliche Richtung fahrende Verkehr auf der Hamburger Straße warten. Einige Verkehrsteilnehmer auf der Hamburger Straße scheinen Schwierigkeiten zu haben dies zu erkennen. Dies mag am veränderten mosaikartigen Fahrbahnbelag der Dammstraße und der Aussicht auf das Ende der Tempo-30-Zone liegen. Ich halte die Begegnungssituation jedoch für überwiegend eindeutig. Ich sehe derzeit keinen Handlungsbedarf.
Insgesamt gibt es auf dem Weg von Süden nach Norden schon aufgrund der Zahl der Einmündungen und Sonderfälle größeres Konfliktpotenzial.
#3 Sichtbarkeit der Beschilderung der Tempo-30-Zone
Das Verkehrszeichen 274.1 (Beginn Tempo-30-Zone) im Norden der Hamburger Straße und im Süden der Berliner Straße ist verhältnismäßig klein. Im August 2019 fiel mir auf, dass das Verkehrszeichen 274.1 im Norden der Hamburger Straße witterungsbedingt ausgeblichen war. Daher hatte ich gegenüber der Amtsverwaltung eine Störungsmeldung veranlasst, mit der Bitte um Erneuerung als größeres Schild, gleichzeitig Verkehrszeichen mit höherer Reflexionsklasse damit es bei Dunkelheit besser gesehen werden kann sowie Doppelung auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Das Schild wurde einseitig in der bisherigen Größe und einer geringen Reflexionsklasse erneuert. Als Begründung wurden der sparsame Einsatz von Beschilderungen sowie deutlich gesteigerte Kosten für eine höhere Reflexionsklasse angeführt. Dies ist teilweise bei https://friesack.mit.vision/f/parkraumkonzept-berliner-strasse-parkplaetze-in-der-berliner-strasse/#/comment/233 b) dokumentiert.
Ich meine nach wie vor, dass die Verkehrszeichen 274.1 am nördlichen und südlichen Zugang in größerer Version und mit höherer Reflexionsklasse, bestenfalls beidseitig, erneuert werden sollten.
#4 Öffentlichkeitsarbeit
Statt diesem sehr langen Text war mein Plan eigentlich ein Video, bei dem ich mit einer verantwortlichen und sachkundigen Person die Straße einmal in beide Richtungen abfahre und diese an der jeweiligen Einmündung die jeweils geltende Regel kommentiert. Die bisherigen Bemühungen dazu haben bisher leider nicht gefruchtet. Eine solche spezifische Kommentierung lokaler Gegebenheiten scheint kein Thema für die Öffentlichkeitsarbeit der Polizei zu sein. Man verweist allgemein auf die StVO oder eine Verkehrsteilnehmerschulung durch bspw. die Verkehrswacht Havelland e.V. – hierbei würde es vermutlich aber wieder nur allgemeine Hinweise ohne Bezug zu lokalen Gegebenheiten geben. Ich bin der festen Überzeugung, dass eine passende Öffentlichkeitsarbeit eine kostengünstige und schnelle Möglichkeit ist, um Konflikte weiter zu reduzieren, sowie der Verkehrssicherheit zu dienen. Neben Video, für die Offline-Bevölkerung eine Skizze die man bspw. im Friesacker Fenster https://friesack.mit.vision/f/friesacker-fenster-schwarzes-brett-in-der-berliner-str-22/ aushängt sowie eine Pressemitteilung an die MAZ.
Entwurf Skizze:
#5 Bezug zum geplanten Parkraumkonzept
Im Thema https://friesack.mit.vision/f/parkraumkonzept-berliner-strasse-parkplaetze-in-der-berliner-strasse/ finden sich weitere Informationen und Anregungen in diesem Kontext.
#6 Aufruf
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„Die Verkehrssicherheitskampagne des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg
Seit 1997 setzt sich die Verkehrssicherheitskampagne „Lieber sicher. Lieber leben.“ des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg für mehr Sicherheit auf den Straßen ein. Die Kampagne klärt über die Gefahren und Risiken im Straßenverkehr auf und möchte jede Einzelne und jeden Einzelnen zu rücksichtsvollem und aufmerksamem Handeln motivieren. Interaktive Aktionen sollen möglichst alle Altersgruppen für das Thema Verkehrssicherheit sensibilisieren. Die dazu entwickelten Maßnahmen und Aktionen wenden sich aber vor allem an die Gruppen, die im Straßenverkehr besonders gefährdet sind: Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene sowie Seniorinnen und Senioren. Seitdem die Kampagne vor inzwischen über 20 Jahren ins Leben gerufen wurde, hat sie sich stetig weiterentwickelt, etabliert und sich landesweit einen Namen gemacht.“ Quelle: https://www.liebersicher.de/kampagne/hintergrund
>1.2 Kurstraße: Rechts-vor-links – kommt einer von rechts aus der Kurstraße, muss der in südliche Richtung fahrende Verkehr auf der Berliner Straße warten. Aufgrund des seltenen Verkehres aus der Kurstraße sowie mosaikartigem Fahrbahnbelag und Enge der Kurstraße, ist der Charakter einer Straße im Gegensatz zu einem verkehrsberuhigten Bereich oder einer Grundstücksausfahrt für Wenige und manchmal nicht eindeutig erkennbar. Dies ist Ortskundigen bewusst, so dass sie sich entsprechend vorsichtig aus der Kurstraße heraustasten, obwohl man Vorfahrt hätte. Ich sehe hier aber im Moment keinen Handlungsbedarf.
ACHTUNG: Hier steht jetzt (wieder?) das Verkehrszeichen 325, damit ändert sich die Vorfahrtssituation. Klärung läuft noch. Details und Hintergrund folgen.
>Social Media Kampagne unter Rückgriff auf vorhandene Inhalte. Ich habe bei der ARD bspw. schon wegen der Verwendung von Clips der klassischen Sendung „Der 7. Sinn“ angefragt.
Trotz intensiver Bemühungen behaart der WDR darauf, 1.000 € Lizenzgebühren pro Clip und pro Jahr auch für die nicht-kommerzielle Verwendung aufzurufen. Das ist somit eine Sackgasse.
Stattdessen habe ich hier frei verwendbare Medien gefunden: https://www.dvr.de/publikationen/downloads/shareables-verkehrssicherheit/