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Die Oberfläche des gemeinsamen Rad- und Fußweges in der Thiemannstraße (Kernstadt Friesack), rechts neben der Fahrbahn in Fahrtrichtung West, ist in einem Zustand welcher m.E. eine Gefahr für Radfahrer und Fußgänger darstellt. Bodenwellen, Löcher, starke Unebenheiten, bspw. an dieser Stelle https://goo.gl/maps/mnqKVu51mrVqgmon8

Am Anfang des Weges (Standort: https://goo.gl/maps/EEjdx4z4Up5Dg4dk8) steht das Verkehrszeichen 240 (Gemeinsamer Geh- und Radweg). Die sich daraus ergebene Radwegbenutzungspflicht, bzw. das Verbot die Fahrbahn zu benutzen, ist aufgrund Unfallrisiko nicht mehr zumutbar.

Nicht jedem Radfahrer ist bekannt, dass trotz der Verkehrszeichen 237, 240 oder 241 die Fahrbahn benutzt werden darf, wenn der Radweg gefährlich oder unbefahrbar ist. Insbesondere Autofahrer können nicht einschätzen ob ein Radweg unbefahrbar ist und „ärgern“ sich, wenn Radfahrer trotz der o.g. Verkehrszeichen die Fahrbahn benutzen. Vgl. https://brandenburg.adfc.de/kreisverbaende/teltow/verkehr/radwegbenutzungspflicht

Um Konfliktpotential und Unfallrisiken zu begegnen sollten die Radwegbenutzungspflicht aufgehoben und Fußgänger gewarnt werden.

Lösungsvorschlag: Das Verkehrszeichen 240 abmontieren und gegen das Warn- und Hinweisschild „Gehwegschäden“ tauschen.

Update 04.09.2019: Maßnahme erledigt

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Störungsmeldung an die Verwaltung übermittelt.

Info vom Amt: „bezüglich Ihrer Störungsmeldung möchte ich Ihnen mitteilen, dass vom Ordnungsamt
die Umbeschliderung beim Verkehrsamt beantragt wird. Sobald die Genehmigung da ist,
wird dann die Beschilderung angepasst.“

Läuft 👍

Maßnahme wurde umgesetzt. Siehe Fotos oben.

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