In der Stadt Friesack haben wir kein schwarzes Brett und keine Litfaßsäule, welche jedermann für Aushänge zur Verfügung steht. Für amtliche Aushänge gibt es den Schaukasten am Rathaus, für nichtamtliche und private Aushänge gibt es ein paar Möglichkeiten, die z.T. auf Anfrage möglich sind: Einige Gewerbetreibende hängen bestimmte Veranstaltungsplakate gerne aus, bei Bäcker Thonke gibt es eine kleine Fläche, Schaukasten der Kirche an der Bushaltestelle „Am Markt“, im Rathaus gibt im Durchgang beim Foyer ebenso eine kleine Fläche. Trotzdem alle nicht ganz so einfach, ohne Absprache möglich und leicht zugänglich.
Da ich in meiner Rolle als Gewerbetreibender kürzlich das Ladengeschäft der Berliner Str. 22 (ehem. Elektro-Laden, https://goo.gl/maps/N7nwQnaoKvejBV1c9) angemietet habe und die Schaufenster nicht brauche, möchte ich das eine Schaufenster zum Teil als öffentliches schwarzes Brett zur Verfügung stellen. Ich bin gespannt wie es genutzt wird.
Noch ist es nicht so hübsch, da ein Prototyp; wenn sich das Konzept beweist, lohnt es sich das Schaufenster etwas ansehnlicher zu gestalten. Freue mich auf Gedanken dazu.
Und kostenloses WLAN gibt es auch:
Update 23.01.2021: So sieht es jetzt aus
Das Friesacker Fenster in der Berliner Straße 22 ist geschlossen. Bitte nicht mehr Plakatieren.
Es war eine vorübergehende Lösung. Inzwischen sind das Heimathaus und die Bibliothek wieder regelmäßig geöffnet. Dort können nach Absprache Aushänge erfolgen. Auch der Presseshop in der Berliner Straße ist wieder geöffnet und ermöglicht Aushänge. Im Übrigen gibt es ein schwarzes Brett bei Bäcker Thonke.
Ja, das Objekt liegt im räumlichen Geltungsbereich der Gestaltungssatzung für die Stadt Friesack (https://ratsinfo.amt-friesack.de/ti-2/listen/Beleg_s0EFC54D0ADCBEE473E7E08E689C410F0.pdf) und es ist § 16 (4) Werbeanlagen zu beachten: „Regelmäßiges oder dauerndes flächiges Bemalen sowie Verkleben von Schaufensterflächen und Fenstern (insbesondere auch in den Obergeschossen) mit Werbeplakaten o.ä. ist nicht gestattet. Für Produktwerbung oder Werbung für Leistungen darf maximal 20% der Schaufensterfläche bemalt oder verklebt werden.“
Meine Einschätzung dazu: Zunächst handelt es sich nur um einen Prototyp, ein Experiment. Bisher gab es teilweise „wilde“ Plakatierung an der Scheibe. Die gemeinwohlorientierte und geordnete Reaktivierung der Fläche steht m.E. im Vordergrund und im öffentlichen Interesse. Es handelt sich nicht um eine Bemalung. Es handelt sich nicht um eine vollständige Verklebung der Schaufensterflächen. Es handelt sich nicht um Werbeplakate i.e.S., Produktwerbung oder Werbung für Leistungen. Im Mittel ist davon auszugehen, dass die Gesamtfläche (inkl. Tür und zweites Schaufenster) zu weniger als 20 % benutzt wird. Natürlich soll es auch ansehnlich sein. Darum kümmere ich mich gerne, wenn die Idee in wenigen Wochen ggf. validiert wurde. Im Zweifel muss ich eine Abweichung von der Gestaltungssatzung als Antrag an Amt bzw. SVV tragen. Bei Beratung und Beschluss würde ich mich gem. § 22 BbgKVerf (Mitwirkungsverbot) selbst ausschließen, um keine Angriffsfläche für eine Vermischung von Rollen oder Vorteilsnahme zu bieten. Am Ende des Tages muss alles seine Ordnung haben und ich füge mich Rechtlage bzw. einem etwaigen Beschluss der SVV. Bis dahin trage ich das Risiko und verfolge ausschließlich den Wunsch etwas zum Wohle der Stadt zu tun. Die Zeit wird zeigen ob diese Annahmen richtig oder falsch sind.