Der Marktplatz Friesack gilt als Denkmalensemble. Siehe Denkmaldatenbank: https://ns.gis-bldam-brandenburg.de/hida4web/view?docId=obj09150408.xml;query=;brand=default;doc.style=gridview;blockId=d52567e2;startDoc=1
Baugenehmigungspflichtige und baugenehmigungsfreie bauliche Maßnahmen und Veränderungen auf Grundstücken im Bereich des Marktplatzensemble bedürfen daher einer denkmalrechtlichen Erlaubnis durch die zuständige Behörde des Landkreises, sowie müssen zudem im Einklang mit der Gestaltungssatzung der Stadt Friesack (zuständig Amtsverwaltung Friesack) stehen. Eine Genehmigung nur durch die Amtsverwaltung Friesack ist nicht ausreichend.
Satzungen werden über das Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht. Die derzeit gültige Fassung der Gestaltungssatzung der Stadt Friesack ist über das Ratsinformationssystem https://ratsinfo.amt-friesack.de/ti-2/index.php > Öffentlichkeitsarbeit > Satzungen abrufbar.
In der Denkmaldatenbank ist ein Tippfehler. Bezeichnung: „Markplatzensemble“ (t fehlt). Dieser wird voraussichtlich durch das BLDAM korrigiert. Rechtlich relevant für den Denkmalstatus ist allerdings die Denkmalliste des Landes Brandenburg: https://bldam-brandenburg.de/wp-content/uploads/2021/03/08-HVL-Internet-20.pdf MIDAS-Obj.Nr.: 09150408
Hintergrundinformationen zur Eintragung in die Denkmalliste siehe Amtsblatt Landkreis Havelland Nr. 06/2009 https://www.havelland.de/fileadmin/dateien/landrat/amtsblaetter/2009/Amtsblatt_06_2009.pdf ab Seite 22.
Für weitere Hintergrundinformationen zur Gestaltungssatzung siehe auch die Anlagen des Beschlusses: Ratsinformationssystem https://ratsinfo.amt-friesack.de/ti-2/index.php > Stadtverordnetenversammlung > Satzungen > 2019 > Beschluss Nr. 0007/19.