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Am 01.07.2019 ist die brandenburgische Rechtsverordnung über den Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg in Kraft getreten. Der neue Landesentwicklungsplan wird üblicherweise als LEP HR abgekürzt.

In dem Landesentwicklungsplan werden die strategischen Ziele der Landesentwicklung dargelegt und festgeschrieben. Alle nachfolgenden Pläne wie Regionalpläne, Flächennutzungspläne als auch Bebauungspläne der Gemeinden müssen sich an diesen höherrangigen Zielen ausrichten bzw. mit ihnen in Einklang stehen.

Demzufolge haben die Festsetzungen des Landesentwicklungsplanes auch Auswirkungen für die mögliche Entwicklung unserer amtsangehörigen Gemeinden. Unsere Lage an der Bahntrasse ist ein positiver Faktor, da eine Entwicklung entlang der Bahntrassen gefördert werden soll. Gleichzeitig gibt es aber auch Festlegungen über Schutz des vorhandenen Freiraumes zwischen den Gemeinden, so dass die Neuausweisung von Baugebieten erschwert ist. Den Gemeinden wird ein begrenztes Flächenpotential zur Entwicklung von neuem Bauland zugewiesen.

Den Landesentwicklungsplan und die begleitenden Informationen können Sie über den beigefügten Link erreichen.

https://gl.berlin-brandenburg.de/landesplanung/landesraumordnungsplaene/artikel.672796.php

Quelle: http://www.amt-friesack.de/news/1/512535/nachrichten/landesentwicklungsplan-der-hauptstadtregion-berlin-brandenburg.html

Für Friesack relevanter Ausschnitt der Festlegungskarte:

Die Stadt Friesack wird nicht als „zentraler Ort“ gefördert. Kartenausschnitt mit Annotation:

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Ob das Thema im Vorfeld in der SVV-Friesack diskutiert wurde, lässt sich anhand der Recherche in den Dokumenten der vergangenen Legislaturperiode nicht bestätigen. Suche über https://friesack.mit.vision/f/wissensmanagement-alle-amtsblaetter-niederschriften-und-satzungen-leicht-durchsuchbar/.

Der LEP HR steht m.E. nicht im Widerspruch zur ursprünglichen These zum Thema Stadtverdichtung: „Vorranging Kernbereich der Stadt Friesack (v.a. rund um die Berliner Straße) wiederbeleben, Baulücken schließen und Eigentümer zur Sanierung ermutigen. Erst in zweiter Priorität neue Baugrundstücke ausweisen, um das Risiko eines Donut-Effektes zu verringern. Erst dann über die Eingemeindung von Wohnplätzen und Splittersiedelungen nachdenken, damit die Kosten für die staatliche Daseinsfürsorge nicht unverhältnismäßig steigen.“

Es wäre jedoch wünschenswert gewesen, wenn die Stadt Friesack als „zentraler Ort“ anerkannt wäre.

In der SVV-Sitzung am 17.09.2019 kam das Thema „grundfunktionales Zentrum“ ins Gespräch. Ggf. bestehe die Möglichkeit, dass sich Gemeinden dazu bewerben. Eventuell bekämen „grundfunktionale Zentren“ als Ausgleichszahlung 100.000 € p.a. Die Entscheidung dazu treffe eine Regionalversammlung der Hauptverwaltungsbeamten. Es gebe eine natürliche Konkurrenz um die knappen Mittel. Mir sind die Zusammenhänge und Rechtsgrundlagen dazu noch nicht ganz klar. Ein „grundfunktionales Zentrum“ habe eine besondere Bedeutung für den Einzugsbereich und erhalte eine finanzielle Unterstützung, um eine gemeindeübergreifende Infrastruktur bieten zu können. Ich habe folgende Presseartikel dazu gefunden:
https://www.maz-online.de/Lokales/Potsdam-Mittelmark/Wusterwitz/Schlaforte-fuer-Pendler
https://www.moz.de/landkreise/barnim/eberswalde/artikel4/dg/0/1/1650368/

Auf Grundlage des Landesentwicklungsplanes werden Regionalpläne erstellt. Bspw. für die Region Havelland-Fläming von der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming: http://www.havelland-flaeming.de/verwaltungsgliederung.html
„Die Region Havelland-Fläming wird aus den Landkreisen Havelland, Potsdam-Mittelmark und Teltow-Fläming sowie den kreisfreien Städten Potsdam und Brandenburg a. d. H. gebildet.“

Weitere Informationen zum Regionalplan:
http://www.havelland-flaeming.de/regionalplan.html

>In der SVV-Sitzung am 17.09.2019 kam das Thema „grundfunktionales Zentrum“ ins Gespräch.
Details: https://friesack.mit.vision/f/grundfunktionaler-schwerpunkt-gsp-grundfunktionales-zentrum/

„Überlegungen zu einem Strategischen Gesamtrahmen: [..] Im Strategischen Gesamtrahmen sollen insbesondere folgende Handlungsfelder im Fokus stehen:

1. Siedlungsentwicklung und Wohnungsmarkt
2. Mobilität
3. Wirtschaft, Fachkräfte, Energie und Klimaschutz
4. Ehrenamtliches Engagement, Medien und Demokratieförderung
5. Natürliche Lebensgrundlagen und Lebensqualität
6. Digitale Transformation
7. Wissenschaft, Forschung, Kultur und Bildung
8. Weltoffenheit, internationale Vernetzung und Zusammenarbeit mit Polen“ Quelle und mehr Infos: https://www.berlin-brandenburg.de/zusammenarbeit/strategischer-gesamtrahmen/

Eckpunkte für Regionalentwicklungsstrategie Land Brandenburg: https://www.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.714495.de

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