Für die vorübergehende Unterbringung wohnungsloser Personen im Bereich des Amtes Friesack gibt es eine Obdachlosenunterkunft. Diese befindet sich im Dorfgemeinschaftshaus der Stadt Friesack / OT Zootzen. Die Räumlichkeit wird von der Stadt Friesack (Vermieter) an das Amt Friesack (Mieter) vermietet. Die Anmietung der Wohnung durch das Amt Friesack erfolgt dauerhaft, um bei Bedarf kurzfristig eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen.
Aus der Niederschrift SVV Friesack 17.12.2018 TOP 14 ÖT
Weiterhin informiert der Amtsdirektor darüber, dass die Einliegerwohnung im Dorfgemeinschaftshaus in Zootzen als Obdachlosenunterkunft vom Amt genutzt werden musste, da eine 6-köpfige Familie nach einer Zwangsräumung obdachlos geworden ist.
Quelle: https://ratsinfo.amt-friesack.de/ti-2/listen/Beleg_p2018A3673C5D3E4E8CB9F97394985E78F63B.pdf
Benutzungssatzung Beschluss Amtsausschuss vom 15.05.2019
Quelle: https://ratsinfo.amt-friesack.de/ti-1/listen/Beleg_sEEBC5FA788CDFFBD0C7361F1F4AED709.pdf
Gebührensatzung Beschluss Amtsausschuss vom 15.05.2019
Das Amt Friesack hat diese Räumlichkeiten angemietet, sie einer Renovierung unterzogen und stellt die Ausstattungsgegenstände.
Quelle: https://ratsinfo.amt-friesack.de/ti-1/listen/Beleg_sBD76EE175C795F40424F11D0270FE73C.pdf
1. Nachtragssatzung Haushaltsplan 2019 Amt Friesack Beschluss vom 06.11.2019
Produkt 12.2.20.01 Sachkonto 523100 Mieten und Pachten für den Zweck „Anmietung Wohnung für den Fall der Obdachlosigkeit“. Bisher 0 €. Neu: 4.000 €.
Quelle: https://ratsinfo.amt-friesack.de/ti-1/listen/Beleg_b2019EE9C5AC1CD5FADE1C6B9FAB0F90E468F.pdf (vollständiger Nachtragshaushalt an dieser Stelle noch nicht hochgeladen, aber öffentliches Dokument)
Haushaltsplan 2020 Amt Friesack Beschluss vom 06.11.2019
Produkt 12.2.20.01 Sachkonto 523100 Mieten und Pachten: 4.500 €
Quelle: https://ratsinfo.amt-friesack.de/ti-1/listen/Anlage_b2019ABF5F57182A858F7A3E3DB2F936EBED0.pdf
Aus der Niederschrift Amtsausschuss vom 06.11.2020 TOP 06 ÖT
Weiterhin fragt der ehrenamtliche Bürgermeister Köpernick nach, ob die Obdachlosenwohnung derzeit von Bürgern bewohnt wird. Dies wird vom Amtsdirektor verneint. Es muss jedoch für den Fall einer drohenden Obdachlosigkeit bzw. die tatsächliche Obdachlosigkeit von Bürgern des Amtes Friesack eine Obdachlosenwohnung vorgehalten werden, um schnellstmöglich reagieren zu können. Der Gemeindevertreter Dobrenz bittet um Auskunft, wie hoch der Bedarf für eine Obdachlosenwohnung ist. Der Amtsdirektor berichtet, dass eine Unterbringung in Einrichtungen anderer Städte nicht mehr möglich ist. In der jüngeren Vergangenheit musste die Verwaltung eine 6-köpfige Familie für 5 Monate unterbringen. Die Anmietung der Wohnung im Dorfgemeinschaftshaus Zootzen durch das Amt Friesack als Ordnungsbehörde erfolgt dauerhaft. Der Hauptamtsleiter, Herr Michalek, informiert darüber, dass die Wahrscheinlichkeit besteht, dass noch im November diesen Jahres wieder einer Familie die Obdachlosigkeit droht und hier wieder schnell durch die Verwaltung reagiert werden muss.
Quelle: Gegen die Niederschrift gab es bei der Sitzung am 23.06.2020 keine Einwände, sie wurde jedoch noch nicht in Ratsinfo hochgeladen.
1. Nachtragssatzung Haushaltsplan 2019 Stadt Friesack Beschluss vom 12.11.2019
Einnahmenseite noch nicht berücksichtigt.
Haushaltsplan 2020 Stadt Friesack Beschluss vom 17.12.2019
Produkt 57.3.00.11, Sachkonto 441100 Mieten und Pachten im Vergleich zum den Vorjahren von 6.900 € auf 9.000 € p.a. erhöht (Δ 2.100 €).
Quelle: https://ratsinfo.amt-friesack.de/ti-2/listen/Anlage_b2019B5BCED1B7E42A014D9344392A1F5AE92.pdf
3 Zimmer, Platz für bis zu 10 Personen.
Verwaltung / Abrechnung über Wohnungsgesellschaft Friesack mbH (WGF) https://www.wg-friesack.de