Hallo,
da die Kita ja ab morgen schließt, stellt sich mir die Frage ob die vollen Beiträge auch gezahlt werden müssen? Für einige Eltern ist es sicher schwierig wenn sie ohne Lohnfortzahlung ihre Kinder nun zu Hause betreuen, aber auch den gesamten Kita Beitrag zahlen sollen. Inwiefern wird dies geregelt?
Anlässlich der Schließung würde ich mir wünschen das in der gesamten Kita einmal das Spielzeug desinfiziert wird. Gerade im U3 Bereich wo Kinder Spielzeug noch liebend gern in den Mund nehmen, wäre es doch ratsam wenn nun eh geschlossen wird bzw. nur die Notbetreuung stattfindet, das das Personal welches wohl auch während der Schliesung vor Ort ist das gesamt Spielzeug desinfiziert.
Stadt Friesack: Vorerst keine Abbuchung der KiTa-Gebühren am 15. April 2020
Empfehlung des Hauptausschusses vom 31.03.2020: Das Angebot vom Land Brandenburg, auf pauschalierte Erstattung bei Verzicht auf Elternbeiträge, annehmen. Damit sollen Friesacker Eltern, welche die Notfallbetreuung nicht nutzen, für die Zeit der Schließung entlastet werden. Doch die abschließende Entscheidung obliegt der Stadtverordnetenversammlung (SVV) in seiner Sitzung am 21.04.2020. Bis dahin sichert die Stadt Friesack zu, dass die KiTa-Gebühren nicht bereits am 15.04.2020 eingezogen werden.
Das Land Brandenburg hat am 25.03.2020 ein Förderprogramm für Kitaträger angekündigt. Damit soll es auch dem öffentlichen Träger Stadt Friesack leichter gemacht werden, ab April und für die Dauer der Schließung, auf Elternbeiträge zu verzichten. Ziel ist eine finanzielle Entlastung von Eltern, welche von der Notfallbetreuung ausgeschlossen sind oder diese nicht nutzen.
Das bisherige Dilemma: Trotz deutlich eingeschränktem Betreuungsangebot und folglich organisatorischen Herausforderungen für Eltern, hat die Stadt weiterhin eine Verantwortung für die Erzieher im öffentlichen Dienst und den Erhalt der Infrastruktur. Die hierbei weiterlaufenden Kosten würden bei Wegfall der Elternbeiträge ein bisher ungedecktes Loch in den städtischen Haushalt reißen. Doch viele Eltern argumentieren, dass sie nicht bereit sind für nicht-erbrachte Leistungen zu zahlen, obwohl mit der KiTa-Satzung eine verschuldensunabhängige Beitragspflicht vereinbart wurde. Eine neue Förderrichtlinie des Landes Brandenburg kann diese Zwickmühle lösen.
„Für eine Aussetzung der Elternbeiträge auf eigene Faust und ohne Gegenfinanzierung oder Förderprogramm, hatten sich unter den Friesacker Stadtverordneten bisher keine Mehrheiten gefunden – es mangelte bereits an einem Beschlussantrag. Das angekündigte Förderprogramm bietet die Chance Friesacker Eltern zu entlasten, ohne dass wir als Stadt an anderen Stellen noch stärker als ohnehin schon einsparen müssen. Auch wir wollen die Eltern in der Krise nicht noch unnötig schröpfen. Daher empfiehlt der Hauptausschuss der SVV das Angebot anzunehmen und auf die Elternbeiträge zu verzichten.“ erklärt Christoph Köpernick, ehrenamtlicher Bürgermeister.
Alle Eltern mit einem Haushaltsnettoeinkommen von weniger als 20.000 € oder im letzten Jahr vor der Einschulung sind generell nicht beitragspflichtig. Verliert jemand in dieser Krise sein Einkommen oder reduziert sich dieses erheblich, so kann bereits individuell über einen Antrag der Eltern nachgesteuert werden. Hierzu können die entsprechenden Nachweise beim Amt Friesack eingereicht werden. Der Elternbeitrag wird dann neu berechnet und kann im Einzelfall je nach Einkommen für diese Zeit sogar entfallen – falls am 21.04.2020 nicht sowieso eine vorübergehende Beitragsfreiheit beschlossen wird.
Bund und Land schaffen im Minutentakt Regelungen und Rettungsschirme, um soziale und wirtschaftliche Folgen zu reduzieren. „Ich appelliere an die Einwohner der Stadt Friesack diese je nach individuellem Bedarf zu nutzen und zu beantragen. Einen Rettungsschirm für die Haushalte von Gemeinden wie der Stadt Friesack gibt es derzeit jedoch nicht. Daher müssen wir als Stadt verantwortungsvoll mit den Steuergeldern aller Einwohner umgehen. Im Kitabereich hoffen wir auf die versprochene Umsetzung der Förderrichtlinie durch das Land Brandenburg.“ betont Köpernick.
Die Stadt sieht derzeit keine Möglichkeiten Kosten im Kitabereich zu reduzieren oder würde dies als sinnvoll erachten. Kurzarbeitergeld gibt es im öffentlichen Dienst derzeit nicht. Ein Teil der Erzieher ist für die Kleinstgruppen-Notfallbetreuung mit höherem Personalschlüssel im Einsatz oder in die Rufbereitschaft eingebunden. Mit Einführung der Ein-Elternregelung ist eine Ausweitung der Notfallbetreuung zu erwarten. Auch muss die personelle Flexibilität bei weiteren kurzfristigen Änderungen erhalten bleiben. Erzieher, die derzeit von der Arbeit freigestellt sind, müssen sich im Homeoffice fortbilden.
Am Abend des 31.03.2020, kurz nach Ende der Sitzung des Hauptausschusses, wurde die Förderrichtlinie vom zuständigen Ministerium unterzeichnet.
„Ich halte es unter diesen Umständen für wahrscheinlich, dass die SVV am 21.04.2020 einen mehrheitlichen Beschluss fasst und auf die Erhebung der Elternbeiträge verzichtet. Dies würde dann für die Dauer der Schließung für jene Eltern gelten, welche die Notfallbetreuung nicht in Anspruch nehmen oder keinen Anspruch haben. Doch wir müssen den Beschluss abwarten.“ so der Bürgermeister.
Die Stadtverordnetenversammlung (SVV) der Stadt Friesack ist in seiner Sitzung am 21.04.2020 der Empfehlung des Hauptausschusses vom 31.03.2020 gefolgt. Wir haben beschlossen, keine Elternbeiträge nach der Kita-Gebührensatzung der Stadt Friesack für den Zeitraum beginnend ab April 2020 für die Dauer der Betriebsuntersagung (auf volle Monate aufgerundet) zu erheben, sofern keine Notbetreuung in Anspruch genommen wird. Die Beschlussvorlage https://ratsinfo.amt-friesack.de/ti-2/listen/Beleg_e2020F215EF2C4DD46221456ABC8638EBC928AN16_g.pdf wurde ohne Änderungsanträge einstimmig beschlossen. Eine Veröffentlichung im Amtsblatt wird noch erfolgen.
Titel konkretisiert.