Die Normen des deutschen Rechts stehen in einer Normenhierarchie. Vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Normenhierarchie_(Deutschland) Je tiefer in der Hierarchie, desto spezifischer die Normen.
Für die Arbeit der Stadtverordnetenversammlung (SVV) der Stadt Friesack beginnt die Normenhierachie ab der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf). Eine Ebene tiefer liegen die Hauptsatzung der Stadt Friesack und die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friesack. Die Hauptsatzung regelt abstrakt im Außenverhältnis und die Geschäftsordnung spezifisch im Innenverhältnis. Die Hauptsatzung soll Dritten erlauben die Rechtmäßigkeit der Arbeit der SVV überprüfen zu können. Die Geschäftsordnung regelt wie die SVV intern arbeiten soll.
- Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf): https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkverf
- Hauptsatzung der Stadt Friesack: https://ratsinfo.amt-friesack.de/ti-2/listen/Beleg_sF17901FB21B8DDD3A9436911A3B4A8EF.pdf (Stand 07.05.2019)
- Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friesack: https://ratsinfo.amt-friesack.de/ti-2/listen/Beleg_b201907A98D7F423A9B89E905B89217253002.pdf (Stand 18.06.2019)
Die SVV kann wiederum neue Ordnungen für tiefere Ebenen (bspw. Hauptausschuss, Kulturausschuss etc.) bestimmen oder Satzungen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung erlassen.
Das bedeutet jedoch nicht, dass höherrangiges Recht – z.B. BbgKVerf und noch höher wie Landes- oder Bundesrecht – mit kommunalen Satzungen außer Kraft gesetzt oder widersprochen werden kann (Geltungsvorrang).
Neue Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friesack ab 01.10.2019: https://ratsinfo.amt-friesack.de/ti-2/listen/Beleg_e20193F879E50F38BF9725234C3722534D1A1AN45_g.pdf