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Dieses Schreiben hat mich postalisch erreicht, hier in anonymisierter Form:

Das Engagement von Ehrenamtlern, Experten und anderen die sich für unsere Stadt verdient gemacht haben, gehört geehrt und sollte nicht in Vergessenheit geraten. Daher gucke ich mir das Thema gerne an. Nach Recherche in den mir vorliegenden Niederschriften von SVV und HA habe ich keine vergleichbaren Anfragen gefunden.

Auch wenn sich die Anfrage auf die Grabstätte des Ehrenbürgers Carl Reppin bezieht, so wären m.E. die Gräber aller Ehrenbürger gleichberechtigt zu betrachten.

Nach meiner Kenntnis gibt es vier verstorbene Ehrenbürger der Stadt: https://friesack.mit.vision/f/ehrenbuerger/

  • Fritz Kunert (Komponist Stadthymne)
  • Robert Repke (Gründer der Friesacker Feuerwehr)
  • Carl Reppin (Unternehmer)
  • von Lobell (Landrat)

Im ersten Schritt würde mich interessieren wo diese Gräber liegen und in welchem Zustand diese sind. Bevor ich die Verwaltung dazu bemühe oder selbst alle Gräber absuche: Gibt es Hinweise dazu aus der Einwohnerschaft? Im Idealfall GPS-Koordinaten und Fotos? Da mir gerade unklar ist, inwieweit davon Persönlichkeitsrechte betroffen sein könnten, mir diese bitte per E-Mail an christoph@koepernick.de schicken und hier nur allgemein kommentieren.

Ich zweiten Schritt sind die Rechtsgrundlagen zu prüfen: Schließlich kann die Verwaltung wegen dem Grundsatz vom Vorbehalt des Gesetzes (kein Handeln ohne Gesetz) nicht einfach so tätig werden. Und auch wenn sich viele das so wünschen würden, auch ich kann nicht einfach in die Stadtkasse greifen und auf Wunsch Steuergelder einsetzen.

Die Gräber von Ehrenbürgern sind bereits von den Friedhofsgebühren befreit. Siehe § 4 der Friedhofsgebührensatzung: „Ehrenbürger der Stadt Friesack sind von den Gebühren befreit“. Vgl. https://drive.google.com/open?id=1U92T4XjhsztRsjB-XyGJ0mxRE7OIl4Lf

Einen darüberhinausgehenden Rechtsanspruch auf die Pflege der Gräber von Ehrenbürgern auf Kosten der Stadt habe ich noch nicht gefunden. Dieser ergibt sich scheinbar auch nicht aus dem höherrangigen Landesrecht wie bspw. § 26 BbgKVerf. Eine Rechtsgrundlage auf Bundesebene habe ich nicht gefunden. Es würde sich somit nicht um eine pflichtige Aufgabe handeln. Nach Internetrecherche scheinen die Gemeinden dies unterschiedlich, auch je nach Haushaltslage, zu handhaben. Im aktuellen Haushaltsplan der Stadt Friesack habe ich kein passendes Sachkonto dazu gefunden.

Nach aktuellem Kenntnisstand ergeben sich m.E. vier Optionen

  1. Den §4 der Friedhofsgebührensatzung um die kostenfreie Grabpflege erweitern: Diese Satzung ist vermutlich der falsche Ort für die Regelung von Leistungen im Gegensatz zum Wegfall von Kosten, wird aber beispielhaft als Grundlage genommen. Dafür braucht es vermutlich einen Beschluss in der SVV, welcher wiederum nur auf Antrag gem. § 3 (1) Geschäftsordnung auf die Tagesordnung kommen könnte. Hier wären die Stadtverordneten bzw. Fraktionen gefragt.
  2. Als freiwillige Leistung in die Haushaltsplanung mit aufnehmen: Dann liegt es jedoch im Ermessen der Verwaltung ob diesem Wunsch entsprochen werden kann.
  3. Weiterhin keine Pflege (durch die Stadt).
  4. Pflege durch Angehörige, einen („Verschönerungs-“)verein o.ä.

Weitere Lösungsvorschläge sind willkommen.

Update vom 16.08.2019: Standorte und Fotos der Gräber

Carl Reppin: 52.736320, 12.595499

Robert Repke: 52.736575, 12.592473

Fritz Kunert: 52.735639, 12.593114

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Ich habe mit dem Heimatverein Friesack e.V. zu dem Thema gesprochen. Man überlegt sich auch an dieser Stelle eine Lösung.

Der Landrat Lobell liegt nicht auf unserem Friedhof. Gräber gefunden und aktuellen Stand fotografiert, siehe oben. Datenschutz sollte kein Problem sein. Vgl. https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/die-graeber-der-anderen-datenschutz-auch-fuer-verstorbene/

Klaus Schroeder (Reppinsche Erbengemeinschaft) (anonym) commented

Mit Bezug auf unser Gespräch beim Nachmittagstreffen des Heimatverein am 12.08.2019:
Im Zusammenhang mit der Verkündung der neuen Friedhofsordnung im Jahr 2009 und meines diesbezüglichen Schriftwechsels wurde mir vom Amt Friesack schriftlich mitgeteilt, dass es von diesem Zeitpunkt an die Pflege der Grabstelle des Ehrenbürgers Carl Reppin übernimmt.

>Im Zusammenhang mit der Verkündung der neuen Friedhofsordnung im Jahr 2009 und meines diesbezüglichen Schriftwechsels wurde mir vom Amt Friesack schriftlich mitgeteilt, dass es von diesem Zeitpunkt an die Pflege der Grabstelle des Ehrenbürgers Carl Reppin übernimmt.

Danke für den Hinweis. Das ist das fehlende Puzzleteil. Ich habe nun die aktuelle Friedhofsordnung für die Stadt Friesack gefunden: https://ratsinfo.amt-friesack.de/ti-2/listen/Beleg_s0888574F4C43BD433AFA4F71096B4687.pdf
§ 20 – Ehrengrabstätten
Die Anlage und Unterhaltung von Ehrengrabstätten obliegt der Friedhofsverwaltung. Anderen ist eine eigenmächtige Änderung der Grabanlage nicht gestattet. Das gleiche gilt für eine die Gesamtanlage störende Ausschmückung der Gräber.

Somit gibt es zumindest eine Rechtsgrundlage, auf der man tätig werden könnte. Ob die Gräber der drei Ehrenbürger tatsächlich von der Friedhofsverwaltung als Ehrengrabstätten angelegt wurden ist damit zwar noch nicht bewiesen; Aber zumindest ist dies zu vermuten. Ein automatischer Anspruch auf eine „schöne“ (subjektiv) Unterhaltung von Ehrengrabstätten ergibt sich damit nicht. Das würde wiederum im Ermessensspielraum der Friedhofsverwaltung liegen. Aber zumindest ist die Zuständigkeit nun klarer und der Wunsch, dass zumindest das Laub geharkt wird nicht unverhältnismäßig.

Ich werde nun die Friedhofsverwaltung um Prüfung und ggf. Unterhaltung der Ehrengrabstätten bitten. Danke noch einmal für den Hinweis.

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