In Wutzetz gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h, der Plattenweg, der durch den Ort führt, darf mit maximal 5 t befahren werden. Die vorhandene Beschilderung wird leider im Allgemeinen ignoriert, es wird zu schwer und vor allem viel zu schnell gefahren.
Viele Anwohner haben bereits tot- oder angefahrene Haustiere zu beklagen. Vor längerer Zeit ist sogar ein Mensch durch einen Verkehrsunfall tödlich verunglückt – auch hier war überhöhte Geschwindigkeit die Ursache.
Wutzetz kann sich glücklich schätzen, dass unter anderem durch Zuzug die Zahl junger Familien mit kleinen Kindern anwächst. Wir freuen uns außerdem über Besucher und Reiter der hiesigen Pferdehöfe, zudem ist die durch das Dorf führende Straße ein offiziell ausgewiesener Radweg. Kurzum: Kinder, Senioren, Wanderer, Radler und Reiter teilen sich mit den Kraftfahrzeugen die Straße bzw. den Plattenweg.
Das Bewusstsein für Tempo 30 muss unbedingt geschärft werden – 30 km/h ist viel langsamer, als die motorisierten Menschen denken!
Ein elektronischer Geschwindigkeitsmelder am Ortseingang (wie z.B. in Pessin aufgestellt), mit einem lachenden und einem traurigen Smiley, ist eine langfristig wirksame Methode, die Aufmerksamkeit der Autofahrer zu erhöhen. Die sich bewegenden Anzeigen werden viel deutlicher wahrgenommen als die unbewegten Schilder, die aus verschiedenen Gründen oftmals übersehen oder aus Gewohnheit nicht mehr beachtet werden.
Um die gefährliche Raserei nachhaltig zu unterbinden, könnte diese optische Maßnahme gekoppelt werden mit der schon lange notwendigen Einrichtung von Entwässerungskanälen. Da durch Niederschläge oft die gesamte Ortsdurchfahrt in großen Teilen unter Wasser bzw. Eis steht, wären leicht vertiefte, quer zur Fahrbahn eingelassene Entwässerungskanäle, wie sie z.B. in der Schulstraße in Dreetz geschaffen wurden, eine gute Lösung, um sowohl die Straße vor Unterspülung zu schützen, als auch die Schnellfahrer zusätzlich auszubremsen…
Der Ortsvorsteher von Wutzetz hat Kenntnis von dem Anliegen der Anwohner und unterstützt den hier formulierten Wunsch.
Ich finde die Existenz dieser Plattform sehr gut, insbesondere die Anregungen und konkreten Vorstellungen von uns Einwohnern aufzunehmen. Der Wunsch nach neuen Möglichkeiten, um die Raserei am Ortsein- und Ausgang von Wutzetz zu verringern, spricht mir aus dem Herzen, da ich ebenfalls am Ortsausgang in Richtung B5 wohne. Es ist unerträglich, wie zu jeder Tag- und Nachtzeit die Fahrzeuge mit enormer Geschwindigkeit dort durchfahren. Sicherlich wäre die Lernherausforderung für Gewohnheitstiere und auch einigen Anwohnern sehr hoch, aber sicherlich machbar. Das Amt Friesack gibt sich gerade aktuell sehr viel Mühe, durch neue Verkehrsschilder – wie in Wutzetz das Durchfahrtverbot von über 5t oder in Damm bzw. in Richtung Zootzen mit Geschwindigkeitsbegrenzungen der Verkehrssituations und den damit verbundenen Problemen gerecht zu werden. Wenn jedoch objektiv keinerlei Ressourcen zur regelmäßigen Durchsetzung und Kontrolle der Verkehrsvorschriften jetzt und auch in Zukunft zur Verfügung stehen, dann muss man nach Alternativen suchen. Die gemachten Vorschläge finde ich sehr gut, am effektivsten wäre jedoch m.E. die elektronische Geschwindigkeitsanzeige. Ich wäre sogar bereit, mich an den Kosten dafür zu beteiligen und denke, dass es andere ebenfalls wären.
Update zu „Nächste Schritte: 1. Beratung mit der Verwaltung: Zuständigkeit? Rechtliche Aspekte? Anschaffungskosten? Betriebskosten?“ Mir liegt inzwischen eine Einschätzung der Verwaltung vor:
Frage 1: Teilt die Verwaltung meine Einschätzung, dass ein Geschwindigkeitsdisplay im Vergleich zu Bremsschwellern oder weiterer Beschilderung in diesem Fall günstiger und zielführender wäre?
Antwort der Verwaltung zu 1:
Die Aufstellung eines Geschwindigkeitsdisplays ist sowohl vom finanziellen als auch vom personellen Umfang her günstiger und einfacher zu realisieren.
Frage 2: Liegt das Aufstellen eines Geschwindigkeitsdisplays in der Zuständigkeit der Verwaltung? Bedarf es eines SVV-Beschlusses? Falls ja, ist ein Beschlussantrag aus dem politischen Raum notwendig, oder kann die Verwaltung das Thema auf die Tagesordnung setzen?
Antwort der Verwaltung zu 2:
Ein Geschwindigkeitsdisplay darf an einer kommunalen Straße aufgestellt werden, ohne dass es einer weiteren verkehrsrechtlichen Anordnung bedarf. Hierfür ist ein Svv-Beschluss erforderlich, den die Verwaltung nicht von Amts wegen auf die Tagesordnung setzen wird.
Zum einem sieht die Verwaltung (derzeit) keine objektive Gefahrenlage in der Ortslage Wutzetz gegeben.
Es gab bislang keine Anzahl von Bürgerbeschwerden über zu hohe Geschwindigkeiten, so dass das Passivradar zur Ermittlung von tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten nicht eingesetzt worden ist.
Anmerkung von mir: Dass es keine Bürgerbeschwerden direkt beim Amt gab, liegt daran, dass wir im Vorfeld die Beschwerden und Wünsche auf dieser Online-Plattform gesammelt haben, um das Thema dann in einem Rutsch an die Verwaltung geben zu können. Damit soll die Verwaltung entlastet werden und weil zu vermuten war, dass das Vorhaben aus der Einwohnerschaft über die Gemeindevertretung getrieben werden muss. Das bisherige Vorgehen behalten wir bei. Die Meldung von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten direkt ggü. den entsprechenden Behörden bleibt davon unberührt.
Zudem ist mit der Errichtung von einer Geschwindigkeitstafel in Wutzetz auch die Aussage verbunden, dass an vielen anderen Stellen keine solche Tafel aufgestellt wird. Insofern müsste für so einen Antrag und eine solche Entscheidung zum jetzigen Zeitpunkt der politische Raum die Verantwortung übernehmen.
Anmerkung von mir: Das ist ein valider Punkt, welcher durch die SVV diskutiert werden muss. Ich persönlich sehe an wenigen ausgewählten Orten einen Geschwindigkeitsdisplay als wirksam an. Uns muss jedoch klar sein, dass wir nicht das gesamte Stadtgebiet inkl. der Ortsteile mit dutzenden Geschwindigkeitsdisplays übersäen können. Das ist nicht nur eine Kostenfrage, sondern führt auch zu rückläufiger Wirksamkeit (abnehmender Grenznutzen / Sättigungseffekt / Blindheit).
Frage 3: Kann die gewünschte Maßnahme als pflichtige Aufgabe zum Zwecke der Verkehrssicherheit im Rahmen vom Produkt 54.1.00.01 des Haushaltes angesehen werden? Oder ist hierfür zusätzliches Budget bereitzustellen?
Antwort der Verwaltung zu 3:
Die Aufstellung eines Geschwindigkeitsdisplays ist keine pflichtige Maßnahme, es ist eine freiwillige Maßnahme.
Eine Geschwindigkeitsanzeige mit einer Aufzeichnungsfunktion kostet ca. 2.300 €, inkl. die Herstellung eines Elektroanschlusses an einer Lampe.
Es macht nur Sinn, eine baugleiche Variante wie die anderen Displays im Amtsbereich zu beschaffen, da anderenfalls der logistische Aufwand und die Softwareverwaltung zu umfangreich werden.
Frage 4: Teil die Verwaltung meine Empfehlung Rücksprache mit Anwohnern zu halten, welches der beste Aufstellungsort für das Geschwindigkeitsdisplay wäre? Falls ja, sollte dies über den OV Steven Richter geklärt werden.
Antwort der Verwaltung zu 4:
Auf jeden Fall sollte mit den Anwohnern Rücksprache gehalten werden. Im Ergebnis wird es auch so sein, dass das Display immer nur den Verkehr in eine Richtigung misst. Zwangsläufig wird der Verkehr in die andere Richtung nicht erfasst und nicht reglementiert. Jeder wird den Standort nach seinen subjektiven Kriterien bestimmen wollen. Insofern muss ein Weg gefunden werden, dass zumindest im Ortsteil Wutzetz konsens über den Standort besteht oder dieser ohne Anwohnerbeteiligung willkürlich von der Svv festgesetzt wird.
Anmerkung von mir: Ich favorisiere die Anwohnerbeteiligung. Nur wenn diese, und davon gehe ich nicht aus, scheitern würde, sollte die SVV einen Standort festlegen, um Stillstand zu vermeiden.
Wie geht es nun weiter?
2. Beratung mit Ortsvorsteher und ggf. SVV: Abhängig von der ersten Einschätzung der Verwaltung.
Ich werde das Thema heute kurz im Hauptausschuss ansprechen. Die Einwohner in Wutzetz können parallel den Ortsvorsteher ansprechen.
Ich gehe derzeit davon aus, dass das Thema über die Einwohner im OT Wutzetz gegenüber dem Ortsvorsteher begehrt wird, der Ortsvorsteher das Thema in die SVV trägt und dann Stadtverordnete bzw. eine Fraktion findet, welche das Thema aufgreift, um einen Beschlussantrag in die SVV zu tragen. Dann kann die SVV abstimmen.
Nach meinem aktuellen Kenntnisstand können bei dem Thema weder der Ortsvorsteher noch ich in der Rolle als ehrenamtlicher Bürgermeister einen Beschlussantrag direkt in die SVV tragen. Dazu bedarf es einer Fraktion in der SVV.
Das Thema wurde heute im Hauptausschuss besprochen. Ein Beschluss zur Aufstellung eines Geschwindigkeitsdisplays war aus formalen Gründen – wie zuvor geschrieben – noch nicht möglich. Doch auch aufgrund der notwendigen Investition und dem weiteren Beratungsbedarf haben sich die Mitglieder bereits einstimmig auf einen Zwischenschritt geeinigt. Die Verwaltung wurde beauftragt eine Messung durchzuführen, um die Entscheidung mit objektiven Geschwindigkeitsdaten zu unterfüttern. Es handelt sich nicht um einen „Blitzer“, sondern ein anderes Verfahren. Die Messung wird in den kommenden Monaten, jedoch voraussichtlich nicht vor Anfang Januar 2020, durchgeführt. Eine frühere Messung ist aus Kapazitätsgründen leider nicht möglich. Genauer Ort und Zeitraum werden nicht transparent gemacht, um das Ergebnis nicht zu verfälschen.
Am 17.12.2019 hat die SVV der Stadt Friesack den Haushaltsplan für das Jahr 2020 beschlossen. Im Haushaltsplan sind finanzielle Mittel für ein Geschwindigkeitsdisplay im OT Wutzetz eingeplant. Über das „ob“ der Aufstellung wird jedoch erst nach dem Ergebnis der geplanten Messung entschieden. Trotzdem ist damit eine wichtige Hürde genommen.
Auch wenn im OT Wutzetz bisher kein Blitzer gewünscht oder geplant, so finde ich dieses Beispiel aus Brieselang spannend: https://www.maz-online.de/Lokales/Havelland/Brieselang/Stationaere-Blitzer-in-Brieselang-abgelehnt „Wie die Gemeindeverwaltung mitteilt, habe die Verkehrsbehörde des Landkreises Havelland den Antrag auf Installation von stationären Geschwindigkeitsmessanlagen in Bredow und Zeestow mit Verweis auf den entsprechenden Runderlass des Innenministeriums zur Überwachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten abgelehnt. [..] Fest installierte Blitzer sollen dort eingesetzt werden, wo eine langfristige Einflussnahme auf das Verkehrsverhalten erforderlich ist und wo die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auch zu verkehrsschwachen Tageszeiten durchgesetzt werden muss.“ Runderlass: https://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/lichtzeichenanlagen_1996/2 Die Hürden für einen Blitzer sind somit entsprechend hoch.
Die Messung konnte bisher nicht stattfinden, da das Messgerät seit längerer Zeit in Reparatur ist.
„Wir haben uns im Hauptausschuss am 17.10.2023 darauf verständigt, dass die seit 2019 geschuldete Messung im Ortsteil Wutzetz nun endlich nachgeholt wird.“ https://www.facebook.com/koepernick.friesack/posts/pfbid02ECujikDCFx4vhZtJL8bRh1KtHHEvBHFrjmyCJAKmhVHH1XgLydYT863gDNPe7yq4l
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