Ein Kommunaler Schadenausgleich ist ein nicht rechtsfähiger Zusammenschluss von Gemeinden und Gemeindeverbänden in einer Selbsthilfeorganisation. Sein Zweck ist der Ausgleich von Schäden seiner Mitglieder aufgrund der gesetzlichen Haftpflicht, aus der Haltung von Kraftfahrzeugen und aus kommunaler Unfallfürsorge. Beim kommunalen Schadensausgleich handelt es sich um ein System der Selbstversicherung, weil versicherbare Risiken nicht von gewerblichen Versicherungsunternehmen versichert werden. Die Selbsthilfeorganisationen finanzieren sich durch Umlagen; sie sind von der Versicherungsaufsicht freigestellt (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 des Versicherungsaufsichtsgesetzes). Die Selbsthilfeorganisationen sind überwiegend in der Bundesarbeitsgemeinschaft Deutscher Kommunalversicherer (BADK) organisiert.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Kommunaler_Schadenausgleich
Der KSA ist als nicht rechtsfähiger Zusammenschluss von Gemeinden und Gemeindeverbänden nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) von der Versicherungsaufsicht freigestellt, soweit er auf dem Wege der Umlegung den Ausgleich von Schäden aus Risiken seiner Mitglieder und der von ihnen zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben betriebenen Unternehmen aufgrund der gesetzlichen Haftpflicht, aus der Haltung von Kraftfahrzeugen oder aus kommunaler Unfallfürsorge bezweckt.
Die Stadt Friesack und auch das Amt Friesack sind eigenständige Mitglieder im Kommunalen Schadensausgleich (KSA) und auch in der Ostdeutschen Kommunalversicherung (OKV) https://www.okv.de/. Die Beitragsberechnung erfolgt sowohl beim KSA wie auch bei der OKV im Umlageverfahren. Das bedeutet, dass die Mitglieder einen Vorschuss für das kommende Geschäftsjahr zahlen und die Abrechnung am Ende des Geschäftsjahres erfolgt. Die Höhe der Endabrechnung richtet sich nach der Höhe der Aufwendungen für Schadensfälle. Die Hauptposition im Vorschuss der Stadt Friesack ist die allgemeine Haftpflicht. Der Vorschuss im Amt beinhaltet allgemeine Unfallversicherung, Schülerunfall und -unfallfürsorge, Aufwandsersatzschäden, KFZ-Haftplicht und KFZ-Kasko. Auch ehrenamtliche Tätigkeiten mit hoheitlichem Charakter (bspw. für ehrenamtliche Bürgermeister, OV, SVO) sind bzgl. Haftpflicht und Unfall (z.B. Wegeunfall auf dem Weg zu einer Versammlung) versichert. Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, diese würde bei Schäden durch bspw. Rechtsgeschäfte einspringen, ist nach aktueller Kenntnis nicht enthalten und auch nicht wirtschaftlich. Die ehrenamtlichen Gemeindevertreter dürfen i.d.R. jedoch sowieso keine Rechtsgeschäfte ohne die Verwaltung tätigen. Die Mitgliedschaft ist freiwillig, aber empfehlenswert. Durch das Umlageverfahren sind Angebote anderer Versicherer i.d.R. nicht günstiger. Die Mitglieder (amtsangehörige Gemeinden) werden beim OKV und KSA nicht durch die jeweiligen ehrenamtlichen Bürgermeister, sondern durch den Hauptverwaltungsbeamte vertreten.
Stadt Friesack und/oder Amt Friesack sind hier ggf. Mitglied. Weitere Erkenntnisse folgen.