Allgemein:
Der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) ist ein Planungsinstrument (Planzeichnung mit Begründung) der öffentlichen Verwaltung im System der Raumordnung der Bundesrepublik Deutschland, mit dem die städtebauliche Entwicklung der Gemeinden gesteuert werden soll.
Die unterste Ebene der Raumordnung auf Ebene der Gemeinden wird als Bauleitplanung bezeichnet. Die Bauleitplanung ist zweistufig und kennt die Planinstrumente Flächennutzungsplan und Bebauungsplan. Der Flächennutzungsplan ist somit förmliches Instrument der Stadtplanung und Ausdruck der gemeindlichen Planungshoheit.
Die möglichen Inhalte, das Verfahren der Planaufstellung und die rechtlichen Folgewirkungen des Flächennutzungsplanes sind im Baugesetzbuch definiert. Ergänzende Vorgaben zu den Inhalten finden sich in der Baunutzungsverordnung.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Fl%C3%A4chennutzungsplan
Spezifisch: https://www.amt-friesack.de/seite/338494/stadt-friesack.html Link „III. Flächennutzungsplan der Stadt Friesack, Stand 2009“
Direktlink Stand 03.09.2020: https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/ea229359ad9a1b62eda0169bf1530e8c43529/fnp_friesack__2009.pdf
Der Bereich ist eigentlich sowieso anteilig gemischt genutzt. Und damit eine hinreichende Konzentration von Dienstleistung, Büo, Praxen, Handel, Gastro erfolgt, sollte man diese zentrieren. Schlussfolgernd gibt es auch Beruhigungen in Bereichen die gemischt genutzt sind aber wo tatsächlich Wohnen vorgesehen ist. Aufwertungen in ruhigen Wohnlagen (manch einer steht auf intensive Entspannung) und Aufwertung in Lagen, wo dann doch mal mehr los ist, aber es auch toleriert wird. So lohnt sich auch mal eine Gastronomie in lagen wo 50 bis 100 Büroangestellte sind, auch wenn es die einzigen sind die im Ort im Büro sitzen. Es lohnt sich nicht, wenn die 50 bis 100 auf dem ganzen Ort verteilt sind.
SVV-Sitzung 01.09.2020 ÖT TOP 05 Einwohnerfragestunde: Frage und Anregung eines Einwohners den FNP in den kommenden 3-5 Jahren zu überarbeiten. Dem EBM ist bisher keine solche Planung bekannt. Keine Äußerungen der SVO. AD erklärt, dass der aktuelle FNP 2009 den damaligen Ist-Zustand reflektiert. Eine Überarbeitung des FNP erfordert Planungsaufwand i.H.v. ca. 10-15k€ über ein Planungsbüro. Die SVV könnte eine Änderung des FNP beschließen. Der Einwohner argumentiert, dass die Infrastruktur hinsichtlich Gas- und Glasfaserleitungen ohnehin ausgebaut wird, diese Gelegenheit könne man nutzen, um den FNP für neue Wohnbauflächen bzw. Erweiterung des Innenbereichs zu aktualisieren. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen.