0

Für ein friedliches Zusammenleben und eine attraktive Stadt muss sich jeder von uns an gewisse Regeln halten. Einige dieser Regeln finden sich in Form von Stadt-Satzungen. Eine davon ist die Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Stadt Friesack.

Derzeit (am 26.01.2020) gültige Version vom 14.12.2009: https://ratsinfo.amt-friesack.de/ti-2/listen/Beleg_s9BA00DF675D328EE538DD8791515D91C.pdf

Nach § 3 wird die Reinigungs- und Winterdienstpflicht umfassend auf Eigentümern anliegender Grundstücke übertragen. Gäbe es die Übertragung nicht, müsste die Stadt die Straßenreinigung komplett machen und würde die Kosten dann entsprechend den Eigentümern in Rechnung stellen. Dies ist in größeren Städten üblich. In kleineren Gemeinden, dort wo der gesellschaftliche Zusammenhang noch ausgesprochen gut funktioniert, ist es üblich, dass die Reinigungs- und Winterdienstpflicht auf die Eigentümer übertragen wird, um wiederum den Geldbeutel der Einwohner zu schonen. Macht es „die Stadt“ bzw. eine von der Stadt beauftragte Firma, kann es nicht günstiger werden. Die Übertragung der Reinigungs- und Winterdienstpflicht trägt somit eher dazu bei, dass die Nebenkosten der Unterkunft (im Sinne der Lebenshaltungskosten) im ländlichen Raum nicht so schnell steigen wie in größeren Städten.

Eigentümer bzw. Vermieter können die Pflichten wiederum auf ihre Mieter umlegen. Einige machen dies, andere nicht, oder in einem geringeren oder darüberhinausgehenden Umfang. Hier gibt es unterschiedliche Modelle, welche jedoch auf privatrechtlicher Basis (Mietvertrag) geregelt werden.

Answered question

Auszug aus der Niederschrift SVV-Sitzung 12.11.2019 TOP 11 ÖT:

„Der ehrenamtliche Bürgermeister spricht sich dafür aus, die Straßenreinigungssatzung bekannter zu machen. Nach seiner Einschätzung würden viele Einwohner aus Unkenntnis heraus nicht sauber machen. Dem widersprechen viele Stadtverordnete. Die Satzung sei hinreichend bekannt, im Übrigen handele es sich eigentlich um eine normale Bürgerpflicht. Wer dies jedoch nicht erledige, sei auch durch eine Veröffentlichung der Satzung wohl nicht zu erziehen und zu beeindrucken.

Der Stadtverordnete Schneider erwähnt, dass bei dem Arbeitseinsatz am 19.10.2019 eine Reinigung der Berliner Straße stattgefunden hat, jedoch nur Teile bearbeitet werden konnten. Er bittet um Auskunft, wer für die restliche Straße zuständig ist. Es wird ausgeführt, dass die Reinigung der Gehwege eine Anliegerpflicht ist, die Pflege der Baumscheiben wird von der Stadt übernommen.

Sofern die Reinigung der Straße (hierzu zählen nicht die Baumscheiben und Grünflächen) an eine Firma vergeben wird, entstehen zusätzliche Kosten. Dann müsste letztendlich auch über eine Umlage der Straßenreinigungskosten und Winterdienstkosten über eine Gebühr nachgedacht werden. Dieses zieht auch einen höheren Personalaufwand nach sich.

Auf Nachfrage weist der Amtsdirektor hin, dass es sich bei der Baumscheibenpflege und Rasenschnitt um Grünflächenpflege und nicht um eine übertragbare Straßenreinigungspflicht handelt.

Der Stadtverordnete Töpfer ist der Auffassung, dass sehr wohl viele Bürger der Stadt auf Sauberkeit vor ihren Häusern achten. Eine massive Verfolgung mit Bußgeldandrohungen würde zu Unmut führen, zumal einige Einwohnerinnen und Einwohner auf Grund des Alters und des gesundheitlichen Zustandes nicht ohne weiteres einen perfekten Zustand erhalten können. Wichtiger sei vielmehr, dass auch die Immobilien der kommunalen Wohnungsgesellschaft regelmäßig gepflegt werden.

Es wird darauf gedrungen, dass die Erledigung der Anliegerpflichten verstärkt von der Verwaltung kontrolliert wird. Der Amtsdirektor merkt hierzu an, dass hierfür nur Anteile einer Stelle zur Verfügung stehen. Die Stadtverordnete Heckert ist der Auffassung, dass das Personal nicht dauerhaft für solche Zwecke eingesetzt werden könne, da dann andere Arbeiten liegen bleiben würden. Teilweise entstehe eine Verschmutzung insbesondere in der Berliner Straße dadurch, dass zu früh herausgeräumte gelbe Säcke zerrissen werden oder platzen und sich der Müll in den Straßen verteilt. Es wäre ratsamer, wenn die Einwohnerinnen und Einwohner ihre gelben Säcke erst am Tag der Abfuhr vor das Haus stellen, im Übrigen wäre die Einführung von gelben Tonnen sinnvoll.

Der ehrenamtliche Bürgermeister spricht sich sehr wohl dafür aus, auch Bußgelder zu verhängen. Nur so sei eine gewisse Abschreckung zu erreichen. Er weist darauf hin, dass man sich online gelbe Tonnen bestellen kann. Diese erlauben eine bessere Handhabung. Viele ältere Bürger hätten ihn angesprochen und sehen die Verschmutzungen und Verunreinigungen in der Stadt als Problem.“

Kürzlich hat mich ein Einwohner gefragt, wer für die Reinigung der Baumscheiben / Beete in der Berliner Straße zuständig ist.

Hierzu: „Es wird ausgeführt, dass die Reinigung der Gehwege eine Anliegerpflicht ist, die Pflege der Baumscheiben wird von der Stadt übernommen.“ (s.o. aus der Niederschrift SVV-Sitzung 12.11.2019 TOP 11 ÖT).

Der Einwohner war jedoch der Meinung, dass die Anlieger auch die Baumscheiben reinigen sollen, und Einige tun das auch, andere tun es nicht. Das sorge für Unmut, bei denjenigen die auch die Baumscheiben reinigen, während der Nachbar dies nicht tut.

Nach meiner Auffassung entsteht die Verwirrung, entweder weil Einige die Baumscheiben freiwillig reinigen und andere ggf. über Mietverträge eine entsprechende Reinigungspflicht auch für die Baumscheiben übertragen bekommen haben könnten. Letzteres ist m.E. eigentlich nicht möglich, da die Stadt dafür zuständig ist. Das bedeutet nicht automatisch, dass freiwillige Reinigung nicht erlaubt wäre. Letztendlich begrüße ich es jedoch, wenn jeder vor seiner Haustür reinigt, egal ob verpflichtet oder nicht. Am Ende des Tages gewinnen alle: Eine saubere und attraktivere Stadt, sowie die Stadtkasse wird geschont.

>Der ehrenamtliche Bürgermeister spricht sich sehr wohl dafür aus, auch Bußgelder zu verhängen. Nur so sei eine gewisse Abschreckung zu erreichen.

Ich habe inzwischen herausgefunden, dass eventuelle Bußgelder nicht direkt dem Haushalt der Stadt Friesack zu Gute kommen würden. Verwarngelder und Bußgelder werden vom Amt als Ordnungsbehörde verhängt und verbleiben im Haushalt vom Amt Friesack. Das vorrangige Ziel von Verwarngeldern wäre ohnehin die Verwarnung und keine Gewinnerzielungsabsicht. Zumindest wäre es aber auch kein schädlicher Nebeneffekt. Wobei die Einplanung von Einnahmen durch Bußgelder, bspw. aus Geschwindigkeitsüberwachung im Straßenverkehr, in einen öffentlichen Haushalt ein m.E. verbreitetes Vorgehen ist. Weiterhin: Geht es dem Haushalt des Amtes Friesack gut, geht es dem Haushalt der Stadt Friesack nicht schlechter (Stichwort: Amtsumlage).

Add a Comment