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Siehe http://www.amt-friesack.de/news/1/513417/nachrichten/gute-kita-gesetz-elternbeitr%C3%A4ge-f%C3%BCr-einkommensschwache-entfallen-ab-august.html

Weitere Details der Verwaltung zu Ursprung und Auswirkungen:

zum 1. August 2019 tritt eine weitere Stufe der Beitragsfreiheit bei Ktia-Gebühren im Land Brandenburg in Kraft.
Zuletzt wurde zum 1. August 2018 die Beitragsfreiheit für das letzte Kita-Jahr vor dem Schulbesuch festgelegt. In diesem Jahr folgt zum 1. August 2019 die Beitragsfreiheit für alle Eltern, die eine der fünf Sozialleistungen beziehen:

– Arbeitslosengeld nach dem SGB II
– Sozialhilfe nach dem SGB XII
– Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
– Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz oder
– Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz.

Hinzu kommt weiterhin, dass Familien mit einem Haushaltsnettoeinkommen von bis zu 20.000 € jährlich ebenfalls keine Kita-Gebühren zu zahlen haben. Während bei Beziehern der fünf Sozialleistungen die Vorlage eines Bescheides genügt, müssen wir im letzteren Fall vollumfänglich prüfen, ob die Voraussetzungen vorliegen. Wir müssen sicherstellen, das nicht unberechtigter Weise eine Kita Beitragsfreiheit behauptet wird, obwohl eine solche nicht besteht.

Die Regelungen gehen auf Landes- und Bundesrecht zurück und sind nicht durch die Gemeinden beeinflussbar. [..]

Im Vorfeld hatte sich die Amtsverwaltung gemeinsam mit weiteren Kommunen über den Städte- und Gemeindebund gegen eine weitere Ausweitung der Beitragsfreiheit gewandt, da sich hierdurch die Einnahmedefizite für die Kommunen weiter vergrößern. [..]

Die Beitragsfreiheit wird nach aktuellem Kenntnisstand nicht durch Bundes- oder Landesmittel ausgeglichen, sondern führt bei Einrichtungen mit öffentlichem Träger zu Einnahmeverlusten für die Gemeinde, auch der Stadt Friesack (weniger Einnahmen). Parallel ist zu erwarten, dass die Zuschüsse an Einrichtungen in freier Trägerschaft steigen (mehr Kosten). Geringe Einnahmen und höhere Kosten haben Auswirkungen auf die Haushaltsplanung und das zur Verfügung stehende Budget für Maßnahmen.

Selected answer as best

„Das Land erstattet davon aus den Bundesmitteln des Gute-Kita-Gesetzes lediglich 12,50 €. Den Rest müssen die Kommunen aufbringen.“ Siehe https://www.stgb-brandenburg.de/aktuelles/ansicht/news/detail/News/zum-start-des-gute-kita-gesetzes-im-land-brandenburg-beitragsfreistellungen-werden-im-land-brandenb/

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