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Gem. § 10 Gebührenbefreiung, 3., der „Nutzungs- und Gebührensatzung für schulische Räume und Sportstätten des Landkreises Havelland“ kann die gebührenfreie Nutzung von u.a. der OSZ Mensa für „Veranstaltungen mit besonderem öffentlichen Interesse für den Landkreis Havelland“ beantragt werden. Quelle: https://www.havelland.de/fileadmin/dateien/landrat/satzungen/Nutzungs-_und_Gebuehrensatzung_fuer_schulische_Raeume_und_Sportstaetten.pdf

Nach meiner Info, steige die Wahrscheinlichkeit zur Bewilligung, wenn im Antrag das „besondere öffentliche Interesse“ stichhaltig dargelegt wird, sowie ein Begleitschreiben beigefügt wird, bei dem sich Amtsdirektor und Bürgermeister als Fürsprecher positionieren / unterschreiben.

  • Wurde das schon einmal probiert?
  • Welcher Verein möchte das probieren?

Ich unterstütze solche Vorhaben gerne.

Selected answer as best

Ortsansässige Vereine möchten für Veranstaltungen die OSZ Mensa oder andere Räume des Landkreises Havelland möglichst gebührenfrei nutzen? Hier ein Tipp: Es gibt dazu eine Möglichkeit und ich kann vielleicht mit einem begleitenden Unterstützungsschreiben helfen.

In meiner Rolle als ehrenamtlicher Bürgermeister der Stadt Friesack möchte ich die in der Stadt Friesack ansässigen Vereine bestmöglich unterstützen. Daher ermutige ich hiermit, bei Interesse zur gebührenfreien Nutzung von schulischen Räumen und Sportstätten des Landkreises Havelland, wie folgt vorzugehen:

1. Formulierung eines Antrages zur gebührenfreien Nutzung gem. § 10 3. der Nutzungs- und Gebührensatzung für schulische Räume und Sportstätten des Landkreises Havelland, mit einer ausführlichen und stichhaltigen Begründung weshalb die geplante Veranstaltung ein besonderes öffentliches Interesse für den Landkreis Havelland darstellen sollte, durch den Verein.

2. Ein Unterstützungsbegehren an mich richten. Dabei Informationen zur geplanten Veranstaltung und Argumente, weshalb ein besonderes öffentliches Interesse für den Landkreis Havelland vorliegen sollte, liefern. Der Inhalt dieses Unterstützungsbegehrens kann sich mit dem formulierten Antrag und seiner Begründung decken.

3. Ich entscheide wohlwollend, jedoch nach eigenem Ermessen, ob ich das Begehren unterstützen möchte. Falls ja, setze ich ein Unterstützungsschreiben auf, welches dem Antrag begleitend angefügt werden sollte.

4. Weiterhin werde ich den Amtsdirektor ermutigen ebenso ein Unterstützungsschreiben zu unterzeichnen.

5. Der jeweilige Verein übersendet den Antrag mit beiden Unterstützungsschreiben an den Landkreis Havelland.

Die Entscheidung ob dem Antrag entsprochen wird, liegt trotzdem beim Landkreis. Mir liegen lediglich Hinweise vor, dass ein solches Verfahren zielführend sein könnte. Wir müssen es probieren!

Weiterhin kann es förderlich sein, wenn der jeweilige Verein die freiwillige Selbstverpflichtung gem. https://www.transparency.de/mitmachen/initiative-transparente-zivilgesellschaft/ implementiert. Ein Beispiel habe ich hier gefunden: https://www.degede.de/711-2/

Wie gesagt, es gibt keine Garantie dafür, dass das klappt, aber wir sollten es zumindest probieren!

Bei Fragen zum Antrag, Formalien und Verfügbarkeit direkt an den Träger wenden: Landkreis Havelland Schulverwaltungsamt https://www.havelland.de/arbeit-leben/bildung/schule/nutzung-sportstaetten-und-raeume/

Ergänzung 4.1: Sofern das Vorhaben im Interesser mehrerer Gemeinden im Amt Friesack ist (dies wird i.d.R. aufgrund räumlicher Nähe der Fall sein), werde ich die ehrenamtlichen Bürgermeister dieser Gemeinden ebenso zur Unterstützung bitten.

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